490/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Vorfall mit Blauhelm Soldaten am Golan

Die Wochenzeitung Falter deckte im April 2018 (https://www.falter.at/zeitung/20180430/massaker-am-golan) folgenden Sachverhalt auf: am 29. September 2012 starben neun syrische Geheimdienstmitarbeiter, als sie in einen Hinterhalt von Schmugglern gerieten. Auch einer der Angreifer kam bei dem Gefecht mit den Syrern ums Leben. Der Angriff wurde von österreichischen Blauhelm-Soldaten auf den Golanhöhen beobachtet und gefilmt. Die Aufnahmen werfen strafrechtliche Fragen auf. Denn es hat den Anschein, dass die Österreicher das syrische Geheimdienstkommando vorsätzlich in den Tod fahren ließen. Und das könnte unterlassene Hilfeleistung oder sogar Beihilfe zum Mord sein. Der ehemalige Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) hatte damals eine Untersuchungskommission eingesetzt, konkret ging es um die Fragen: Haben die Soldaten gegen Einsatzregeln der UN-Mission verstoßen und liegen daher Straftatbestände vor? Die Untersuchungskommission entlastete die österreichischen Blauhelme. 

Laut Medienberichten aus dem Jahr 2018 ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien. Zum momentanen Stand der Ermittlungen ist allerdings nichts bekannt. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens in der angesprochenen Causa?

2.    Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

c.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

d.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

e.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

3.    Wie viele Personen werden derzeit als "Beschuldigte" geführt?

4.    Welche Delikte werden den Beschuldigten vorgeworfen?

5.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der StA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

6.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

7.    Wurde in der Causa bereits ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt/Vorhaben?

8.    Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?

9.    Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann ging der Akt im Ministerium ein?

10. Wurde der Vorhabensbericht vom Weisungsrat erledigt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

11. Wurde der Empfehlung des Weisungsrat gefolgt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wurde das Vorhaben der StA vom Weisungsrat gebilligt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

13. Hat/ Hatte die StA vor, Anklage gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

14. Hat/ Hatte die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen und mit welcher Begründung?