5025/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.01.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Nichtabberufung von Mag. Sidlo aus dem OeNB-Generalrat
Mag. Peter Sidlo steht im Fokus der sog. Casag-Affäre, welche im Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) untersucht wird. Auf Grund der im Raum stehenden Vorwürfe wurde Sidlo im Dezember 2019 als Vorstand der CASAG von deren Aufsichtsrat vorzeitig abberufen.
Mag. Sidlo ist aber nach wie vor Mitglied des Generalrates der Österreichischen Nationalbank.
Maßgebliche gesetzliche Bestimmung für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Generalrates ist § 23 NBG:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurde die Abberufung von Mag. Sidlo als Generalrat der OeNB geprüft?
a. Wenn ja: wann, durch wessen Veranlassung, durch wen und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: warum nicht?
2. Wann endet die Funktionsdauer offiziell?
3. Auf Grund welcher spezifischen Schlüsselqualifiktaionen wurde Mag. Sidlo in den Generalrat berufen?
4. Wer schlug Mag. Sidlo für die Position als Generalrat vor?
5. Wie hoch ist die jährliche Vergütung für Mitglieder des Generalrates (aufgeschlüsselt nach einfache Mitglieder, Vizepräsidentin, Präsident)?