4989/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020

 

Im Kontext der Diskussionen rund um die (Nicht-)Aufnahme von Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern, hat Innenminister Nehammer am Rande einer Pressekonferenz am 16.12.2020 erklärt, allein heuer hätten bereits 5.000 unbegleitete Minderjährige in Österreich Schutz gefunden. Diese Aussage wurde von Integrationsministerin Raab in einem Interview wiederholt. Jedoch weist die Statistik des BMI 2020 bisher erst 1160 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen auf, ohne darüber Auskunft zu geben, ob und wie über diese Anträge entschieden wurde. Woher die Zahl 5000 kommt, ist also unbekannt; es kann sich unmöglich um 5.000 unbegleitete Minderjährige handeln, wo es 2020 tatsächlich in Summe in Österreich insgesamt 10.242 positive Entscheidungen gab und Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen durchschnittlich 10 % aller Anträge ausmachen. Bei der von der Bundesregierung genannten Zahl geht es offensichtlich um Kinder, die mit ihren Familien bereits in den letzten Jahren nach Österreich gekommen sind und hier einen Asylantrag gestellt haben - viele von ihnen aufgrund der langen Asylverfahren schon in den Jahren 2015 und 2016. Diese Verfahren wurden erst heuer entschieden. Durch Gewährung von Schutz kam Österreich einer völkerrechtlichen Verpflichtung nach und hat nichts dazu beigetragen, die akute humanitäre Katastrophe auf den griechischen Inseln zu mildern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie vielen Kindern wurde im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 eine Form von Schutz in Österreich gewährt? 

a.    Wie viele davon waren begleitet (bitte um Aufschlüsselung nach Datum der Einreise bzw. Antragstellung, Schutzform (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen), Alter und Nationalität)?

b.    Wie viele davon waren unbegleitet (bitte um Aufschlüsselung nach Datum der Einreise bzw. Antragstellung, Schutzform (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen), Alter und Nationalität)?

c.    Wie viele davon sind nachgeborene Kinder (bitte um Aufschlüsselung nach Datum der Einreise bzw. Antragstellung der Familie, Schutzform der Familie sowie des Kindes und Nationalität)?

2.    Woher haben Sie die von Ihnen genannte Zahl von 5.000 unbegleiteten Minderjährigen, die vergangenes Jahr in Österreich Schutz gefunden haben sollen?

a.    Aus welchen Quellen ergibt sich diese Zahl?

b.    Wie setzt sich diese Zahl zusammen?

c.    Welche Schutzformen sind von dieser Aussage umfasst?

3.    Wann erfuhren Sie von wem, dass diese Zahl nicht korrekt ist?

4.    Wurden Sie über die korrekte Zahl informiert?

a.    Wenn ja, wann von wem?