491/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zugriff auf Livebilder öffentlicher Kameras - Folgeanfrage zu 4105/J
Laut Beantwortung der Anfrage 1773/J
prüfe das BMI unter anderem, ob Schnittstellen zu Anlagen von öffentlichen,
sowie privaten Rechtsträgern mit öffentlichem Auftrag, die
öffentliche Orte in ihrem Wirkungsbereich mittels Bildaufnahmegerät
überwachen, überhaupt eingerichtet werden sollen. Laut Beantwortung
der Anfrage
2586/J basiert dieser Prüfprozess auf einem technischen Probebetrieb,
welcher im März 2019 beginnen und rund 6 Monate dauern soll. Laut
Beantwortung der Anfrage 4105/J wurde der Probebetrieb am 20. September 2019
abgeschlossen und sollten die Bewertungsergebnisse Ende 2019 vorliegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist nunmehr geplant Schnittstellen zu Anlagen von öffentlichen, sowie privaten Rechtsträgern mit öffentlichem Auftrag, die öffentliche Orte in ihrem Wirkungsbereich mittels Bildaufnahmegerät überwachen, einzurichten, um Zugriff auf deren Livebilder zu erhalten?
a. Wenn ja, sollen diese Schnittstellen dauerhaft dauerhaft eingerichtet werden?
b. Wenn ja, kann das Bundesministerium für Inneres über diese Schnittstellen jederzeit auf Ton- und Bildmaterial der betroffenen Überwachungsanlage zugreifen?
c. Wenn ja, aus welchen Anlässen wird das Bundesministerium für Inneres auf die Livebilder zugreifen?
d. Wenn ja, muss das Bundesministerium für Inneres davor Rücksprache mit dem betroffenen Rechtsträger halten?
e. Wenn ja, besteht für diese Rücksprache ein Formerfordernis?
f. Wenn ja, muss das Bundesministerium für Inneres eine Antwort des betroffenen Rechtsträgers abwarte, bevor es auf die Bild- und Tondaten zugreift?
2. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen hat das Bundesministerium für Inneres nach Abschluss des Probebetriebes erarbeitet, um zu gewährleisten, dass es zu keinem Missbrauch von Daten kommt?