4900/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordnete

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Umsetzung geplanter Planstellen für das Jahr 2020 im Bereich der Justiz

 

Aus der Beantwortung der Anfrage Nr. 1095/J-NR/2020 geht hervor, dass aufgrund „vorhandener Personalressourcen der ordnungsgemäße Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften um Supportbereich lediglich aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen der Bediensteten aufrechterhalten werden kann“. Zudem steht fest, dass die „zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stärkung der inneren Sicherheit und der damit einhergehenden Personalaufstockung bei der Polizei einerseits sowie der Bekämpfung von Terrorismus, Cybermobbing und Hass im Netz anderseits soll bei den Staatsanwaltschaften durch eine Aufstockung der Planstellen sowie diesbezüglichen Budgets abgebildet werden“. Zusätzlich bedarf es auch einer Personalaufstockung im Bereich der Datenschutzbehörde, die auf die DSGVO zurückzuführen ist sowie eines höheren Budgets betreffend die Opferhilfe aufgrund des steigenden Bedarfes der „Inanspruchnahme der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung durch Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Aus der Beantwortung der Anfrage 1095/J-NR/2020 geht hervor, dass der akute Personalmangel im Supportbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften lediglich aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen der bereits vorhandenen Mitarbeiter kompensiert werden kann - welches Personal für welche Tätigkeiten fehlt konkret?

2.     Was sind die Gründe für den hohen Personalmangel im Supportbereich?

3.     Welche Maßnahmen zur Attraktivierung der Tätigkeit im Supportbereich werden gesetzt, um dem Personalmangel entgegenzuwirken?

4.     Wie viele Personen müssten eingestellt werden, um das bereits vorhandene Personal im Supportbereich zu entlasten?

5.     Wie viele offene (Plan)Stellen sind im Bereich der Terrorismusbekämpfung, Cybermobbing und Hass im Netz bei den Staatsanwaltschaften konkret zur Verfügung?

6.     Wie möchte man das Personal für diese Tätigkeiten gewinnen?

7.     Aufgrund der DSGVO bedarf es mehr Personal im Bereich der Datenschutzbehörde - wie viele (Plan)Stellen sind im diesem Bereich konkret zu besetzen?

8.     Welche Maßnahmen werden zur Attraktivierung dieser Tätigkeiten gesetzt?

9.     Ist es im Allgemeinen schwieriger, geeignetes Personal für alle genannten Positionen zu finden?

10.  Wenn „Ja“, welche Gründe sind diesbezüglich ausschlaggebend?

11.  Gibt es interne Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten, um die Personalressourcen besser zu nutzen?

12.  Wenn „Ja“, wie hoch sind die dafür aufzuwendeten Kosten?

13.  Sofern Maßnahmen zur Attraktivierung der oben genannten (Plan)Stellen in den Bereichen Support, Staatsanwaltschaften und DSGVO gesetzt werden, wie hoch sind die dafür anfallenden Kosten?