4910/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „welche Studien und Dienstleistungen Ministerien in Auftrag geben“ (3720/J)

 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03720/imfname_840688.pdf

 

Bezugnehmend auf die am 07.12.2020 unter 3717/AB ergangen Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Lausch betreffend „welche Studien und Dienstleistungen Ministerien in Auftrag geben“,

https://www.parlament.gv.at/pls/portal/hi.link?pfad=/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03717/index.shtml

In der am 07.12.2020 unter 3717/AB ergangen Anfragebeantwortung haben sie ausgeführt:

„Auf Wunsch meines damaligen Amtsvorgängers erfolgte die Beauftragung des IRKS mit der Durchführung einer Folgestudie zur vorgenannten Begleitforschungsstudie zur Wirkung der im Strafvollzug gesetzten Interventionen auf radikalisierte Gefangene. Anlassfall war die Festnahme des 17-jährigen Lorenz K., der unter Verdacht stand, als Mitglied einer terroristischen Vereinigung einen Anschlag geplant zu haben.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie wurde die fachliche Kompetenz des mit der Erstellung der Studie zur „Deradikalisierung im Gefängnis“ beauftragten Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) zur Beantwortung der konkreten Forschungsfragen geprüft bzw. festgestellt?

2.    Wann wurde die fachliche Kompetenz des mit der Erstellung der Studie zur „Deradikalisierung im Gefängnis“ beauftragten IRKS zur Beantwortung der konkreten Forschungsfragen geprüft bzw. festgestellt?

3.    Durch wen wurde die fachliche Kompetenz des mit der Erstellung der Studie zur „Deradikalisierung im Gefängnis“ beauftragten IRKS zur Beantwortung der konkreten Forschungsfragen geprüft bzw. festgestellt?

4.    Welchen Stellenwert hatte bei dieser Prüfung bzw. Feststellung die fachliche Kompetenz des IRKS zur Beantwortung der für den Strafvollzug wohl hochrelevanten, in der Studie dann gleichwohl nur kurz und sehr oberflächlich bzw. unterkomplex abgehandelten Frage des Risikoassessments bzw. der optimalen Implementierung von Verfahren zur Risikoeinschätzung extremistisch motivierter Gewaltdelikte?

5.    Wurde erhoben, welche sonstigen Institute bzw. Forschungseinrichtungen über eine zumindest gleichwertige fachliche Kompetenz zur Beantwortung der Forschungsfragen verfügen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurden Vergleichsangebote von sonstigen Instituten bzw. Forschungseinrichtungen eingeholt, insbesondere von solchen mit ausgewiesener forensisch-psychologischer Kompetenz sowie ausgewiesener wissenschaftlicher Expertise in Bezug auf (Präventions-)Maßnahmen gegen extremistisch motivierte Gewaltdelikte?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurde durch das Bundesministerium für Justiz mit den für das groß angelegte deutsche Verbundprojekt „TARGET: Tat- und Fallanalysen hochexpressiver zielgerichteter Gewalt“ verantwortlichen Personen bzw. Institutionen Kontakt aufgenommen, um an dem Projekt partizipieren bzw. dessen Ergebnisse für den österreichischen Strafvollzug nutzbar machen zu können?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurden die Ergebnisse der Studie zur „Deradikalisierung im Gefängnis“ für den Strafvollzug nutzbar gemacht? (bitte dabei um detaillierte Darlegung ausschließlich der direkt aus den Inhalten der Studie resultiert habenden konkreten Maßnahmen!)

9.    Wann wurden die Inhalte der Studie zur „Deradikalisierung im Gefängnis“ für den Strafvollzug nutzbar gemacht? (bitte dabei um detaillierte Darlegung ausschließlich der direkt aus den Inhalten der Studie resultiert habenden konkreten Maßnahmen!)

10. Durch wen wurden die Inhalte der Studie zur „Deradikalisierung im Gefängnis“ aufgearbeitet und für den Strafvollzug nutzbar gemacht? (bitte dabei um detaillierte Darlegung ausschließlich der direkt aus den Inhalten der Studie resultiert habenden konkreten Maßnahmen!)

11. Wurde dem IRKS diesem Anlassfall entsprechend auch die für den Strafvollzug wohl hochrelevante Forschungsfrage gestellt, wie es dazu kommen konnte, dass in Bezug auf den genannte Intensivtäter albanischer Herkunft Lorenz K. „günstige“ legal prognostische Stellungnahmen abgegeben wurden?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Wurde dem IRKS diesem Anlassfall entsprechend auch die Forschungsfrage gestellt, wie sich solche Fehleinschätzungen durch ein wissenschaftlich fundiertes Risikoassessment bzw. die wissenschaftlich fundierte Implementierung von Verfahren zur Risikoeinschätzung extremistisch motivierter Gewaltdelikte in Zukunft bestmöglich verhindern lassen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wie wurden die Ergebnisse der Studie „Wege in die Radikalisierung. Wie Jugendliche zu IS-Sympathisanten werden (und welche Rolle die Justiz dabei spielt)“ aufgearbeitet und für den Strafvollzug nutzbar gemacht? (bitte dabei um detaillierte Darlegung ausschließlich der direkt aus den Inhalten der Studie resultiert habenden konkreten Maßnahmen!)

14. Wann wurden die Inhalte der Studie „Wege in die Radikalisierung. Wie Jugendliche zu IS-Sympathisanten werden (und welche Rolle die Justiz dabei spielt)“ aufgearbeitet und für den Strafvollzug nutzbar gemacht? (bitte dabei um detaillierte Darlegung ausschließlich der direkt aus den Inhalten der Studie resultiert habenden konkreten Maßnahmen!)

15. Durch wen wurden die Inhalte der Studie „Wege in die Radikalisierung. Wie Jugendliche zu IS-Sympathisanten werden (und welche Rolle die Justiz dabei spielt)“ aufgearbeitet und für den Strafvollzug nutzbar gemacht? (bitte dabei um detaillierte Darlegung ausschließlich der direkt aus den Inhalten der Studie resultiert habenden konkreten Maßnahmen!)

16. Wurde die Qualität der vollzugsbehördlichen legal prognostischen Stellungnahmen jemals wissenschaftlich evaluiert?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (bitte um genaue Nennung unter Verzicht auf studentische Qualifikationsarbeiten, Praktikumsberichte, bloße Selfreports der sog. Fachdienste und der Betreuungsabteilung etc.)

b.    Wenn ja, wann? (bitte um genaue Nennung unter Verzicht auf studentische Qualifikationsarbeiten, Praktikumsberichte, bloße Selfreports der sog. Fachdienste und der Betreuungsabteilung etc.)

c.    Wenn ja, durch wen? (bitte um genaue Nennung unter Verzicht auf studentische Qualifikationsarbeiten, Praktikumsberichte, bloße Selfreports der sog. Fachdienste und der Betreuungsabteilung etc.)

d.    Wenn ja, wie? (bitte um genaue Nennung unter Verzicht auf studentische Qualifikationsarbeiten, Praktikumsberichte, bloße Selfreports der sog. Fachdienste und der Betreuungsabteilung etc.)

e.    Wenn nein, warum nicht?

17. Bei der „Verfahrensautomation Justiz“ (VJ) handelt es sich bekanntlich um die zentrale, der automationsgestützten Registerführung bei der Abwicklung aller Verfahrensarten dienende Datenbank der Staatsanwaltschaften und Gerichten. Wie vielen Mitarbeitern des IRKS wurden jemals (d.h. auch unabhängig von den beiden hier gegenständlichen Auftragsstudien) ein Zugriff auf bzw. eine Einsichtnahme in diese Datenbank ermöglicht?

18. In welcher (technischen) Form war bzw. ist diesen Personen ein Zugriff auf bzw. eine Einsichtnahme in diese Datenbank möglich?

19. Welche Abfragemöglichkeiten standen den so berechtigten bzw. freigeschaltenen Personen in dieser Datenbank zur Verfügung? (bitte um genaue Nennung und Beschreibung der allenfalls vergebenen „Rollen“ etc.)

20. Welche (personenbezogenen) Daten konnten (= technische Möglichkeit) demnach in der VJ abgerufen werden?

21. Welche (personenbezogenen) Daten durften (= Zulässigkeit) demnach in der VJ abgerufen werden?

22. Warum wurden die (personenbezogene) Daten dem IRKS nicht auf andere Weise sowie in anonymisierter Form etc. zur Verfügung gestellt?

23. Wurden Einverständniserklärungen aller Personen (insb. auch der Zeugen und Opfer terroristischer Straftaten sowie von Justiz- und Exekutivbediensteten) eingeholt, in deren personenbezogene Daten (Aussageninhalte etc.) durch Mitarbeiter des IRKS Einsicht genommen werden durfte?

24. Wurden die Berechtigungen bzw. Freischaltungen jeweils wieder aufgehoben? (bitte um genaue Angaben, aus denen auch alle Zeiträume ersichtlich sind, in welchen den jeweiligen Mitarbeitern des IRKS Datenbankabfragen technisch möglich waren bzw. immer noch möglich sind).

25. Endeten sämtliche Berechtigungen bzw. Freischaltungen zum jeweils vorgesehenen Zeitraum, d.h. spätestens mit dem Ende des jeweiligen Forschungsprojekts?

26. Wurden alle für den Zugriff berechtigten bzw. freigeschaltenen Mitarbeiter des IRKS sicherheitsgeprüft?

a.    Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

27. Wurden ex ante Maßnahmen ergriffen, um missbräuchliche Abfragen zu verhindern?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

28. Wurden ex post Maßnahmen ergriffen, um allfällige missbräuchliche Abfragen festzustellen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

29. Sind ihnen wirtschaftliche und / oder persönliche Naheverhältnisse von Mitarbeitern des IRKS zu (Investigativ-)Journalisten bzw. Medienherausgebern bekannt?

a.     Wenn ja, welche?

30. Wurde dem einschlägig bekannten Linksaktivisten Dr. Thomas Schmidinger jemals der Zugriff auf bzw. die Einsichtnahme in die Datenbank der Staatsanwaltschaften und Gerichten (VJ) oder die Datenbank der Strafvollzugsverwaltung (IVV) ermöglicht?

a.     Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, für welchen Zeitraum?

c.    Wenn ja, mit welchen (technischen) Abfragemöglichkeiten („Rollen“ etc.)?