5035/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2020

 

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister zu nehmen. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen dar. Derartige Maßnahmen sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie oft wurden im Jahr 2020 den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?

2.    Wie oft wurden im Jahr 2020 den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?