5071/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend ärztliche Gutachten hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld in Zeiten der COVID-19 Pandemie

 

 

Leider kommt es im Zuge der COVID-19 Pandemie immer wieder zu teilweise eklatanten Verzögerungen bei der Erstellung ärztlicher Gutachten hinsichtlich der Pflegegeld-Einstufung. Bei einem Fall in Oberösterreich beispielsweise gab es ein dreiviertel Jahr lang keinen Termin für die Begutachtung einer 83-jährigen seitens des Sachverständigen, bis diese an Weihnachten 2020 verstarb. Eingestuft wurde ihr Schlaganfall vom März 2020 lediglich mit der Pflegestufe zwei.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist Ihrem Ministerium der oben geschilderte Fall bekannt?

a.    Wenn ja, gab es diesbezüglich Gespräche mit den Verantwortlichen?

b.    Welche Konsequenzen wurden Ihrerseits daraus gezogen?

2.    Sind Ihrem Ministerium andere Fälle bekannt, in denen Personen eine derartige Leistung verwehrt wurde?

a.    Wenn ja, welche Fälle sind dies?

b.    Welche Konsequenzen wurden Ihrerseits daraus gezogen?

3.    Wie viele Gutachter sind zum Zeitpunkt der Anfrage für die Pflegegeld-Einstufung österreichweit zuständig? Bitte um eine Auflistung nach Bundesländern.

4.    Sind zum Zeitpunkt der Anfrage etwaige Personalaufstockungen in diesem Bereich geplant?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang und wann kann mit diesen Personalaufstockungen gerechnet werden?

5.    Wie viele Gutachten hinsichtlich der Pflegegeld-Einstufung wurden im Jahr 2020 österreichweit durchgeführt? Bitte um eine Auflistung nach Bundesländern.

6.    Wie viele Einstufungen beziehungsweise Ablehnungen wurden im Zuge dessen beeinsprucht? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

7.    Wie viele Anträge auf Pflegegeld wurden im Jahr 2020 österreichweit obsolet, weil die pflegebedürftige Person im Zeitraum zwischen Antrag und Zuerkennung verstorben ist? Bitte um eine Auflistung nach Bundesländern.

8.    Es gibt auch kürzere zeitliche Befristungen bei der Zuerkennung des Pflegegeldes, zum Beispiel nach Operationen bis hin zur Rehabilitation. Wie oft wurden solche Fälle im Jahr 2020 zuerkannt? Für welchen Zeitraum? Wie oft ist dann der Anspruch nicht mehr gegeben bzw. wie oft ist er weiterhin gegeben? Bitte um eine Auflistung nach Bundesländern.



[1] Siehe dazu den Artikel der Ombudsfrau Barbara Stöckl in der Kronen Zeitung Oberösterreich vom 13. Jänner 2021 (OÖ: Sachverständiger fand keine Zeit für Patientin (83)) auf der Seite 49.