5070/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Daten zum FLAF und seinem Reservefonds – Folgeanfrage bezüglich fehlender Zahlen aus den Jahren 2019 und 2020

 

 

Die schriftlichen Anfragen Nr. 2167/J und 3261/J der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend „Daten zum FLAF und seinem Reservefonds“ bzw. „betreffend Daten zum FLAF und seinem Reservefonds - Folgeanfrage“ wurden am 28.07.2020 (2180/AB) und am 02.11.2020 (3270/AB) beantwortet. Aufgrund mancher Antworten haben sich jedoch einige Unklarheiten sowie weitere Fragen ergeben, abgesehen davon fehlen noch die endgültigen Zahlen aus den Jahren 2019 und 2020.

 

In der Beantwortung 2180/AB heißt es u.a.: „Einleitend wird festgehalten, dass alle Beträge (gerundet) in Millionen Euro angeführt werden. Für die Jahr 2015 bis 2018 wird der jeweilige Erfolg, für das Jahr 2019 der vorläufige Erfolg aufgelistet.“

 

Zu den Fragen 8 und 9 ist weiters zu lesen: „Nach § 40 Abs. 8 FLAG 1967 ist die Gebarung des Reservefonds für Familienbeihilfen alljährlich abzuschließen. Der Schuldenstand zum Jahresende 2019 betrug 3.051,8 Millionen Euro (vorläufiger Erfolg).“

 

Durch die mittlerweile überzogenen und nicht mehr nachvollziehbaren Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der COVID-19 Pandemie kam es zu einer Vernichtung von zahlreichen Arbeitsplätzen und damit verbunden der höchsten Arbeitslosigkeit, die Österreich jemals hatte. Für die Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist diese Entwicklung von elementarer Bedeutung, da dieser überwiegend durch Dienstgeberbeiträge finanziert wird. Der Dienstgeber bezahlt nicht für sich selbst, sondern für jeden angestellten Arbeitnehmer einen Beitrag in der Höhe von 3,9 Prozent seines Bruttolohns. Einzelpersonenunternehmer bezahlen daher keinen Beitrag. Durch die verringerte Anzahl von Arbeitnehmern gibt es infolgedessen auch weniger Einnahmen für den FLAF. Fraglich ist auch, wie viel konkret an Dienstgeberbeiträgen eingenommen werden konnte, wenn Dienstgeber ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt haben. Durch die Kurzarbeit kam es zu einem niedrigeren Entgelt für die Arbeitnehmer, wobei allerdings die Covid-19-Kurzarbeitshilfe beantragt werden konnte.

 

Die Beantwortung der Frage welche konkreten Maßnahmen getroffen werden, um den Schuldenstand des Reservefonds des FLAF (per 31.12.2019 mit 3.051,8 Millionen Euro verschuldet) fortlaufend abzubauen, ist bisher auch schuldig geblieben.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie hoch waren die Gesamteinnahmen des FLAF für das Jahr 2019?

2.    Wie gestaltete sich die Aufteilung der Einnahmen nach den einzelnen Kategorien (Dienstgeberbeiträge, Einkommenssteuern, zurückgezahlte Unterhaltsvorschüsse etc.)?

3.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben des FLAF im Jahr 2019?

4.    Welche Ausgaben (Art, Höhe und Anzahl) des Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) wurden vom FLAF im Jahr 2019 getätigt?

5.    Wie hoch waren die Gesamteinnahmen des FLAF für das Jahr 2020?

6.    Wie gestaltete sich die Aufteilung der Einnahmen nach den einzelnen Kategorien (Dienstgeberbeiträge, Einkommenssteuern, zurückgezahlte Unterhaltsvorschüsse etc.)?

7.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben des FLAF im Jahr 2020?

8.    Welche Ausgaben (Art, Höhe und Anzahl) des Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) wurden vom FLAF im Jahr 2020 getätigt?

9.    Wie hoch war der Stand des Reservefonds zum FLAF nach § 40 Abs. 8 FLAG 1967 zum Stichtag 31.12.2020?

10. Wie viel an Bundesmitteln wurde 2019 nicht vorläufig, sondern tatsächlich dem Reservefonds des FLAF zur Verfügung gestellt?

11. Wie viel an Bundesmitteln wurde 2020 vorläufig bzw. tatsächlich dem Reservefonds des FLAF zur Verfügung gestellt?

12. Wieso wird zwischen einem „jeweiligen Erfolg“ und einem „vorläufigen Erfolg“ unterschieden bzw. ab wann gelten die Angaben zum FLAF als „jeweiliger Erfolg“?

13. Inwieweit hatte die Kurzarbeit Auswirkungen auf die Finanzierung des FLAF?

14. Wurden Dienstgeberbeiträge bei Personen in Kurzarbeit vom Bruttolohn bemessen, den die Arbeitnehmer im Zeitraum der Kurzarbeit erhalten haben oder von der Gesamtsumme bemessen, die sich durch Bruttolohn und COVID-19-Kurzarbeitshilfe ergibt?

15. Welche konkreten zukünftigen Maßnahmen werden Sie treffen, um den Schuldenstand des Reservefonds des FLAF (per 31.12.2019 mit 3.051,8 Millionen Euro verschuldet) fortlaufend abzubauen?