5100/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst, Kultur und öffentlichen Dienst

bettreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020

 

Gemäß § 12a Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG) erscheint seit 1996 alle zwei Jahre der Gleichbehandlungsbericht des Bundes. Der Bericht hat sich zum Ziel genommen, über den jeweils aktuellen Stand der Realisierung von Gleichbehandlung und Frauenförderung des Bundes in Bereichen des Bundesdienstes sowie der Tätigkeit der Kommission für Gleichbehandlung zu informieren.

Fest steht, dass in allen evaluierten Bereichen des Bundesdienstes der Männeranteil deutlich höher ist als jener der Frauen. Auch zeigt sich, dass der Anteil der vollbeschäftigten Frauen erheblich geringer ist als jener der Männer und Frauen, die sich nach wie vor überwiegend in Teilzeitbeschäftigung befinden.

Laut Gleichbehandlungsbericht soll in allen Bereichen die Förderung der Frauen auf allen hierarchischen Ebenen umgesetzt sowie die Arbeit von Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragten erleichtert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur und öffentlichen Dienst folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie soll konkret in Ihrem Ministerium die Frauenförderung auf allen hierarchischen Ebenen umgesetzt werden?

2.    Auf welche Fachexpertise stützt man sich bei diesen Maßnahmen?

3.    Wie hoch sind die Kosten bei Inanspruchnahme externer Fachexpertise? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)

4.    Welche konkreten Maßnahmen gibt es zum Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen?

5.    Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums gesetzt, um Frauen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu erleichtert?

6.    Mit welchen konkreten Weiterbildungsveranstaltungen werden speziell Frauen gefördert?

7.    Welcher externen Organisation bedient man sich dabei?

8.    Wie hoch sind die (geschätzten) Kosten für diese Weiterbildungen?

9.    Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums gesetzt, um die Inanspruchnahme der Elternkarenzzeit durch Männer zu steigern?

10. Wie viele Männer haben jeweils in den Jahren 2015 bis 2020 die sogenannte „Väterkarenz“ in Anspruch genommen?

11. Seit wann gibt es in Ihrem Ministerium eine Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte?

12. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ministeriums haben sich jeweils in den Jahren 2015 bis 2020 an die Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte gewandt?