4969/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kapazitätsauslastung von Asylunterkünften im Jahr 2020

 

Im Jahr 2020, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, sind die Asylzahlen im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen. Laut Asylstatistik vom November 2020 hielt die Zahl bei vorläufig 12.558 Asylanträgen. Dies sind + 7,42 % im Vergleich zu 2019. Besonders dramatisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass diese Entwicklung trotz Corona-bedingter Reiserestriktionen in ganz Europa stattfand.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden im Jahr 2020 neue (Unter-)Miet- oder Leihverträge im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern vom Bundesministerium für Inneres abgeschlossen?

2.    Wenn ja, wer sind die Vertragspartner und Eigentümer?

3.    Wenn ja, wie hoch sind monatlich Miete und Betriebskosten?

4.    Sind noch alle in der 414/AB vom 19.2.2020 zu 410/J (XXVII. GP) zu den Fragen 3 und 4 genannten Verträge aufrecht?

5.    Wenn nein, welche Verträge sind nicht mehr aufrecht?

6.    Wenn nein, aus welchen Gründen sind diese Verträge nicht mehr aufrecht?

7.    Wie stellt sich die derzeitige jeweilige Nutzung der einzelnen Objekte, ggf. inklusive neuer Objekte, dar?

8.    Wie hoch waren im Jahr 2020 die Mietkosten – gegliedert nach allen Betreuungseinrichtungen zur Unterbringung von Asylwerbern – insgesamt und wie veränderten sich diese Kosten im Vergleich zu 2019?

9.    Wie hoch waren im Jahr 2020 die Betriebskosten – gegliedert nach allen Betreuungseinrichtungen zur Unterbringung von Asylwerbern – insgesamt und wie veränderten sich diese Kosten im Vergleich zu 2019?

10. Wie groß waren im Jahr 2020 die Gesamtbelagskapazitäten, jeweils gegliedert nach allen Betreuungseinrichtungen zur Unterbringung von Asylwerbern?

11. Wie hoch war – gegliedert nach allen Betreuungseinrichtungen zur Unterbringung von Asylwerbern – jeweils die durchschnittliche Auslastung der Kapazitäten in Prozent?

12. Wie verhält sich die Auslastung der Kapazitäten in Prozent jeweils zu den Jahren 2018 und 2019?

13. Wie hoch waren im Jahr 2020 die Gesamtbelagskapazitäten in den jeweiligen Erstaufnahmezentren?

14. Wie hoch war im Jahr 2020 in den jeweiligen Erstaufnahmezentren die durchschnittliche Auslastung der Kapazitäten in Prozent?

15. Wie verhält sich die Auslastung der Kapazitäten in Prozent jeweils zu den Jahren 2018 und 2019?

16. Wie war jeweils in den Monaten Juni, Juli, August, September, Oktober, November und Dezember 2020 der Belagstand in den Erstaufnahmezentren jeweils mit Stand am letzten Werktag des jeweiligen Monats?

17. Sind für das Jahr 2021 etwaige neue (Unter-)Miet- oder Leihverträge im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern vom Bundesministerium für Inneres geplant?

18. Wenn ja, welche konkreten Planungen gibt es hier?

19. Wenn ja, wo sollen etwaige neue Einrichtungen entstehen?

20. Wenn ja, warum ist das erforderlich?

21. Sind für das Jahr 2021 Beendigungen von (Unter-)Miet- oder Leihverträgen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern seitens des Bundesministeriums für Inneres zu erwarten oder beabsichtigt?

22. Wenn ja, welche Verträge werden beendet?

23. Wenn ja, aus welchem Grund werden diese beendet?