509/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Kapitel Menschen
mit Behinderungen/Inklusion im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020-2024
Kapitel Menschen mit Behinderungen/Inklusion im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020-2024
Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention– mit dem Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft sicherzustellen –ratifiziert. Die nächsten Jahre sind nun der intensiven Umsetzung zu widmen. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Ministerien und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreterinklusive Maßnahmen zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Der barrierefreie Zugang ist nicht nur physisch zu begreifen, sondern auch als elementarer Bestandteil des Zugangs zu Information, Leistungen, Beratung und Betreuung. Hier trägt jeder Politikbereich im Sinne der Inklusion Verantwortung, auf die Bedürfnisse und Interessen von Menschenmit Behinderungen einzugehen.Die Bundesregierung bekennt sich zuklaren Maßnahmen, die eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und in die Arbeitsweltermöglichen und vorhandene Barrieren in allen Lebensbereichen beseitigen. Generell gilt es,U nterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung niederschwelliger und einfacher anzubieten sowie den bürokratischen Aufwand so klein wie möglich zu halten. Diese Bundesregierung legt ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Bildung und Arbeit. Hier gilt es, als längerfristiges Zielein inklusives Bildungssystem zu schaffen, in dem alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, umam gemeinsamen Unterricht teilnehmen zukönnen. Kinder mit speziellem Förderbedarf in den Regelunterricht einbezogen undqualitativ hochwertige (Sonder-)Pädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist.Dafür braucht es weiterhin ausreichendqualifiziertes und geschultes Personal und eine Ausweitung inklusiver Angebote im Schulsystem. Menschen mit Behinderung sollen einenfreien Zugang zu allen Bildungsformen, bis hin zum tertiären Bildungsweg, haben. Dafürmüssen den Bildungseinrichtungen die nötige Ausstattung und Hilfsmittel bereitgestellt, Lehrpersonen und Assistentinnen bzw. Assistenten ausgebildet und das Berufsausbildungsangebot ausgebaut und entsprechendeBarrieren abgebaut werden. Um den Übergang und Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden wir durch eine Beschäftigungsoffensive mehr Menschen mit Behinderung als bisher in Erwerbsarbeit bringen und Unternehmen stärker dazu ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Neben einer Evaluierung der Fördermittel braucht es vor allem einen Abbau der Zugangshürden und Bürokratie. Wir schaffen außerdem Angebote im Schnittstellenbereich zur Ausbildung. Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen wie Tageswerkstätten arbeiten, müssen in Zukunft Lohn statt Taschengeldbekommen. Damit erfahren sie nicht nur einewürdevolle Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit, sondern sind dadurch auchsozialversicherungsrechtlich abgesichert. Dienotwendigen Schritte dahin sind gemeinsa mit den zuständigen Bundesländern zuerarbeiten. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dassMaßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. Dazu gehört auch die Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“. Unter anderem zu diesem Zweck prüfen wir die Einführung eines Inklusionsfonds.
Inklusion am Arbeitsmarkt
Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung und verstärkte Angebote im Schnittstellenbereich zur Schule
• Evaluierung der Fördermittel und Abbau der Zugangshürden bzw. Bürokratie
• Lohn statt Taschengeld
o Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern
Selbstbestimmtes Leben in
der Gemeinschaft
Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds
• Bedarfsgerechte Finanzierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP
• Forcierung der Umsetzung des NAP mit allen Ministerien und unter Einbeziehung der Stakeholder
• Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“ in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung
• Schaffung eines One-Stop-Shops
o für Hilfsmittel und Heilbehelfe
o für Beratung, Begleitung und Betreuung
o für „Persönliche Assistenz“
o Schnittstelle AMS/SMS/Länder/Sozialversicherung
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Bis wann wird das Projekt „Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung und verstärkte Angebote im Schnittstellenbereich zur Schule“ umgesetzt?
2) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
3) Bis wann wird das Projekt „Evaluierung der Fördermittel und Abbau der Zugangshürden bzw. Bürokratie“, umgesetzt?
4) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
5) Bis wann wird das Projekt „Lohn statt Taschengeld“ umgesetzt?
6) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
7) Bis wann wird das Projekt „Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern“, umgesetzt?
8) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
9) Bis wann wird das Projekt“ Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds“ umgesetzt?
10) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
11) Bis wann wird das Projekt „Bedarfsgerechte Finanzierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP“, umgesetzt?
12) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
13) Bis wann wird das Projekt „Forcierung der Umsetzung des NAP mit allen Ministerien und unter Einbeziehung der Stakeholder“, umgesetzt?
14) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
15) Bis wann wird das Projekt „Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“ in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung“, umgesetzt?
16) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?
17) Bis wann wird das Projekt „Schaffung eines One-Stop-Shops für Hilfsmittel und Heilbehelfe, für Beratung, Begleitung und Betreuung, für >Persönliche Assistenz< und für die Schnittstelle AMS/SMS/Länder/Sozialversicherung“, umgesetzt?
18) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?