4963/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Rückforderung von AMS-Bezügen in der Steiermark

 

Wie der ehemalige Bundeminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger in einer Anfragebeantwortung (2967/AB-BR) am 13.4.2017 mitteilte, stiegen in den Jahren 2013 bis 2016 die durchschnittlich offenen Forderungen von zu Unrecht ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark deutlich an. Waren es 2013 durchschnittlich noch rund 2,5 Millionen Euro überstieg dieser Betrag 2016 bereits 3 Millionen Euro. Insbesondere der Bereich des Sozialbetruges muss in diesem Zusammenhang besonders im Auge behalten werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge offener Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark insgesamt jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?

2.    Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl an betroffene Personen betreffend offener Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark insgesamt jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?

3.    Wie hoch waren die Beträge offener Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark jeweils zu den Stichtagen 1.1.2017, 1.1.2018, 1.1.2019, 1.1.2020 und 1.1.2021?

4.    Wie gliedern sich die offenen Forderungen von unrechtmäßig ausbezahlten Leistungen sowie Leistungsüberbezügen durch das AMS in der Steiermark jeweils zu den Stichtagen 1.1.2017, 1.1.2018, 1.1.2019, 1.1.2020 und 1.1.2020 auf Nationalität und Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen auf?

5.    Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in Summe die abgedeckten Rückforderungen?

6.    Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in Summe die außer Evidenz genommenen, uneinbringlichen, Rückforderungen?

7.    Wie gliedern sich jeweils die in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 außer Evidenz genommenen, uneinbringlichen, Rückforderungen auf Nationalität und Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen auf?

8.    Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in Summe die Rückforderungsbeträge auf Grund von Betrug zu Unrecht ausbezahlten Mittel?

9.    Wie viele der auf Grund von Betrug zu Unrecht ausbezahlten Mittel konnten rückgefordert werden und wie viel musste abgeschrieben werden?

10. Wie viele Fälle von Sozialbetrug wurden beim AMS in der Steiermark jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 insgesamt registriert?

11. Welche Nationalität und welchen Aufenthaltsstatus hatten die Personen, welche jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 aufgrund von Sozialbetrug beim AMS in der Steiermark registriert wurden?

12. In wie vielen Fällen übermittelten Ihr Ressort beziehungsweise die zuständigen Behörden im Rahmen des Vollzugs und der Kontrolle der AMS-Auszahlungen in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft respektive an die Verwaltungsbehörden und aus welchen Gründen respektive Verdachtsmomenten passierte dies (z.B. Urkundenfälschung, Meldepflichtverletzungen, usw.)?

13. Welche Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsstatus hatten die Personen, die von diese Sachverhaltsdarstellungen betroffen waren, jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?

14. Wie stellten sich die Ergebnisse der Fälle dar, die infolge einer Sachverhaltsdarstellung abgehandelt wurden?

15. Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, warum nicht?