5073/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch   

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Covid-19-Todesfälle und ihre Meldung

 

In den Sozialen Medien kursieren Meldungen betreffend die statistische „Verarbeitung“ von mutmaßlichen Covid-19-Todesfällen und ihrer Meldung an das zuständige Gesundheitsministerium. Ein jüngtes Beispiel einer solchen Meldung ein Schriftstück aus der Kärnter Gemeinde Frantschach-St.Gertraud. Die SPÖ-geführte Gemeinde gibt über die Amtsleiterin eine Anweisung der Landessanitätsdirektion an die Beschauärzte weiter. Brisanter Inhalt dieser Weisung: Jede Person, die 28 Tage zuvor als Covid-19-positiv getestet registiert worden ist, und dann verstorben ist, soll in der Statistik als „Covid-Toter“ vermerkt und gezählt werden. Diese Todefallzahlen sollen dann offensichtlich auch in das EMS-System des Gesundheitsministeriums bzw. der AGES eingepflegt werden.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Kennen Sie als zuständiger Gesundheitsminister diese Anweisung, die über die Landessanitätsdirektion Kärnten an Gemeinden ergangen sein soll?

2)    Wurde diese Anweisung auf Grund eines Erlasses oder einer Weisung aus dem BMSGPK an das Amt der Kärntner Landesregierung bzw. die Landessanitätsdirektion Kärnten so weitergegeben?

3)    Wenn ja, wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

4)    Wurden solche Anweisungen auf Grund eines Erlasses oder einer Weisung auch an die Ämter der anderen Landesregierungen bzw. Landessanitätsdirektionen weitergegeben?

5)    Wie viele Personen sind, wenn man diese Weisung außer Acht lassen würde, jetzt tatsächlich seit dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 an Covid-19 als finaler Todesursache gestorben?

6)    Wie viele Personen sind, wenn man diese Weisung außer Acht lassen würde, jetzt tatsächlich seit dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 mit Covid-19 und einer anderen finalen Todesursache gestorben?

7)    Warum wurde dieser für die österreichische Gesundheitspolitik und die Covid-19-Maßnahmen doch fundamentale Unterscheidung bisher nicht statistisch abgebildet?