5045/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Max Lercher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Start der AHS-Unterstufe in Deutschlandsberg

Im April des Jahres 2019 gab es die Bekanntgabe, dass es parallel zur NMS im Bezirk Deutschlandsberg künftig, mit Schulbeginn des Schuljahres 2020/21 auch eine AHS- Unterstufe in Form einer dislozierten (also einer Art Außenstelle) Klasse einer Grazer AHS. Geplant sei ein Start mit 30 Kindern, hieß es bei der Verkündung der Botschaft.[1]

Was für die einen Kommentatoren eine Bereicherung für „die schulische Vielfalt im Bezirk" darstellt, ist für andere ein „bildungspolitischer Rückschritt", man hätte stattdessen die „gut funktionierenden" und im Bezirk vorhandenen NMS ausbauen sollen.

Jedenfalls startete die angesprochene Schulklasse nunmehr mit 21 statt 30 SchülerInnen in das angebrochene Schuljahr. Die AHS-Unterstufe ist installiert, womit in Kombination mit dem BORG Deutschlandsberg erstmals eine Langform im Bezirk gegeben sein wird. Die Schülerinnen und Schüler werden auch von Lehrerinnen und Lehrern des BORG unterrichtet werden, nämlich in den Räumlichkeiten der NMS 2 Deutschlandsberg, allerdings als dislozierte Klasse des Bundesgymnasiums Rein.

Grundsätzlich stellt sich daher schon die Frage, ob eine Klassenanzahl von 21 Schülerinnen und Schülern (gegenüber 2.200 Volksschulkindern) geeignet ist, um ein bisher stets gut funktioniert habendes Bildungssystem zu ändern und ob die daraus resultierenden Effekte positive oder negative sein werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage

1)      Nach welchen Kriterien wurden die Schülerinnen und Schüler für diese AHS Klasse ausgewählt?

2)      Wie kam es insgesamt zu der Zusammensetzung der Klasse?

3)      Wie stellt sich die Klassenzusammensetzung regional dar? Aus welchen Orten kommen die Schülerinnen und Schüler? (Bitte um depersonalisierte und datenschutzkonforme Darstellung der Information)

4)        Wer trägt die Kosten für die Infrastruktur dieser Klasse zu welchen Teilen?

5)      Fallen für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer dieser Klasse zusätzliche Kosten an?

a. Wenn ja, von wem werden diese, zu welchen Teilen getragen?

6)      Wie hoch sind die Reisekosten für die Lehrerinnen und Lehrer (von der Stammschule zu Klasse in Deutschlandsberg)?

7)      Eine Evaluierung der Dislozierung ist angekündigt: Wann wird diese Evaluierung durchgeführt werden?

8)      Welche Kriterien sind bei der anstehenden Evaluierung ausschlaggebend für eine Weiterführung dieses AHS-Klassenzuges bzw. einer Einstellung desselben?

9)      Die Eckpunkte zur Definition der dislozierten Klasse sehen unter anderem vor, dass die AHS-Unterstufenklasse keinen Pflichtschulstandort gefährden darf: Mit welchen konkreten Maßnahmen seitens Ihres Ressorts wird dies gewährleistet?



[1] Kleine Zeitung vom 2. April 2019