4975/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend
Mangelnder Berichtseifer bei rechtsextremistischen Umtrieben
Im Dezember des Vorjahres wurden bei einem amtsbekannten Neonazi 76 voll- und halbautomatische Waffen, Pistolen, Handgranaten, Sprengstoff und Nitroglyzerin gefunden und sichergestellt. Die Hausdurchsuchung erfolgte im Rahmen einer lange geforderten Aktion gegen eine seit Jahren zunehmend aktiver werdende rechtsextreme Szene in Österreich.
Diese Materialien, geballt mit umstürzlerischem Gedankengut berühren das Innerste Schutzbedürfnis der Republik. Die Öffentlichkeit hat ein vitales Interesse daran, über diese Vorgänge umfassend und transparent informiert zu werden. Transparenz ist insbesondere deshalb geboten, weil im Zusammenanhang mit dem Terroranschlag vom 2. November bekannt wurde, dass die Sicherheitsbehörde über vorbereitende Aktivitäten des Terroristen informiert waren, aber untätig blieben und mit Innenminister Nehammer ein Amtsträger in der Herrengasse 7 waltet, der sich bis heute weigert die politische Verantwortung für diesen nachrichtendienstlichen Supergau zu übernehmen und zurückzutreten.
In diesem Zusammenhang wird die Beantwortung nachstehender Fragen beantragt:
1) Warum findet dieser gravierende Vorfall im Rahmen ihrer exzessiven Pressekonferenz-Tätigkeit keine Berücksichtigung?
2) Inwieweit ordnet sich ihre subjektive Gewichtung von sicherheitsrelevanten Aspekten im Bereich der Behördentätigkeit dieser Bundesregierung der Tauglichkeit unter, in ein Framing zugunsten Ihrer Kernbotschaften zu passen?
3) Ist die Annahme zutreffend, dass die Bewaffnung staatsfeindlicher Kräfte durch, dem Innenminister unterstellte, Personen vor allem aus werblichen und nicht etwa aus sachlichen Gründen nicht in einer öffentlichen Pressekonferenz verbreitert wurde?
4) Gedenken Sie in Zukunft verstärkt gegen den Eindruck anzukämpfen, „auf dem rechten Auge blind“ zu sein?