5088/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Impfdokumentation Covid-19
Ein Medienbericht vom 08. Jänner 2021 beschäftigt sich mit der Impfdokumentation im Zusammenhang mit Covid-19:
Sind die rasch entwickelten Impfstoffe wirklich sicher? Mit welchen normalen Impfreaktionen muss ich rechnen?
Weltweit hoffen Millionen Menschen auf eine baldige Impfung gegen das Coronavirus. Gleichzeitig sind viele Menschen zwiegespalten, weil sie sich zwar einerseits gegen eine Infektion schützen wollen, gleichzeitig aber mögliche Nebenwirkungen einer Impfung fürchten. Die bisher in der EU wissenschaftlich geprüften und zugelassenen Vakzine – von Pfizer/BioNTech und Moderna – haben bisher kaum Nebenwirkungen, in ganz seltenen Fällen kann der Körper aber auch heftiger reagieren.
Wesentlich ist eine genaue Dokumentation jeder einzelnen Impfung, erklärt Professor Herwig Kollaritsch, leitender Arzt am Zentrum für Reisemedizin: „Zuerst einmal muss die Impftauglichkeit festgestellt werden, und ein Aufklärungsbogen und eine Einverständniserklärung müssen vom Patienten und seinem Arzt unterzeichnet werden. Bei dementen Patienten muss das der Erwachsenenvertreter machen.“ Das sei zwar ein großer Aufwand, sagt Kollaritsch, „es geht aber nicht anders. Beim Impfen selbst muss also eine medizinische Dokumentation – wer wo wen wie impft – stattfinden, wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff.“ Dazu komme, wenn gewünscht, ein ausführliches Arztgespräch.
Nach der Impfung sollte der Patient mindestens 15 bis 30 Minuten im Warteraum beobachtet werden, erklärt der Experte. „Das ist speziell für jene wichtig, die eine Allergie-Vorgeschichte haben. Denn wenn es die gefürchteten Sofortreaktionen auf die Impfung gibt, dann passiert das längstens fünf bis zehn Minuten nach der Impfung. Bei den mRNA-Impfstoffen (wie jenem von Pfizer/BioNTech oder Moderna; Anm.) kann das häufiger der Fall sein, deswegen sollte man darauf auch besonders achten.“
Weiters gebe es die sogenannte „Pharmakovigilanz-Phase“, also die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln, die jeden Arzt und Patienten verpflichtet, gegebenenfalls entsprechende Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu dokumentieren. In Österreich geht das über das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit.
Zweite Impfung
Üblicherweise sollte bei der ersten Impfung mit einem Covid-Impfstoff das Impfteam wissen, wann und wo die zweite Spritze gegeben werden soll. Auch danach müsse dokumentiert werden, ob Nebenwirkungen aufgetreten sind. „Die zweite mRNA-Impfung ist nach unserer Erfahrung etwas reaktogener“, erklärt Kollaritsch.
https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wie-forscher-die-impf-nebenwirkungen-dokumentieren/ar-BB1czreK?ocid=msedgdhp
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie wurde die „Impftauglichkeit“ seit der ersten Covid-19-Impfung am 27. Dezember 2020 bei den einzelnen Patienten festgestellt?
2. Bei wie vielen Patienten wurde seit dem 27. Dezember 2020 eine „Impfuntauglichkeit“ festgestellt?
3. Welche einzelnen Gründe für eine „Impfuntauglichkeit“ konnten bei den Patienten seit dem 27. Dezember 2020 festgestellt werden?
4. Wie teilen sich diese „impfuntauglichen“ Patienten auf die einzelnen Bundesländer auf?
5. Wie ist die jeweilige Impf-Dokumentation im Zusammenhang mit der Impfung des Pfizer/BioNTech-Impfstoffs aufgebaut?
6. Wer führt diese Impf-Dokumentation?
7. An wen wird diese Impf-Dokumentation weitergeleitet?
8. Wird diese Impf-Dokumentation an das BMSGPK weitergeleitet?
9. Wenn ja, an welche Sektionen, Gruppen, Abteilungen, Fachbeamte und Vertragsbedienstete?
10. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?
11. An wen wir diese Impf-Dokumentation im Ministerbüro weitergeleitet?
12. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?
13. Wird diese Impf-Dokumentation an den Corona-Krisenstab weitergeleitet?
14. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?
15. Wird diese Impf-Dokumentation an das Nationale Impfgremium weitergeleitet?
16. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?
17. Wird diese Impf-Dokumentation an die AGES weitergeleitet?
18. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?
19. Wird diese Impf-Dokumentation an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) weitergeleitet?
20. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?
21. Wird diese Impf-Dokumentation an das Bundeskanzleramt, Büro des Bundeskanzlers, weitergeleitet?
22. Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu?