5083/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Drohender Ausschluss regierungskritischer Medien von geplanter Digitalisierungsförderung

 

 

Wie dem Kapitel „Medien“ des Regierungsprogramms zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung die Einführung einer Digitalisierungsförderung, welche projektbezogen und nach definierten Kriterien vergeben werden soll. Medienberichten bzw. Aussagen von Vertretern der beiden Regierungsparteien zufolge befindet sich ein entsprechender Gesetzesentwurf derzeit noch in Verhandlung, wobei bereits Details der Öffentlichkeit kommuniziert wurden.

So kündigte etwa der Medienbeauftragte des Bundeskanzlers, Mag. Gerald Fleischmann, in einem Interview mit der Fachzeitschrift HORIZONT am 24. September 2020 hinsichtlich des Umfangs sowie der Bedeutung dieses Regierungsvorhabens unter anderem Folgendes an: „Die geplante Digitalisierungsförderung wird der zweitgrößte Medienförderungstopf und aufgrund der immer stärker werdenden Konvergenz der Medien im digitalen Bereich wohl in absehbarer Zukunft der wichtigste Medienfördertopf in Österreich sein“.

Hinsichtlich der Kriterien, nach welchen Förderungen aus diesem offenbar für die weitere Entwicklung der digitalen Medienlandschaft in Österreich bedeutsamen Topf ausgeschüttet werden, lassen Aussagen der grünen Mediensprecherin Mag. Eva Blimlinger darauf schließen, dass diese sich nicht auf Bedingungen formalistischer Natur beschränken werden, sondern die inhaltliche Ausrichtung des jeweiligen Mediums über dessen Förderwürdigkeit mitentscheidend sein soll, was den elementaren Grundsätzen der Presse- und Medienfreiheit widerspricht. So führte Blimlinger im Rahmen des Online-Gesprächs „Die Zukunft der österreichischen Medien: Ein Gespräch mit den medienpolitischen Sprecher*innen der Parteien“ des Presseclubs Concordia am 26. November 2020 hinsichtlich der Vergabekriterien unter anderem aus: „ (…) Ich kann schon ein paar Eckpunkte sagen: Wir sind in einem hohen Maße daran interessiert, dass möglichst viele Medien die Gelegenheit haben, zu dieser Transformation oder dass diese mit diesem Fonds unterstützt wird und dass es hier eine Unterscheidung geben wird in sowas wie eine Basisförderung und eine Projektförderung. (…) Was uns auf der anderen Seite aber auch wichtig ist, ist, dass natürlich bestimmte Medien, ich sag jetzt zum Beispiel Unzensuriert, keine Förderung kriegen. Also, es war ja ein Vorwurf auch, und ein richtiger Vorwurf, dass bei dem ersten Medienhilfspaket Unzensuriert dabei war. Das ist vor allem den Kriterien der Presseförderung leider geschuldet. Das sind Dinge, die wir in Zukunft auf jeden Fall verhindern wollen. (…)“.

Dies offenbart die Absicht, unter dem Deckmantel von „Qualitätskriterien“ bei der Digitalisierungsförderungsvergabe selektiv und willkürlich Medien auszuschließen, deren inhaltliche Ausrichtung den Regierungsparteien nicht genehm ist. Es ist daher zu befürchten, dass durch diese willkürliche Förderschiene die demokratiepolitisch so essentielle Medienvielfalt untergraben werden und der öffentlich-mediale Diskurs mittels einer „Förderzensur“ weiter verengt werden soll. Dies wäre ein Angriff auf die Meinungsäußerungsfreiheit und die Pressefreiheit, da einzelne Medien im Wettbewerb um Reichweite selektiv durch die Regierungsparteien bevorzugt würden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Welche konkreten Kriterien werden Medien erfüllen müssen, um Mittel aus der geplanten Digitalisierungsförderung erhalten zu können?

a.    Inwiefern wird dafür die Projektbezogenheit definiert?

b.    Wird auch die inhaltliche Ausrichtung eines Mediums bei der Entscheidung über die Förderwürdigkeit bzw. -unwürdigkeit berücksichtigt?

c.    Wenn ja, inwiefern?

d.    Welche konkreten Stellen bzw. Personen werden die Entscheidung die Vergabe dieser Digitalisierungsförderung konkret treffen?

e.    Für wann ist die Fertigstellung des Gesetzesentwurfs zur Einführung dieser Förderung geplant?

f.     Mit welcher Gesamtsumme soll diese Digitalisierungsförderung pro Jahr ausgestattet werden?

2.    Laut der grünen Mediensprecherin Mag. Eva Blimlinger sollen die Kriterien zur Förderungsvergabe so gestaltet werden, „dass gewisse Medien“, für welche sie exemplarisch das Onlinemedium Unzensuriert nannte, von der Digitalisierungsförderung ausgeschlossen werden. Entspricht dies dem tatsächlichen Vorhaben der Bundesregierung?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.    Wenn ja, welche Definition liegt diesen „gewissen Medien“ zugrunde?

c.    Falls ja, wie halten Sie dies als vereidigtes Mitglied der Bundesregierung für verfassungskonform umsetzbar?

d.    Wenn ja, inwiefern befindet sich dies im Einklang mit dem für eine funktionierende Demokratie wesentlichen Element des Medienpluralismus, zu welchem sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm bekennt?

e.    Wenn ja, zielt diese Regelung darauf ab, regierungskritische bzw. patriotische Medien willkürlich von staatlicher Förderung auszuschließen?

f.     Falls nein, wie stehen Sie als Mitglied der Bundesregierung zu den offensichtlich autoritären und gegen die Medienvielfalt gerichteten Bestrebungen Ihres Koalitionspartners?