5035/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2020
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister zu nehmen. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen dar. Derartige Maßnahmen sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie oft wurden im Jahr 2020 den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
2. Wie oft wurden im Jahr 2020 den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?