5024/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren oder Anfangsverdachtsprüfung betreffend Regierungsmitglieder

 

Beim Befassen mit der hinsichtlich Transparenz unbefriedigenden Situation, dass in Strafsachen von besonderem öffentlichen Interesse („clamorose“ Strafsachen) einerseits gemäß § 8 Abs 1 StAG Berichtspflichten für die Staatsanwaltschaft bestehen, andererseits nicht immer gemäß § 35a StAG die Einstellungsentscheidungen veröffentlicht werden, eröffnete sich die Frage, ob es nicht clamorose Fälle gab bzw. gibt, über die man nicht wie zu jenem der FPÖ-Vereine über mediale Berichterstattung erfuhr- und daher in der Folge per parlamentarischer Anfrage zur Veröffentlichung der Einstellungsbegründung motivieren konnte (Anfrage vom 8.10.2020, Veröffentlichung laut Beantwortung am 9.10.2020: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03733/index.shtml). Besonderes öffentliches Interesse kann sich laut Erlass BMJ-S22/0001-IV 5/2017 aus der Funktion des Verdächtigen ergeben: „Wenn der Verdächtige ein maßgebliche Funktion im öffentlichen Leben ausübt und es nach der Verdachtslage zwischen seiner Funktion in einem der genannten Bereiche und der Straftat einen direkten inhaltlichen Zusammenhang gibt oder aus der Straftat persönliche Eigenschaften (etwa charakterliche Mängel) des Funktionsträgers offenbar werden, die für ein Urteil über dessen Funktionsausübung relevant sind (indirekter Zusammenhang), ist von einem besonderen öffentlichen Interesse auszugehen“ (siehe S. 4).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Gab es seit Angelobung der Regierung Kurz I Verfahren, in denen die damaligen Regierungsmitglieder bzw. nun unter der Regierung Kurz II die gegenwärtigen Regierungsmitglieder als Angezeigte, Verdächtige oder Beschuldigte geführt wurden?

a.    Wenn ja, gegen welche dieser Personen?

b.    Wenn ja, seit wann jeweils gegen welche dieser Personen?

2.    Aufgrund welcher präzisen strafrechtlichen Normen wurde welches dieser Verfahren geführt?

3.    Wurden seit Angelobung der Regierung Kurz I Anzeigen gegen die damaligen Regierungsmitglieder bzw. (nun unter der Regierung Kurz II) gegen die gegenwärtigen Regierungsmitglieder zu Sachverhalten eingebracht, die mit dem „Ibiza“-Verfahrenskomplex in Zusammenhang stehen- sei es inhaltlich, sei es als Zufallsfund im Rahmen dieses Verfahrens?

a.    Wenn ja, wann und mit dem Vorwurf welchen Sachverhalts?

b.    Wenn ja, kam es in diesen Fällen zu einer Anfangsverdachtsprüfung?

                                      i.Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, kam es in diesen Fällen zu einer Verfahrenseinleitung?

                                      i.Wenn ja, wann?

4.    Aufgrund welcher präzisen strafrechtlichen Normen wurde welches dieser Prüfungen oder Einleitungen vorgenommen?

5.    Waren eine/mehrere aufgrund der Fragen 1 und 3 gesetzten getroffene Verfügungen bzw. geführten Verfahren jeweils berichtspflichtig im Sinne des § 8 StAG?

a.    Wenn ja, welches dieser getroffenen Verfügungen bzw. Verfahren?

b.    Wenn ja, weshalb?

6.    Wann wurde in einem/mehreren dieser Verfahren ein Vorhabensbericht der WKStA erstattet?

a.    Wenn ja, in welchem, wann genau in welchem Verfahren und mit welchem Inhalt?

7.    Wann wurde in einem/mehreren dieser Verfahren eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau in welchem Verfahren und mit welchem Inhalt?

8.    Ging in einem/mehreren dieser Verfahren der Akt im Ministerium ein?

a.    Wenn ja, wann genau in welchem Verfahren?

9.    Wurde in einem/mehreren dieser Verfahren die Causa dem Weisungsrat vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann genau in welchem Verfahren und welche Empfehlung sprach dieser wann aus?

10. Wurden in einem/mehreren dieser Verfahren Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann genau in welchem Verfahren von wem und mit welchem Inhalt?

11. Nahm in einem/mehreren dieser Verfahren die WKStA im Vorhabensbericht in Aussicht, Anklagen gegen Beschuldigte zu erheben?

a.    Wenn ja, wann genau in welchem Verfahren von wem und mit welchem Inhalt?

12. Mit welcher genauen Begründung, aufgrund welcher Erwägungen und auf welcher Rechtsgrundlage (Angabe der Norm) wurde in jedem genannten Verfahren jeweils wann eingestellt bzw. nach §35c StAG zurückgelegt?

13. Hat die OStA die Einstellungsbegründung in jedem genannten Verfahren gem. § 35a StAG in der Ediktsdatei veröffentlicht?  

a.    Wenn ja, wann und wo (bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes, Links).

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn bisher nein, wird die Einstellungsbegründung noch veröffentlicht?

                                      i. Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes und -datums!