50/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Mobbing - Vorwürfe im BVT

 

Laut einem Artikel von OE24 (Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Mobbing-Vorwuerfe-im-Verfassungsschutz/404582280) ermittle das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aufgrund von Mobbing-Vorwürfen gegen einen eigenen Beamten. Konkret seien gegen den Beamten die Anschuldigungen erhoben worden, dass er mehreren Frauen vorgeworfen habe ein sündiges Leben zu führen, er habe ihnen auch apokalyptische Szenarien heraufbeschworen. Laut einem Insider werden die Anschuldigen nun genau geprüft. Peter Gridling, Direktor des BVT, und Dominik Fasching, stv. BVT-Direktor, seien voll informiert. Der Beamte selbst weise jegliche Schuld von sich. Laut einem Insider herrsche "ein Klima der Angst", auch eines der Opfer meinte laut OE24, dass die Situation unerträglich geworden sei. Die Person, gegen die die Vorwürfe erhoben wurden, sagte auch im BVT-Untersuchungsausschuss aus. Aus seinem Protokoll geht hervor, dass eine Zusammenarbeit mit ihm schon länger nicht friktionsfrei abgelaufen sein dürfte. Der Beamte befindet sich offenbar weiterhin im Dienst. 

 

Die Vorwürfe gegen den Beamten sind jedenfalls inakzeptabel, tragen nicht dazu bei, das Vertrauen in das BVT zu stärken und müssen vollständig aufgeklärt werden.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Seit wann sind welchen Stellen des Ministeriums Mobbing-Vorwürfe gegen den Beamten bekannt?

2.    Wann wurde welcher Vorgesetzte des Abteilungsleiter von den Vorwürfen informiert?

3.    Welche Maßnahmen wurden vom Direktor des BVT wann ergriffen? 

4.    Welche Maßnahmen wurden vom Generaldirektor für öffentliche Sicherheit ergriffen?

5.    Wie lauten die Vorwürfe konkret?

6.    Wie viele Personen erhoben Mobbing-Vorwürfe?

7.    Wie viele Personen, die Mobbing-Vorwürfe oder andere Vorwürfe, die relevant wären das Arbeitsklima zu beeinträchtigen, erhoben haben sind oder waren dem Abteilungsleiter direkt oder indirekt unterstellt? 

8.    Wie viele Befragungen gab es in diesem Zusammenhang schon?

9.    Wer führt diese Befragungen durch?

10. Wie stellen Sie sicher, dass die Befragungen durch unabhängige Stellen durchgeführt werden? 

11. Wie stellen Sie sicher, dass die betroffenen Personen umfassende Aussagen tätigen, wenn der Beschuldigte weiterhin auf seinem Posten ist und durch seine Anwesenheit die betroffenen Personen einschüchtert?

12. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann von wem ergriffen?

13. Wann wurden Sie über diese Vorwürfe informiert?

14. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann von Ihnen ergriffen?

15. War der Beamte schon zu früheren Zeitpunkten in Bezug auf Mobbing auffällig (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja: Gab es intern bereits Konsequenzen (etwa disziplinarrechtlich) für den Beamten (um Erläuterung wird ersucht)?

b.    Wenn ja, wann genau und welche (um Erläuterung wird ersucht)?

c.    Wenn nein, weshalb nicht (um Erläuterung wird ersucht)?

16. Sind dem Ministerium andere fragwürdige Aussagen oder Handlungen dieser Person bekannt, die zwar rechtlich nicht relevant sind, aber dazu geeignet sind ein unangenehmes Arbeitsklima zu erzeugen?

17. Hatten diese Vorwürfe Auswirkungen auf die Arbeit der betroffenen Mitarbeiterinnen (um Erläuterung wird ersucht)?

18. Gab es aufgrund der nun berichteten Vorwürfe intern bereits Konsequenzen (etwa disziplinarrechtlich) für den Beamten (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, wann genau und welche (um Erläuterung wird ersucht)?

b.    Wenn nein, weshalb nicht (um Erläuterung wird ersucht)?

19. Wurde entschieden, dass der Beamte interimistisch versetzt oder dienstzugeteilt wird, bis die Vorwürfe geklärt sind (um Erläuterung wird ersucht)?

20. Wenn ja, wann und von wem? 

21. Auf welche Dienststelle sollte er versetzt oder dienstzugeteilt werden?

22. Wurde er auf diese Dienststelle versetzt oder dienstzugeteilt?

a.    Wenn nein, mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, auf wessen Anordnung bzw. Intervention zu welchem Zeitpunkt?

23. Ist es bei Mobbing-Vorwürfen nicht üblich, einen verdächtigen Beamten zu versetzen (um detaillierte Erläuterung im Lichte der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Mitarbeiterinnen wird ersucht)?

24. Hat der betroffenen Akteneinsicht?

25. Welche anderen Maßnahmen sind bei Mobbing-Vorwürfen grundsätzlich zu treffen? 

26. Gibt es dazu eine erlassmäßige Regelung?

a.    Wenn ja, wurde der Erlass in diesem Fall korrekt umgesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht? 

27. Sofern der Beamte nie versetzt wurde, oder die Versetzung rückgängig gemacht wurde, mit welchem Grund geschah dies jeweils?

28. Arbeitet der Beamte momentan immer noch mit den betroffenen Frauen zusammen? 

29. Seit wann ist dieser Beamte im BVT tätig?

30. Wie viele Frauen haben unter diesem Beamten gearbeitet?

31. Wie viele davon haben um Versetzung ersucht?

32. Wie viele davon haben gekündigt?

33. Wie viele davon haben sich an die Gleichbehandlungstelle des BVT gewandt?

a.    Mit welchem Ergebnis jeweils?

34. Wie ist der momentane Stand der internen Überprüfung (um Erläuterung wird ersucht)?

35. Welche Schritte unternehmen Sie um die Vorwürfe zu klären?

36. Wurde der Fall bereits an die Disziplinarkommission übergeben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Aus welchen Personen setzt sich die Disziplinarkommission zusammen?

37. Wurde in dem Fall die Gleichbehandlungsanwaltschaft beigezogen?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

38. Kennt das BMI den Leitfaden der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Abhilfe gegen sexuelle Belästigung (PDF, 184 KB) mit Handlungsanleitungen zum Umgang mit sexueller Belästigung im Unternehmen?

a.    Wenn ja, folgt das BMI in dem Fall den darin enthaltenen Empfehlungen?

39. Wurde gegen den beschuldigten Beamten bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

40. Gibt es Schulungen für Mitarbeiter_innen um derartige Fälle vorzubeugen und Mitarbeiter_innen im Umgang miteinander zu sensibilisieren (um Erläuterung wird ersucht)?

41. Gibt es im BMI eine anonyme Vertrauensstelle an die sich betroffenen Mitarbeiter_innen wenden können? 

42. Gibt es im BMI einen Prozess bzw. ein Verfahren wie mit solchen Vorwürfen umgegangen wird?

a.    Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren im Detail aus, welche Stellen sind für die Aufklärung solcher Vorwürfe befasst?

b.    Wenn nein, wieso gibt es solch ein Verfahren nicht?

43. Ist dem Ministerium bekannt, dass der Abteilungsleiter auch Diakon der katholischen Kirche ist?

44. Hat der Abteilungsleiter diese Nebentätigkeit gemeldet?

45. Wurde diese Nebenbeschäftigung genehmigt?

46. Ist es mit den Dienstpflichten eines Beamten vereinbar, dass ein Mitarbeiter seine religiösen Ansichten und seinen Glauben anderen Mitarbeiter_innen aufzwingt und sie zu bekehren versucht?

47. Wird dieser Beamte von anderen Mitarbeiter_innen im BVT als christlich fundamental eingeschätzt? 

48. Laufen interne Ermittlungen gegen den Beamten, weil er für fundamentalistische Vereine spendet?

a.    Wenn ja, mit welchem bisherigen Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

49. Gibt es Erkenntnisse, wonach der Abteilungsleiter Kontakt zu christlich fundamentalen oder christlich extremistischen Personen oder Gruppierungen pflegt? 

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?