4903/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend wissenschaftliche Integrität bei der Vergabe akademischer Abschlüsse
In den letzten Jahren wurde vermehrt von Plagiatsvorwürfen und „gekauften Abschlüssen“ berichtet.
Dies umso häufiger, als fast täglich das Angebot an onlinebasierten Fernstudien – oft auch im benachbarten Ausland - wächst. Die Qualitätsprüfung dieser meist kostenpflichtigen Studiengänge ist dabei oft wenig transparent.
So berichtet auch die Kommission für wissenschaftliche Integrität, ein Organ der 2009 als Verein gegründeten Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), welche unabhängig Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Österreich untersucht, in ihrem Jahresbericht 2019 unter anderem auch von der Prüfung eines Sachverhalts an einer Hochschule im benachbarten Ausland, wo es mutmaßlich zu systematischen Defiziten in der Qualitätskontrolle bei der Vergabe akademischer Abschlüsse gekommen sei, wobei diese Hochschule Kooperationspartner eines österreichischen Bildungsinstituts ist (https://oeawi.at/wp-content/uploads/2020/07/Jahresbericht-2019-final.pdf).
Die Kommission habe laut Jahresbericht über diese Vorfälle das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert und aufgefordert, die Praxis an der österreichischen Institution zu überprüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Erfolgte aufgrund der Aufforderung der Kommission für wissenschaftliche Integrität eine grundlegende Prüfung der involvierten österreichischen Bildungsinstitution?
2. Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachte diese Überprüfung?
3. Wenn nein, warum erfolgte trotz Aufforderung keine Überprüfung?
4. Welches österreichische Bildungsinstitut war konkret in diese Vorwürfe verwickelt?
5. Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ministeriums gesetzt, um generell die Praxis der Vergabe akademischer Abschlüsse im Sinne der wissenschaftlichen Integrität zu überprüfen und weiterhin ein hohes Niveau akademischer Abschlüsse sicherzustellen?
6. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums zukünftig gesetzt, um generell die Praxis der Vergabe akademischer Abschlüsse im Sinne der wissenschaftlichen Integrität zu überprüfen und weiterhin ein hohes Niveau akademischer Abschlüsse sicherzustellen?
7. Sind Sie oder Mitarbeiter Ihres Ministeriums aufgrund der jüngst öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen eine ehemalige Ministerin mit dem ÖAWI bzw. der Kommission für wissenschaftliche Integrität in Kontakt?
8. Wie erfolgt die Abstimmung Ihres Ministeriums mit dem ÖAWI bzw. der Kommission für wissenschaftliche Integrität?
9. Welche konkreten Konsequenzen sind mit einer Aberkennung eines akademischen Titels verbunden?
10. Welche konkreten Konsequenzen sind mit einer Aberkennung eines im Ausland erworbenen akademischen Titels verbunden?
11. Welche konkreten Konsequenzen sind mit der Eröffnung eines Aberkennungsverfahrens verbunden?
12. Ist Ihnen bekannt, welche berufsrechtlichen Konsequenzen mit einer Aberkennung eines akademischen Titels verbunden sind?
13. Wie viele Plagiatsvorwürfe gab es in den letzten zehn Jahren in Österreich insgesamt? Es wird um detaillierte Auflistung nach Jahr, Universität, Institut, Fachbereich und betreuender Professor/in ersucht.
14. Wie oft waren davon politische Funktionäre betroffen?
15. Welche Konsequenzen hatten diese Vorwürfe jeweils für die Betroffenen?
16. Wie wird derzeit beim Aufkommen solcher Vorwürfe konkret vorgegangen?
17. Wie wird derzeit beim Aufkommen solcher Vorwürfe betreffend eines im Ausland erworbenen akademischen Titels konkret vorgegangen?
18. Welche inländische Stelle ist für die Überprüfung eines im Ausland erworbenen akademischen Titels konkret zuständig?
19. Gibt es an österreichischen Universitäten Personen, die dem akademischen (Lehr-)personal angehören und gegen die ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis bzw. wegen Plagiatsvorwürfen anhängig war, bzw. anhängig ist?
20. Wenn ja, an welcher Universität und an welcher Fakultät und um welche Personen handelt es sich?
21. Kann man an österreichischen Universitäten berufen werden, wenn man nachgewiesenermaßen gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen oder plagiiert hat?