508/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den
Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz
betreffend Kapitel Arbeit im schwarz-grünen
Regierungsprogramm 2020-2024
Kapitel Arbeit im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020
Wir als Bundesregierung werden alles tun, damit ein gutes Leben für alle in unserem Land erhalten bleibt und von Herausforderungen wie der fortschreitenden Digitalisierung und Klimakrise nicht gefährdet wird. Wir werden einen breiten gesellschaftlichen Dialog unter Einbindung aller relevanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit und dabei vor allem der Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits- und Lebensqualität führen. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt angesichts dieser Herausforderungen gemeinsam zu denken und für eine sozial verträgliche Bewältigung
der Herausforderungen (Just Transition) zu sorgen. Das umfasst, dass Erwerbseinkommen auch vor Armut schützen. Verstärkter Einsatz in den Bereichen Bildung, Weiterbildung, nachhaltige Qualifikation und berufliche Umorientierung sollen sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Gerade Branchen und Betriebe, bei denen die Digitalisierung oder die Klimakrise eine besondere Rolle spielt, sollen aktiv dabei unterstützt werden, zukunftsfit zu werden. Die Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Einige Gruppen konnten davon jedoch weniger profitieren. Genau für jene Gruppen wollen wir gezielte Maßnahmen setzen, dazu zählen Unterstützungsangebote sowie Maßnahmenpakete, um Perspektiven zu geben und den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dabei spielen auch gemeinnützige, sozialökonomische Betriebe und Beschäftigung eine wichtige Rolle. Ziel ist es, dass Österreich wieder zu einem der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich wird. Zur Attraktivierung der Beschäftigung in Österreich wird eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die positive Beschäftigungsanreize schafft, betriebsnahe Qualifizierung fördert sowie eine passende Vermittlung ermöglicht. Die neue Bundesregierung wird dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken.
Dazu haben wir mit dem System der dualen Ausbildung ausgezeichnete Voraussetzungen. Deshalb wollen wir den Stellenwert der Lehre aufwerten und die Durchlässigkeit zwischen höherer Schul- und Berufsausbildung erhöhen. Es geht dabei auch um die Unterstützung der Lehre als zweiten Bildungsweg und die Förderung von Mädchen in technischen Berufen. Gleichzeitig wollen wir durch die Modernisierungder Curricula und die Schaffung neuer Lehrberufe, unter anderem im Digital-, Klima- und Umweltbereich, den Lehrberuf fit für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts machen. Unser Ziel als Bundesregierung ist es, so viele Menschen wie möglich in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen, auch weil Erwerbsarbeit eine der besten Maßnahmen gegen Armut ist. Für das Arbeitsmarktservice (AMS) muss in der Arbeit ein klarer Fokus darauf liegen, so viele Menschen wie möglich in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Arbeit mit einem Einkommen, von dem man leben kann, ist ein wesentlicher Schlüssel der Armutsbekämpfung. Es gibt derzeit Bereiche in der österreichischen Wirtschaft,in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem Wege erfolgen (z.B. durch das Bundeseinigungsamt). Auch im Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt herbeizuführen. Die Bundesregierung setzt sich zusätzlich das Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Zu guter Arbeit und einem guten Leben gehört eine gute Vereinbarkeit vonFreizeit, Familie, Erholung und Beruf. Durch Maßnahmen wie u.a. die Überprüfung von partnerschaftlichen Formen der Elternteilzeit und Pensionssplittingmodelle wollen wir Familien ermöglichen, eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien und Betreuungsarbeit zu fördern.
Fachkräftebedarf sichern –betriebliche Lehrausbildung stärken
• Schaffung neuer Lehrberufe und Berufsbilder im Umwelt- und Klimaschutzbereich und Curricula bestehender Lehrberufe laufend modernisieren
• Aufwertung der Lehre
o Lehre nach Matura fördern
o Unterstützung der 2. Lehre
o Lehrlingscoaching absichern
o Ausreichende Finanzierung der ÜBA, inkl. Unterstützungsmaßnahmen für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf
o Unterstützungsmaßnahmen für Lehrlingsausbildung in Betrieben für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf
o Prüfung der Weiterentwicklung der Lehrberufsausbildung, insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten
- Förderung betrieblicher Lehrstellen mit integrierter Qualitätssicherung
- Verpflichtende Weiterbildung für Lehrlingsausbilderinnen
und -ausbilder
- Wiedereinführung der Ausbildungsfortschrittskontrolle zur Mitte der Ausbildung
o Unterstützung und Forcierung von Ausbildungsverbünden
o Bessere Durchlässigkeit zwischen Lehre und anderen Bildungswegen
o Bereitstellung von Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Betreuung und Vermittlung zur raschest möglichen Integration in den Arbeitsmarkt von Asylberechtigten
und subsidiär Schutzberechtigten
o Anspruch auf Berufsorientierung und begleitende Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung eines Berufsausbildungsplans für Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher
o Unterstützung von jungen Menschen bei Schulabbruch in Produktionsschulen und vergleichbaren Einrichtungen
o Modularisierung der Berufsausbildung
vorantreiben
o Förderung der Mädchen in Technikberufen
o Meister- und Befähigungsprüfungen durch ein Bonus-/Prämiensystem unterstützen
o Querfinanzierungen zwischen Arbeitsmarktpolitik und IEF überprüfen/verbessern
in Zusammenhang mit Lehrlingsausbildung
o Weiterführung der Förderung der Lehre
18 plus
o Prüfung des Vorarlberger Modells zur Lehrlingsfinanzierung
Schnittstelle Arbeitsmarkt /Digitalisierung / Klimaschutz /Zukunftsherausforderungen
• Auf Basis einer Sozialpartnereinigung Einführung eines Bildungskontos: berufliche Umorientierung, Aus- und Weiterbildung sozial abgesichert
• Weiterentwicklung von Kurzarbeit mit Qualifikation: Möglichkeit von Kurzarbeit nicht nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
sondern auch bei der Umstellung von Betrieben auf ökologische und klimafreundliche Produktionsweisen bzw. digitaler Umrüstung zur Sicherung von Beschäftigung
• Kreislaufwirtschaftsentwicklungspaket: Sozialökonomische Betriebe mit Kreislaufwirtschaft (ökologisch und sozial) fördern. Zielgruppe: Langzeitarbeitslose, Menschen mit Vermittlungshindernissen, Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie sozialbenachteiligte Menschen über die Eingliederungsbeihilfe
• Ausbau konkreter alternsgerechter Beschäftigungsangebote für Menschen über 50 über die Eingliederungsbeihilfe
• Regionale und branchenspezifische Arbeitsstiftungen im vom ökologischen Umbau und der Digitalisierung besonders betroffenen Branchen und Regionen bei Bedarf
Effizienz und Ausrichtung des AMS
o Arbeitsmarktziele auf nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit fokussieren
o Überprüfung und Überarbeitung der Instrumente im Hinblick auf Effizienz, Beschäftigungsanreize und Reintegration in nachhaltige Beschäftigung
o Überprüfung der regionalen Organisationsstrukturen im Lichte aktueller arbeitsmarktpolitischer Rahmenbedingungen
• Förderung von Frauen in technischen Berufen sowie von Männern in pädagogischen und Care-Berufen u.a. im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung und
Qualifikation
• Evidenzbasierte und gerechte Verteilung der Fördermittel im AMS auf Frauen und Männer
• Sicherung der Mittel für SÖB und gemeinnützige Betriebe im Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz (AMPFG)
• Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA): Schulungen verstärkt in Kooperation mit den Unternehmen
• Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können.
• Evaluierung, Adaptierung und Weiterentwicklung des AMS-Algorithmus
One-Stop-Shop: eine Anlaufstelle für Arbeitssuchende unter Effizienzsteigerung der bestehenden Strukturen mit Beratung und Begleitung
• Fallkonferenzen: Kooperation zwischen AMS und Ländern unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten stärken, um sicherzustellen, dass bei arbeitsfähigen Menschen,
die auf Geldleistungen von Bundesländern angewiesen sind, eine abgestimmte Vorgangsweise in Betreuung, Zuerkennung und Aberkennung von Geldleistungen und
Förderung zur effektivsten Integration am Arbeitsmarkt geschaffen wird
• Zumutbarkeitsbestimmungen reformieren
o Erhöhung der Mindestverfügbarkeit von
16 auf 20 Stunden (Übergang 3 Jahre) bei
Vorhandensein von adäquaten Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Schnittstelle Arbeitsmarkt / Menschen mit Behinderung
Maßnahmen zur längerfristigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
o Vermittlung(-sbestrebungen) in den ersten Arbeitsmarkt durch Eingliederungshilfen
und Lohnkostenfördermaßnahmen
o in den zweiten Arbeitsmarkt (durch z.B. sozialökonomische Betriebe)
• Keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen unter 24 Jahren
Schnittstelle Arbeitsmarkt / Gesundheit
Angebote niederschwelliger Beschäftigung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kombiniert mit Gesundheitsangeboten und Therapien
Schnittstelle Arbeitsmarkt / Integration
•Integrationsangebote des AMS für Schwerpunktgruppen mit Migrationshintergrund
• Stärkung der Deutschangebote
Faktor Arbeit entlasten
Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
Modernisierung des Arbeitsrechts
Breiter gesellschaftlicher Dialog der Bundesregierung unter Einbindung aller relevanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit, vor allem der Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits und Lebensqualität
• Sozialarbeit: Ziel der Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern
• Auf Basis einer Sozialpartner-Einigung:
o Einführung eines Zeitwertkontos mit dem Ziel, auf freiwilliger Basis längere Auszeiten zu ermöglichen
• Überprüfung aller modernen und aktuellen land- und forstwirtschaftlichen Beschäftigungsformen,
um eine sachgerechte Zuordnung dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den jeweiligen gesetzlichen
Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und damit den arbeits- und kollektivvertraglichen, berufsausbildungsmäßigen und persönlichen Arbeitnehmerschutz zu sichern
• Entgeltfortzahlung evaluieren
o Evaluierung der Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft, Zivildiener
• Evaluierung der Finanzierungsmodelle der wiederholten Entgeltfortzahlung im langen Krankheitsfall nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Es gibt derzeit Bereiche in der österreichischen Wirtschaft, in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem
Wege erfolgen (z.B. durch das Bundeseinigungsamt).
• Auch im Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt
herbeizuführen.
• Anreize setzen zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Familienarbeit
o Prüfung eines Zeitkorridor-Modells in Verbindung mit Anreizen, wenn beide Elternteile Familienarbeit und Erwerbsarbeit partnerschaftlich vereinbaren wollen
• Prüfung von Sabbatical-Modellen in Verbindung mit aufschiebender Wirkung für die Pension
Arbeitnehmerinnenschutz
• Modernisierung der Berufskrankheitenliste
Tourismus
•Förderung hochwertiger Unterkünfte für Tourismusbeschäftigte
Praxisgerechte Entsenderegelungen und Lohn- und
Sozialdumpingbekämpfung
•Evaluierung der Handlungsbedarfe aufgrund
der EuGH-Urteile zum LSD-BG
• Lösungsansatz: Verwaltungsübereinkommen
mit den Nachbarstaaten
Entbürokratisierung (von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften)
• Interministerielle Arbeitsgruppe unter Beiziehung
der Sozialpartner
• Grundprinzip „Beraten vor bestrafen“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Bis wann wird das Projekt „Schaffung neuer Lehrberufe und Berufsbilder im Umwelt- und Klimaschutzbereich und Curricula bestehender Lehrberufe laufend modernisieren“, umgesetzt?
2) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
3) Bis wann wird das Projekt „Aufwertung der Lehre“, umgesetzt?
4) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
5) Bis wann wird das Projekt „Einführung eines Bildungskontos auf Basis einer Sozialpartnereinigung: berufliche Umorientierung, Aus- und Weiterbildung sozial abgesichert“, umgesetzt?
6) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
7) Bis wann wird das Projekt „Weiterentwicklung von Kurzarbeit mit Qualifikation: Möglichkeit von Kurzarbeit nicht nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch bei der Umstellung von Betrieben auf ökologische und klimafreundliche Produktionsweisen bzw. digitaler Umrüstung zur Sicherung von Beschäftigung“, umgesetzt?
8) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
9) Bis wann wird das Projekt „Kreislaufwirtschaftsentwicklungspaket: Sozialökonomische Betriebe mit Kreislaufwirtschaft (ökologisch und sozial) fördern. Zielgruppe: Langzeitarbeitslose, Menschen mit Vermittlungshindernissen, Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie sozialbenachteiligte Menschen über die Eingliederungsbeihilfe“, umgesetzt?
10) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
11) Bis wann wird das Projekt „Ausbau konkreter alternsgerechter Beschäftigungsangebote für Menschen über 50 über die Eingliederungsbeihilfe“, umgesetzt?
12) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
13) Bis wann wird das Projekt „Regionale und branchenspezifische Arbeitsstiftungen im vom ökologischen Umbau und der Digitalisierung besonders betroffenen Branchen und Regionen bei Bedarf“, umgesetzt?
14) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
15) Bis wann wird das Projekt „Arbeitsmarktziele auf nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit fokussieren“, umgesetzt?
16) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
17) Bis wann wird das Projekt „Überprüfung und Überarbeitung der Instrumente im Hinblick auf Effizienz, Beschäftigungsanreize und Reintegration in nachhaltige Beschäftigung“, umgesetzt?
18) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
19) Bis wann wird das Projekt „Überprüfung der regionalen Organisationsstrukturen im Lichte aktueller arbeitsmarktpolitischer Rahmenbedingungen“, umgesetzt?
20) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
21) Bis wann wird das Projekt „Förderung von Frauen in technischen Berufen sowie von Männern in pädagogischen und Care-Berufen u.a. im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung und Qualifikation“, umgesetzt?
22) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
23) Bis wann wird das Projekt „Evidenzbasierte und gerechte Verteilung der Fördermittel im AMS auf Frauen und Männer“ umgesetzt?
24) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
25) Bis wann wird das Projekt „Sicherung der Mittel für SÖB und gemeinnützige Betriebe im Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz (AMPFG)“, umgesetzt?
26) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
27) Bis wann wird das Projekt „Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA): Schulungen verstärkt in Kooperation mit den Unternehmen“, umgesetzt?
28) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
29) Bis wann wird das Projekt „Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können“, umgesetzt?
30) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
31) Bis wann wird das Projekt „Evaluierung, Adaptierung und Weiterentwicklung des AMS-Algorithmus“, umgesetzt?
32) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
33) Bis wann wird das Projekt „One-Stop-Shop: eine Anlaufstelle für Arbeitssuchende unter Effizienzsteigerung der bestehenden Strukturen mit Beratung und Begleitung“, umgesetzt?
34) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
35) Bis wann wird das Projekt „Fallkonferenzen: Kooperation zwischen AMS und Ländern unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten stärken, um sicherzustellen, dass bei arbeitsfähigen Menschen, die auf Geldleistungen von Bundesländern angewiesen sind, eine abgestimmte Vorgangsweise in Betreuung, Zuerkennung und Aberkennung von Geldleistungen und Förderung zur effektivsten Integration am Arbeitsmarkt geschaffen wird“, umgesetzt?
36) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
37) Bis wann wird das Projekt „Zumutbarkeitsbestimmungen reformieren“, umgesetzt?
38) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
39) Bis wann wird das Projekt „Erhöhung der Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (Übergang 3 Jahre) bei Vorhandensein von adäquaten Kinderbetreuungsmöglichkeiten“, umgesetzt?
40) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
41) Bis wann wird das Projekt „Maßnahmen zur längerfristigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, umgesetzt?
42) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
43) Bis wann wird das Projekt „Keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen unter 24 Jahren“, umgesetzt?
44) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
45) Bis wann wird das Projekt „Angebote niederschwelliger Beschäftigung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kombiniert mit Gesundheitsangeboten und Therapien“, umgesetzt?
46) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
47) Bis wann wird das Projekt „Integrationsangebote des AMS für Schwerpunktgruppen mit Migrationshintergrund“, umgesetzt?
48) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
49) Bis wann wird das Projekt „Stärkung der Deutschangebote“, umgesetzt?
50) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
51) Bis wann wird das Projekt „Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion“, umgesetzt?
52) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
53) Bis wann wird das Projekt „Breiter gesellschaftlicher Dialog der Bundesregierung unter Einbindung aller relevanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit, vor allem der Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits- und Lebensqualität“, umgesetzt?
54) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
55) Bis wann wird das Projekt „Sozialarbeit: Ziel der Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern“, umgesetzt?
56) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
57) Bis wann wird das Projekt „Einführung eines Zeitwertkontos mit dem Ziel, auf freiwilliger Basis längere Auszeiten zu ermöglichen, und das auf Basis einer Sozialpartnereinigung“, umgesetzt?
58) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
59) Bis wann wird das Projekt „Überprüfung aller modernen und aktuellen land- und forstwirtschaftlichen Beschäftigungsformen,
um eine sachgerechte Zuordnung dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den jeweiligen gesetzlichen
Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und damit den arbeits- und kollektivvertraglichen, berufsausbildungsmäßigen und persönlichen Arbeitnehmerschutz zu sichern“, umgesetzt?
60) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
61) Bis wann wird das Projekt „Entgeltfortzahlung“ evaluieren umgesetzt?
62) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
63) Bis wann wird das Projekt „Lückenschluss bei niedrigen Kollektivverträgen“, umgesetzt?
64) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
65) Bis wann wird das Projekt „Anreize setzen zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Familienarbeit“, umgesetzt?
66) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
67) Bis wann wird das Projekt „Prüfung von Sabbatical-Modellen in Verbindung mit aufschiebender Wirkung für die Pension“, umgesetzt?
68) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?