4912/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Corona-Impfung bei Pflegekräften
Laut der Allgemeinen Impfempfehlung des Sozialministeriums gilt:
„Das Personal in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, welches Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder mit infektiösem Material hat, sollte zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend vor den durch Impfung vermeidbaren Erkrankungen geschützt sein, dies kann als moralische Verpflichtung gesehen werden.“[1]
In den österreichischen Impfplan für Personal des Gesundheitswesens wurde eine Impfung gegen Covid-19 derzeit noch nicht aufgenommen. Dennoch hört man immer wieder von Fällen, in denen Pflegekräfte oder auch Personen die sich in der Ausbildung zu einer Pflegekraft befinden, dazu angehalten werden sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Oftmals wird hier Angst geschürt, dass es ohne Corona-Impfung keine weiteren Aufstiegschancen gibt oder es etwa in gewissen Gesundheitsbereichen überhaupt keine Möglichkeit geben wird einen Job auszuüben.
Durch dieses Vorgehen kommt es de facto zu einer indirekten Impfpflicht für Pflegekräfte, was zu tiefst abzulehnen ist. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er sich gegen Corona impfen lassen will oder nicht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1.
Planen Sie
die Aufnahme von Covid-19 Impfungen in den österreichischen Impfplan
für Personal des Gesundheitswesens?
a.) Falls ja, für welche Personengruppen soll diese Impfung konkret
verpflichtend sein?
2.
Planen Sie
eine verpflichtende Corona-Impfung für Pflegekräfte?
a.) Falls ja, welche Pflegekräfte sollen zuerst geimpft werden? Bitte um
detaillierten logistischen Ablauf.
b.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
3. Wie sieht die konkrete Corona-Impfstrategie für Pflegekräfte aus? Bitte um detaillierte Erläuterung.
4.
Falls es zu
einer Impfplicht für Pflegekräfte kommt, wird es disziplinäre
oder dienstrechtliche Maßnahmen bei Impfverweigerung geben?
a.) Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant?
b.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
5.
Wird sich
eine Impfverweigerung künftig nachteilig auf Arbeitsplatzbewerbungen
auswirken?
a.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
b.) Falls nein, wie wollen Sie sicherstellen, dass keine Nachteile entstehen?
6.
Derzeit
lehnen alle Impfstoffhersteller eine Haftung im Falle von Gesundheits-, Impf-,
und Folgeschäden ab. Wer übernimmt die Haftung für Schäden,
falls es zu einer Impfpflicht für österreichische Pflegekräfte
kommt?
a.) Werden solche durch zukünftige dienstliche Anordnung ausgelöste
Impf-, Gesundheits-, und Folgeschäden als Dienstkrankheit/Dienstunfall
angerechnet?
[1] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfempfehlungen-Allgemein/Empfehlung-für-Gesundheitspersonal.html