5019/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend die Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Österreichischen Bundesheeres im Jahr 2020
Wie kaum ein anderes Jahr brachte das vergangene Kalenderjahr 2020 das Bundesheer in den medialen Fokus und in die Mitte der tagtäglichen Berichterstattung. Die Themen Naturkatastrophen, Migration und COVID-19 erforderten wiederholte Assistenzanforderungen an das Österreichische Bundesheer bis zu einer Teilmobilmachung von Milizsoldaten im Umfang von 13 Jägerkompanien.
Im Wehrgesetz 2001 werden im § 2 (1) „Aufgaben des Bundesheeres“, neben der militärischen Landesverteidigung (lit. a) und Auslandseinsätzen (lit. d), auch der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren (lit. b) und die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges (lit. c) angeführt.[1]
Dem Internetauftritt[2] des Bundesministeriums für Landesverteidigung folgend, wird weiter zwischen Assistenz- und Unterstützungsleistungen unterschieden. Markante Unterscheidungsmerkmale sind dabei die Aufgabenbereiche, die Antragsteller und die Träger der entstehenden Kosten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Zu wie vielen Anforderungen auf Assistenz an das Österreichische Bundesheer kam es im Jahr 2020, aufgeschlüsselt nach Anforderungsgrund?
2. Wie viele Assistenzeinsätze wurden 2020 durchgeführt, aufgeschlüsselt nach Anforderungsgrund, Dauer, Personaleinsatz, Gesamtkosten und Kostenträger?
3. Zu wie vielen Anforderungen auf Unterstützungsleistung an das Österreichische Bundesheer kam es im Jahr 2020 und wie viele Unterstützungsleistungen wurden durchgeführt (aufgeschlüsselt nach: Anforderungsgrund, Dauer, Personaleinsatz, Gesamtkosten und Kostenträger)?
4. Wie viele der Kosten, die nicht durch das BMLV getragen werden, wurden bereits durch die jeweiligen Bedarfsträger erstattet (aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen und Prozentsätzen, zugeordnet zu den einzelnen Assistenzeinsätzen und Unterstützungsleistungen im Jahr 2020)?
5. Welche Kosten, die nicht durch das BMLV getragen werden, wurden noch nicht durch die jeweiligen Bedarfsträger erstattet (aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen und Prozentsätzen, zugeordnet zu den einzelnen Assistenzeinsätzen und Unterstützungsleistungen im Jahr 2020)?
a. Warum wurden diese Kosten bislang wurden noch nicht durch die jeweiligen Bedarfsträger erstattet und wann ist mit der Kostenerstattung zu rechnen (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Assistenzeinsätze und Unterstützungsleistungen im Jahr 2020)?
6. Wie viele der Kosten sind durch das BMLV zu tragen und werden nicht durch die jeweiligen Bedarfsträger erstattet (aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen und Prozentsätzen, zugeordnet zu den einzelnen Assistenzeinsätzen und Unterstützungsleistungen im Jahr 2020)?
[1][1]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001612 (abgerufen, am 08.01.2020)
[2]https://www.bundesheer.at/facts/factsheets/wannhilftdasheer.shtml#:~:text=Um%20nach%20Katastrophen%20zu%20helfen,in%20diesen%20F%C3%A4llen%20das%20Bundesheer.(abgerufen, am 07.01.2020)