4912/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Corona-Impfung bei Pflegekräften

 

Laut der Allgemeinen Impfempfehlung des Sozialministeriums gilt:

 

„Das Personal in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, welches Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder mit infektiösem Material hat, sollte zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend vor den durch Impfung vermeidbaren Erkrankungen geschützt sein, dies kann als moralische Verpflichtung gesehen werden.“[1]

 

In den österreichischen Impfplan für Personal des Gesundheitswesens wurde eine Impfung gegen Covid-19 derzeit noch nicht aufgenommen. Dennoch hört man immer wieder von Fällen, in denen Pflegekräfte oder auch Personen die sich in der Ausbildung zu einer Pflegekraft befinden, dazu angehalten werden sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Oftmals wird hier Angst geschürt, dass es ohne Corona-Impfung keine weiteren Aufstiegschancen gibt oder es etwa in gewissen Gesundheitsbereichen überhaupt keine Möglichkeit geben wird einen Job auszuüben.

 

Durch dieses Vorgehen kommt es de facto zu einer indirekten Impfpflicht für Pflegekräfte, was zu tiefst abzulehnen ist. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er sich gegen Corona impfen lassen will oder nicht.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 


Anfrage

 

1.    Planen Sie die Aufnahme von Covid-19 Impfungen in den österreichischen Impfplan für Personal des Gesundheitswesens?
a.) Falls ja, für welche Personengruppen soll diese Impfung konkret verpflichtend sein?

2.    Planen Sie eine verpflichtende Corona-Impfung für Pflegekräfte?
a.) Falls ja, welche Pflegekräfte sollen zuerst geimpft werden? Bitte um detaillierten logistischen Ablauf.

b.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?

3.    Wie sieht die konkrete Corona-Impfstrategie für Pflegekräfte aus? Bitte um detaillierte Erläuterung.

4.    Falls es zu einer Impfplicht für Pflegekräfte kommt, wird es disziplinäre oder dienstrechtliche Maßnahmen bei Impfverweigerung geben?
a.) Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant?
b.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?

5.    Wird sich eine Impfverweigerung künftig nachteilig auf Arbeitsplatzbewerbungen auswirken?
a.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
b.) Falls nein, wie wollen Sie sicherstellen, dass keine Nachteile entstehen?

6.    Derzeit lehnen alle Impfstoffhersteller eine Haftung im Falle von Gesundheits-, Impf-, und Folgeschäden ab. Wer übernimmt die Haftung für Schäden, falls es zu einer Impfpflicht für österreichische Pflegekräfte kommt?
a.) Werden solche durch zukünftige dienstliche Anordnung ausgelöste Impf-, Gesundheits-, und Folgeschäden als Dienstkrankheit/Dienstunfall angerechnet?

 



[1] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfempfehlungen-Allgemein/Empfehlung-für-Gesundheitspersonal.html