4905/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Personen, die in der Silvesternacht im Braunauer Stadtpark von der Polizei kontrolliert bzw. verhaftet wurden

 

Wie aus einem aktuellen Artikel der Krone[1] zu entnehmen ist, kam es in der Silvesternacht im Stadtpark von Braunau zu einem Polizeieinsatz, da ein Staatenloser, ein syrischer Staatsangehöriger und eine weitere Person verbotene polnische Feuerwerkskörper zündeten. Die Polizei sah sich gezwungen den immer aggressiver werdenden Mann, der ohnehin von der PI Vöcklabruck zur Fahndung ausgeschrieben war, festzunehmen und in die Justizanstalt Wels zu bringen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die Nachfolgenden unterfertigten Abgeordneten den Bundesminister für Inneres folgende:

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie ist der staatenlose Mann auf österreichisches Bundesgebiet gelangt?

2.    Ist der besagte Mann in einer staatlich geförderten Einrichtung (Asylheim, oder ähnliches) untergebracht gewesen?

a.    Wenn ja, seit wann?

3.    Wie lange ist der staatenlose Mann schon in Österreich?

4.    Warum ist der Mann staatenlos?

5.    Ist der syrische Staatsangehörige in einem laufenden Asylverfahren oder besteht ein aufrechter Asylstatus oder Aufenthaltsgenehmigung?

6.    Ist der syrische Staatsangehörige in einem Asylheim einquartiert?

7.    Wie kamen die drei Personen an verbotene polnische Feuerwerkskörper?

8.    Wegen welcher Delikte wird gegen die drei Personen ermittelt?

 



[1]https://www.krone.at/2310659, 4.1.2021