4982/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen

betreffend „Korruption im Gesundheitswesen II“

an die Bundesministerin für Justiz

 

Mit Ihrer Anfragebeantwortung 3393/AB vom 13. 11. 2020 wurde die Anfrage Korruption im Gesundheitswesen 2012 – 2019“ beantwortet. Diese Antworten sind aber teilweise – wegen fehlender sachlicher Differenzierung - unbefriedigend; daher erfolgt diese Nachfrage, teilweise auch mit neuen Fragestellungen.

Der Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers (3344/AB vom 12.11.2020) ist in Beantwortung der Frage 4 u. a. zu entnehmen: „Aufgrund dieser gesetzlichen Mitteilungspflicht erlangt die Österreichische Ärztekammer grundsätzlich Kenntnis von Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Korruption, wobei angemerkt wird, dass nicht jede Staatsanwaltschaft/jedes Strafgericht dieser Mitteilungspflicht lückenlos nachkommt“ . Daraus resultiert, dass diese Frage vom Gesundheitsressort auch nicht vollständig beantwortet wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Welche konkreten Ergebnisse erbrachte die Studie der Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission über Korruption im Gesundheitswesen, deren Schlußfolgerungen bei einer nationalen Umsetzung in den Kompetenzbereich des Justizressorts fallen würden?

2.   Welche dieser Ergebnisse wurden bislang in welcher Form und wann umgesetzt? Welche wären noch offen?

 

3.   Welche konkreten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die legistisch in den Kompetenzbereich des Ressorts fallen, sollten aus Sicht des Justizressorts in Österreich darüber hinaus im generellen, aber auch im speziellen noch ergriffen werden?

4.   Werden Sie ein eigenes Sonderkorruptionsstrafrecht für niedergelassene ÄrztInnen und andere Gesundheitsberufe vorschlagen?

5.   Wie beurteilt das Ressort aktuell die „Pharmatransparenz“ in der Beziehung zwischen ÄrztInnen und der Pharma-Industrie?

6.   Sehen auch Sie noch immer (strafrechtlich relevante) Interessenskonflikte?

7.   Werden Sie für einen eigenen „Pharma-Transparenz-Kodex“ eintreten, der u. a. diesbezügliche Meldepflichten für ÄrztInnen vorsieht?

8.   Ist mein Verständnis hinsichtlich 3344/AB vom 12.11.2020, Frage 4 richtig, dass nicht jede Staatsanwaltschaft/jedes Strafgericht der Mitteilungspflicht bei Korruption von Ärztinnen und Ärzten lückenlos nachkommt?

9.   Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin ergreifen, damit Staatsanwälte und Gerichte in Zukunft ihrer gesetzlichen Melde- bzw. Mitteilungspflicht im Bereich der Ärzte-Korruptionsverfahren gegenüber der Ärztekammer auch nachkommen?