4856/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.01.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Weitergabe von Bewegungsdaten an die Gesundheitsbehörden
Laut Medienberichten (u.a. https://kurier.at/chronik/oesterreich/semmering-chaos-mobilfunk-daten-zeigen-spitzenzeiten-mit-mehr-als-4000-besuchern/401147658) haben sich am 3. Jänner 2021 zu Spitzenzeiten mehr als 4.700 Personen gleichzeitig am Semmering aufgehalten.
Das ergaben Mobilfunkdaten. Wie die Bewegungsanalysen der Mobilfunkanbieter gezeigt hätten, stamme das deutliche Gros der Besucher aus Wien. Das Ranking führen neun Wiener Gemeindebezirke an. Favoriten liegt ganz klar vor Floridsdorf und Simmering an erster Stelle.
In der Folge seien diese Bewegungsdaten von der Taskforce "Sicher rausgehen in Niederösterreich" den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt worden. Der Grund dafür seien Befürchtungen gewesen, am 6. Jänner, dem Dreikönigstag, könne es zu einem ähnlichen oder größeren Ansturm kommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. An welche Behörden bzw. Stellen wurden die Bewegungsdaten übermittelt?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Übermittlung der Bewegungsdaten an die Gesundheitsbehörden?
3. Ist Ihnen bekannt, ob die Zustimmung der betroffenen Kund_innen eingeholt wurde?
a. Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde, warum nicht?
b. Wenn ja, in welcher Form wurde die Zustimmung eingeholt?
c. Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde: War Ihrem Ressort bewusst, dass die Zustimmung der Kund_innen nicht eingeholt wurde?
4. Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass der Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) der Kund_innen trotz der Übermittlung der Bewegungsdaten gewahrt wird?
5. Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass das Grundrecht auf Datenschutz (Art. 1 DSG) der Kund_innen trotz der Übermittlung der Bewegungsdaten gewahrt wird?
6. Welche Daten wurden konkret an die Gesundheitsbehörden übermittelt?
7. Sind die Bewegungsdaten anonymisiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Laut eines Artikels der New York Times (https://www.nytimes.com/interactive/2019/12/19/opinion/location-tracking-cell-phone.html?fbclid=IwAR16kHz7fcVZsA6kkb3uBt07kWcMSqDCDSMlX_2ffHFaUHXRPrGZzQmO2Nk) sei eine Anonymisierung von Bewegungsprofilen nicht möglich. Wenn ja, wie sollen die übermittelten Bewegungsdaten anonymisiert worden seien?
8. Wie wird sichergestellt, dass die übermittelten Daten nicht auf einzelne Personen rückführbar sind, also kein Personenbezug mehr besteht?
9. Auf wessen Initiative erfolgte die Übermittlung der Bewegungsdaten?
a. Erfolgte die Übermittlung auf Anfrage der Gesundheitsbehörden?
i.Wenn ja, auf wessen Anfrage konkret?
10. Für welchen Zeitraum erfolgte die Übermittlung der Bewegungsdaten in diesem Zusammenhang?
11. Ist eine weitere Übermittlung von Bewegungsdaten angedacht?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Wo werden die an die Gesundheitsbehörden übermittelten Bewegungsdaten gespeichert?
13. Wer hat Zugriff auf die den Gesundheitsbehörden übermittelten Bewegungsdaten?
a. Werden diese Zugriffe dokumentiert?
i.Wenn ja, wie werden diese Zugriffe dokumentiert?
ii.Wenn nein, warum nicht?
14. Wie wird sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zugriff erlangen bzw. im Falle eines unbefugten Zugriffs dieser schnellstmöglich beendet wird?
15. Wie setzten die Gesundheitsbehörden die Bewegungsdaten ein?
16. Drohen Sanktionen, wenn sich aus den jeweiligen übermittelten Bewegungsdaten ergibt, dass sich Kund_innen nicht an die Ausgangsbeschränkungen oder andere COVID-19-Maßnahmen halten?
a. Wenn ja, welche?