4982/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.01.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen
betreffend „Korruption im Gesundheitswesen II“
an die Bundesministerin für Justiz
Mit Ihrer Anfragebeantwortung 3393/AB vom 13. 11. 2020 wurde die Anfrage Korruption im Gesundheitswesen 2012 – 2019“ beantwortet. Diese Antworten sind aber teilweise – wegen fehlender sachlicher Differenzierung - unbefriedigend; daher erfolgt diese Nachfrage, teilweise auch mit neuen Fragestellungen.
Der Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers (3344/AB vom 12.11.2020) ist in Beantwortung der Frage 4 u. a. zu entnehmen: „Aufgrund dieser gesetzlichen Mitteilungspflicht erlangt die Österreichische Ärztekammer grundsätzlich Kenntnis von Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Korruption, wobei angemerkt wird, dass nicht jede Staatsanwaltschaft/jedes Strafgericht dieser Mitteilungspflicht lückenlos nachkommt“ . Daraus resultiert, dass diese Frage vom Gesundheitsressort auch nicht vollständig beantwortet wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Welche
konkreten Ergebnisse erbrachte die Studie der Generaldirektion Inneres der
Europäischen Kommission über Korruption im Gesundheitswesen, deren
Schlußfolgerungen bei einer nationalen Umsetzung in den Kompetenzbereich
des Justizressorts fallen würden?
2. Welche
dieser Ergebnisse wurden bislang in welcher Form und wann umgesetzt? Welche
wären noch offen?
3. Welche
konkreten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die legistisch in den
Kompetenzbereich des Ressorts fallen, sollten aus Sicht des Justizressorts in
Österreich darüber hinaus im generellen, aber auch im speziellen noch
ergriffen werden?
4. Werden
Sie ein eigenes Sonderkorruptionsstrafrecht für niedergelassene
ÄrztInnen und andere Gesundheitsberufe vorschlagen?
5. Wie
beurteilt das Ressort aktuell die „Pharmatransparenz“ in der
Beziehung zwischen ÄrztInnen und der Pharma-Industrie?
6. Sehen
auch Sie noch immer (strafrechtlich relevante) Interessenskonflikte?
7. Werden
Sie für einen eigenen „Pharma-Transparenz-Kodex“ eintreten,
der u. a. diesbezügliche Meldepflichten für ÄrztInnen vorsieht?
8. Ist mein
Verständnis hinsichtlich 3344/AB vom 12.11.2020, Frage 4 richtig, dass nicht
jede Staatsanwaltschaft/jedes Strafgericht der Mitteilungspflicht bei
Korruption von Ärztinnen und Ärzten lückenlos nachkommt?
9. Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin ergreifen, damit Staatsanwälte und Gerichte in Zukunft ihrer gesetzlichen Melde- bzw. Mitteilungspflicht im Bereich der Ärzte-Korruptionsverfahren gegenüber der Ärztekammer auch nachkommen?