5049/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda, Stephanie Krisper, Sabine Schatz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „muss man erst angegriffen werden, um in Österreich Schutz zu erhalten?"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kommt in seinen Berichten zu dem eindeutigen Ergebnis: Rechtsextremismus ist ein hohes Risiko für die Sicherheit in Österreich. So liest man etwa im Verfassungsschutzbericht 2019, dass „rechtsextremistische Gewalt, Aggression und Agitation" sogar für die „Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich" ein „potenzielles Risiko" bewertet wird[1]. Ein aktueller Anlassfall[2] zeichnet aber ein Bild, wonach der Verfassungsschutz, trotz vorliegender Morddrohungen, scheinbar aufgrund eines vorhandenen Personalmangels, dem Schutzbedürfnis der Betroffenen nicht nachkommt. Im konkreten Anlassfall liegen nicht nur explizite Drohungen mit Handlungen gegen Leib und Leben gegen Sebastian Bohrn Mena und seine Ehefrau vor, sondern auch gegen das dreijährige Kind.

Seitens des Innenressorts wird kommuniziert, man könne keine akute Bedrohungssituation erkennen, weshalb der Personenschutz nach kurzer Zeit wieder eingestellt wurde. Daraus ergeben sich mehrere Fragen, die mit der Bitte um Beantwortung unter Wahrung der notwendigen, für die Sicherheit Österreichs relevanten Diskretion Ihrerseits, übermittelt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)   Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 gefährliche Drohungen aus der extrem rechten Szene im breitesten Sinn?

a.    In wie vielen Fällen waren Kinder im Haushalt der Betroffenen involviert?

2)   Gibt es im Ressort Aufzeichnungen dazu, wie oft um Personenschutz in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 auf Grund von gefährlichen Drohungen gegen Leib und Leben angesucht wurde? (Bitte um Auflistung)

a.    In wie vielen Fällen wurde Personenschutz gewährt?

b.   In wie vielen Fällen wurde kein Personenschutz umgesetzt?

3)   Wie häufig wird in Österreich Personenschutz trotz Vorliegen mehrerer Mord- und Gewaltdrohungen verwehrt? (Um Aufschlüsselung nach Bundesländern wird ersucht)

4)   Wie hoch ist der vom BVT selbst kommunizierte Personalmangel aus Ihrer Sicht und wie wollen Sie ihm konkret begegnen?

a.    Wie viele zusätzliche Planungsstellen sind im BVT in Zukunft konkret geplant?

b.   Wie hoch ist die dafür budgetierte Summe im Budget 2021?

5)   Gibt es einen standardisierten Prozess innerhalb der Sicherheitsbehörden, mit dem die konkreten Gefährdungslagen analysiert werden an denen dann die Entscheidung für oder gegen Personenschutz festgemacht werden?

a.    Wenn ja, wie sieht dieser genau aus?

b.   Wenn nein, weshalb nicht?

6)   Nach welchen Kriterien wird in Österreich Personenschutz generell verfügt und erteilt?

a.    Hat jeder Mensch in Österreich ein Recht auf Personenschutz, wenn man bedroht wird?

b.   Wie „stark" bedroht muss man werden, um Personenschutz zu erhalten?

c.    Welche spezifischen Gefahreneinschätzungen und oder Ermittlungsergebnisse liegen einem etwaigen Personenschutz zugrunde?

7)   In wie vielen Fällen gab es in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 kam es zu Übergriffen gegen Personen, denen zuvor ein Personenschutz verwehrt wurde?

8)   In wie vielen Fällen gab es in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 kam es zu Übergriffen gegen Personen, deren Personenschutz zu früh eingestellt wurde?

9)   Welche Einheiten Ihres Ressorts sind mit Personenschutz betraut?

a)   Wie viele BeamtInnen sind durchschnittlich mit dem Schutz einer Person

betraut?

b)     Welche Mittel (z.B. Autos, Waffen, ...) stehen den BeamtInnen zur

Verfügung?

10)               Welche zusätzlichen Qualifikationen muss ein Beamter/eine Beamtin, der/die mit dem Schutz einer Person betraut ist, aufweisen können?

a. Gibt es geschulte BeamtInnen in diesem Feld für Einsätze, in denen auch Kinder betroffen sind?

11)                Über welchen Zeitraum wird Personenschutz durchschnittlich gewährt und wie erfolgt die Entscheidung über etwaige Lockerungen oder allenfalls Beendigung des Personenschutzes?

12)               Gilt Personenschutz grundsätzlich über Zeitraum von 24 Stunden?

a)   Wenn ja, in wie vielen Schichten wird dieser bewerkstelligt?

b)   Wenn nein, auf Basis welcher Gefahreneinschätzung und oder Ermittlungsergebnisse wird entschieden den Personenschutz nur zu bestimmten Zeiten zu gewähren?



[1] Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (2020): Verfassungsschutzbericht 2019, S. 30; online verfügbar unter:

https://www.bvt.gv.at/401/filesA/SB_2019_Webversion_20201120.pdf. abgerufen am 12. Jänner 2020

[2]  https://www.vol.at/nehammer-warnt-vor-bewaffneten-rechten/6850396. abgerufen am 12. Jänner 2020