5048/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

 

betreffend Mitverursachen der Verlängerung der Schulschließung und Verstoß gegen die COVID-19- Gesetzgebung durch sechs Direktoren der landwirtschaftlichen Fachschulen und die notwendigen Konsequenzen

 

Während manche Schüler und Schülerinnen der Oberstufe in Österreich seit 10 Monaten – von 13. März 2020 bis heute - lediglich 23 Tage in der Schule verbringen durften, feierten laut Pressemeldungen kurz vor Weihnachten sechs Direktoren aus dem „Klub der Direktoren“ der landwirtschaftlichen Fachschulen in der Fachschule Kirchberg am Walde (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) beim Schnapsbrennen miteinander, wobei sich drei davon mit dem Coronavirus infizierten. Diese sechs Direktoren haben mit ihrem Verhalten zur Weiterverbreitung des Virus und damit zur schlechten Wirkung der Verbote, an die sich andere Menschen in Österreich sehr wohl gehalten haben, beigetragen. Dieser "Club der Direktoren", wie er von Schulleiter Roman Bruckner genannt wird, treffe sich öfter für gemeinsame Freizeitgestaltung. Der für die Fachschulen zuständige Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) will sich den Fall laut Zeitungsmeldungen nun genau anschauen.

Beim Schnapsbrennen entsteht bekanntlich eine sehr hohe Menge an Wasserdampf in der Luft. Die Gefahr der Aerosolbildung müsste den Direktoren als erfahrene Schnapsbrenner bekannt gewesen sein, ebenso der Zusammenhang mit Covid.  Zudem stellt sich die Frage, ob es den Direktoren erlaubt war, die schulische Anlage in ihrer Freizeit (am Samstag) privat zum Feiern zu verwenden. Weiters galten zu dieser Zeit bekanntlich für alle (anderen) Menschen in Österreich die Lockdown Regeln und ein derartiges Treffen (sechs Männer aus sechs verschiedenen Haushalten zu einer privaten Feier) war verboten.

Es ist bekannt, dass die Vereinsamung der Kinder und Jugendlichen im Homeschooling enorm ist, was zu großen psychischen Störungen und Spätfolgen führen kann.  Zusätzlich kommt es zu einem enormen Lernrückstand. Während also die Jugendlichen im Homeschooling sind, haben die betreffenden Direktoren die Gesetzeslage missachtet. Zudem ist dieses Verhalten nicht einer von Direktoren zu erwartenden Vorbildhaltung würdig, sodass die Leitungskompetenz dieser Direktoren zu hinterfragen ist. Ein solches gesetzwidriges Verhalten führt, sofern es dafür keine Konsequenzen gibt, zu einer enormen Frustration in der Bevölkerung. Zudem sind Eltern, die ihre Kinder neben ihrer Erwerbsarbeit seit Monaten beim Lernen unterstürzen, zurecht verärgert, wenn sich die Direktoren in der Zwischenzeit beim Schnapsbrennen vergnügen. Wenn sich Direktoren, die eine Vorbildwirkung gegenüber der Jugend und der gesamten Bevölkerung tragen, sich derart gesundheitsgefährdend verhalten, muss dieses Verhalten auch dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

                                                         

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie dieses Fehlverhalten der Direktoren?

2.    Was haben Sie bisher unternommen, um das Fehlverhalten zu untersuchen?

3.    Ist es richtig, dass es für die sechs Direktoren zu dieser Zeit vor Weihnachten verboten gewesen wäre, sich privat zu einer Feier an der Schule zu treffen?

4.    Gab es bereits Anzeigen gegen diese sechs Direktoren?

5.    Sind Führungskräfte in einer öffentlichen Einrichtung, die eine derartige gesundheitsgefährdendes Verhalten in einer Pandemie an den Tag legen, für Sie noch tragbar?

6.    Werden Sie veranlassen, dass diese sechs Direktoren wegen dieser Gesetzesübertretung und diesem äußerst unwürdigen Verhalten fristlos entlassen werden?