5087/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Einschränkung des Bewegungsradius für Personen

 

Aktuell beherrschen wieder neue Schlagzeilen die Medienlandschaft. Die Rede ist von neuen Coronavirus-Mutationen, vor denen die Menschen nun geschützt werden müssten.

 

Die Coronavirus-Mutation breitet sich in Österreich aus. Da der Mutant um 50% ansteckender ist als das eigentliche Virus, muss jetzt gehandelt werden.

Am Montagabend wurde eine Puls 24 Sondersendung zu der aktuellen Corona-Lage angesichts der sich ausbreitenden Coronavirus-Mutation ausgestrahlt. Unter anderem war auch der Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu Gast. Zunächst äußerte sich jener zu den aktuellen Zahlen der Mutation. Bereits 100 Verdachtsfälle gibt es bundesweit, erste Fälle wurden sogar schon bestätigt - darunter in Wien, Salzburg und Tirol.

Er wies darauf hin, dass es nun wichtiger denn je sei, die Maßnahmen mitzutragen, um eine Explosion der Neuinfektionen zu vermeiden. Im Alltag bedeutet das ab jetzt einen größeren Abstand einzuhalten (2 Meter), die Masken weiterhin zu tragen - ab dem 25. Jänner dann mit einer FFP2-Maskenpflicht - und die grundlegenden Hygienemaßnahmen weiter zu befolgen. 

Könnte es aber zu einer weiteren Verschärfung des Lockdowns kommen? Moderator Thomas Mohr wollte von dem Gesundheitsminister wissen, ob auch eine Einschränkung des Bewegungsradius in Frage kommen könnte, wie es sie beispielsweise in Deutschland (mit einem Radius von 15 Kilometer) oder Israel (mit einem Kilometer) gibt. Zwar tue man alles dafür, dass es nicht zu solch einer Maßnahme kommt, ganz aus dem Spiel sei eine Einschränkung des Bewegungsradius in Österreich allerdings nicht. Anschober zeigte sich positiv, dass mit den jetzigen Maßnahmen - insbesondere auch der Verlängerung des Lockdowns, der angesichts der Sachlage unausweichlich war - die Situation so gehandhabt werden kann, dass es zu keiner Einschränkung des Bewegungsradius kommt.

 

http://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/anschober-sagt-bewegungs-radius-als-corona-notbremse-an/ar-BB1cRJzQ?ocid=ACERDHP17&li=BBqg9qG

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Auf welche Faktenlage stützen Sie als zuständiger Gesundheitsminister eine Einschränkung des Bewegungsradius für Personen, als mögliche Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus?

2.    Wann wäre eine Einschränkung des Bewegungsradius für Personen in Österreich gerechtfertigt?

3.    Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie als zuständiger Gesundheitsminister eine Einschränkung des Bewegungsradius für Personen, als mögliche Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus?

4.    Welche Vorbilder im internationalen Vergleich haben Sie als zuständiger Gesundheitsminister für die Maßnahme der Einschränkung des Bewegungsradius für Personen?

5.    Welchen Bewegungsradius streben Sie als zuständiger Gesundheitsminister an?

6.    Kann sich dieser Bewegungsradius nach Ihren Überlegungen auch verändern?

7.    Wenn ja, auf welcher Faktenlage und auf welcher Rechtsgrundlage?