5086/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend das lediglich unglaubwürdige Bekenntnis zur Wohnbauinvestitionsbank
Im Jahr 2015 wurde die Wohnbauinvestitionsbank erstmals während der Ära des damaligen Bundeskanzlers Werner Faymann (SPÖ) präsentiert. Die tatsächliche Umsetzung scheiterte bisher. Kernpunkt der Wohnbaubank sind vor allem günstige Darlehen der Europäischen Investitionsbank, die über die Wohnbaubank an Bauträger weitergereicht werden soll(t)en. Im Jahr 2020 wurde die Idee wieder aufgegriffen. Es folgte eine offizielle Gesprächsrunde unter Beteiligung etwa der Wirtschaftsministerin und hochrangiger Vertreter des Finanzsektors. Gemäß Bericht des „Standard“ vom 28.12.2020 heißt es, dass „bei dieser Runde von den Teilnehmern gleich zu Beginn quasi das ultimativ eingeforderte Commitment des Finanzministeriums, die Bundeshaftungen zu übernehmen“, bisher nicht kam. Auf Ebene der Länder würde die Wiedererrichtung der Wohnbaubank grundsätzlich begrüßt. Allerdings wird seitens der Landeswohnbaureferenten betont, dass man sich infolge mangelnden Informationsflusses seitens des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und seitens des Finanzministeriums faktisch außenvorgelassen fühle.
Fest steht, dass ab 2023 „Basel IV“ schlagend wird und infolge Immobilienfinanzierungen anzunehmender Weise spürbar teurer werden. Eine bis dahin eingerichtete WBIB könnte dem entgegenwirken.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende
ANFRAGE
1. Aus welchen Gründen gehen Sie bei der Realisierung der Wohnbauinvestitionsbank bzw. Wohnbaubank so zaghaft vor?
2. Aus welchen Gründen verweigerte das Finanzministerium 2018 die Haftungsübernahme?
3. Für welchen Zeitraum kann die WBIB dauerhaft unter dem Marktniveau liegende Zinskonditionen gewährleisten?
4. Welche Vorteile könnte ein WBIB-Ländermodell gegenüber einen WBIB-Bundesmodell mit sich bringen?
5. Warum möchte der Bund aus heutiger Sicht im Falle eines Bundesmodells keine Haftung übernehmen?
6. Von welchen objektivierbaren Auswirkungen von Basel IV auf die Finanzierungskonditionen von Wohnimmobilien gehen Sie aus?