5039/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Eurofighter Verkauf nach Indonesien – Nachfolgeanfrage

In Beantwortung von Anfrage 4064/J stellt Bundesministerin Tanner fest:

"Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfragen, Nr. 3257/J (Nr.3231/AB), Nr. 3414/J (Nr. 3231/AB) und Nr. 3958/J (Nr. Fehler! Textmarke nicht definiert./AB), unter anderem zum Ausdruck gebracht habe, weisen der gegenständliche Sachverhalt und allfällig darauf aufbauende Maßnahmen noch nicht die hierfür erforderliche Entscheidungsreife auf, um konkrete Aussagen treffen zu können. Selbstverständlich werden alle maßgeblichen Parameter Berücksichtigung finden und in die Entscheidungen einfließen." [Ohne Korrekturen aus dem Original kopiert.]

Die zweimal genannte 3231/AB ist eine Antwort von Minister Faßmann zum Thema Wirecard. Wir gehen davon aus, dass es sich korrekterweise um 3221/AB und 3222/AB handelt. Die dritte Beantwortung bezieht sich wohl auf 3947/AB. 

Wirklich relevant für die Fragestellung in 4064/J ist 3221/AB. Dort bezieht sich Ministerin Tanner auf das indonesische Anbot und das erste Treffen mit ihrem indonesischen gegenüber, Verteidigungsminister Prabowo Subianto und schreibt: 

"Nach Erhalt des Briefs am 24. Juli 2020 habe ich die Sektion III und die Abteilung Militärdiplomatie des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit der Bearbeitung und Prüfung beauftragt. Der Prüf- und Bearbeitungsprozess, unter Einbeziehung von Experten, ist noch nicht abgeschlossen; dies habe ich in meinen Antwortbrief, am 4. September 2020, an den Verteidigungsminister der Republik Indonesien mitgeteilt. Am 20. Oktober 2020 besuchte mich Indonesiens Verteidigungsminister Prabowo Subianto in der Rossauer Kaserne in Wien. Dies war der Startpunkt für erste Gespräche auf Fachebene. ... Da der ressortinterne Prüf- und Bearbeitungsprozess derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ersuche ich um Verständnis, dass dazu noch keine Aussage getroffen werden kann."

4064/AF fragt allerdings nach Entscheidungen, die geklärt werden müssen, noch bevor technischen und Vertragsfragen auf Expertenebene mit Indonesien relevant werden. Es erscheint nicht im Sinne der Steuerzahler_innen, wenn das BMLV eine Expert_innengruppe mit technischen Fragen beauftragt noch ehe der Wunsch der Bundesregierung nach dem vom BMLV angestrebten Verkauf geklärt ist. Die Beantwortung dieser Fragen mit Verweis auf deren Entscheidungsreife abzulehnen scheint ein prozedualer Fehler in Hinblick auf den Organisationsprozess zu sein. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Nachfolgeanfrage:

1.    Es bestehen Bedenken bezüglich der Menschenrechtssituation in Indonesien, die auch bereits vom Grünen Koalitionspartner thematisiert wurden. Ehe die Expert_innen und Jurist_innen des BMLV sich in technische Detailfragen über einen Verkauf der Eurofighter stürzen, sollte die Frage geklärt sein, ob die Bundesregierung den Verkauf tatsächlich wünscht. Daher die Frage:

a.    Ist ein Verkauf von Waffen an Indonesien in der gegenwärtigen Situation mit der Position der österreichischen Bundesregierung zur internationalen Unterstützung von Menschen- und Demokratierechten kompatibel?

b.    Wurde die Position des BMLV in dieser Frage bereits im Ministerrat abgeklärt? Gibt es eine Entscheidung des Ministerrats, ob und unter welchen Bedingungen ein Verkauf der Eurofighter an Indonesien – vorbehaltlich positiver Vertragsgespräche – möglich wäre?

                                      i.Wenn ja, wie lauten diese?

                                    ii.Wenn nein, wann ist die Klärung im Ministerrat angedacht?

c.    Hat Bundeskanzler Kurz dem BMLV dazu seine Position mitgeteilt?

2.    Ministerin Tanner hat erklärt, dass es weiterhin eine lückenlose aktive Luftraumüberwachung durch Überschallflugzeuge geben wird, und dass es nicht zu einer Billiglösung, wie eine Leasingvariante von Altflugzeugen (spezifisch der F5), kommen wird (siehe 3947/AB). Unter diesen Bedingungen ist ein Verkauf der Eurofighter ungeachtet der technischen und finanziellen Details eines etwaigen Vertrags mit Indonesien nur möglich, wenn Indonesien mit der Auslieferung so lange zu warten bereit ist, bis ein Ersatz für den Eurofighter beschafft, Piloten eingeschult und die notwendige Infrastruktur bereitgestellt ist. Daher die Frage:

a.    Was wäre der früheste mögliche Termin für eine Auslieferung der Eurofighter in Anbetracht des Nachbeschaffungsbedarfs?

b.    Wären Indonesiens Bedürfnisse für einen Ankauf mit denen Österreichs für Nachbeschaffung (siehe oben, a.) kompatibel?

3.    Um das Versprechen einer lückenlosen Luftraumüberwachung mit Überschallfliegern einhalten zu können, muss nicht nur eine Nachbeschaffung vor Auslieferung der Eurofighter an Indonesien organisiert werden, sondern auch die Finanzierung derselben. Das BMLV muss zeitgerecht abklären, ob es trotz historisch hoher Verteidigungsbudgets und der Corona-bedingten fiskalen Herausforderungen in naher Zukunft die Möglichkeit für eine Sonderfinanzierung für einen Eurofighterersatz besteht. Minister Blümel hat in 4073/AB vom 11. Jänner 2021 bestätigt, dass es in dazu bislang keine Anfragen oder Diskussionen gegeben hat. Logischerweise ist diese Frage vor den technischen Details des Verkaufs nach Indonesien zu klären.

a.    Wann plant das BMLV an das BMF heranzutreten, um finanzielle Rahmenbedingungen für einen Eurofighterersatz auszuloten?

b.    Ist es möglich, mit Indonesien über einen Verkauf der Eurofighter zu verhandeln, ohne dass die Finanzen – und damit das Zeitfenster – für die Nachfolge geklärt sind? Wenn ja, bitte um Erklärung.