5112/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Eva Blimlinger, Georg Bürstmayr, David Stögmüller, Lukas Hammer,

Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona- Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien

 

BEGRÜNDUNG

 

Am Samstag 16. Jänner 2021 fand in der Wiener Innenstadt eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung statt. Die Demonstrant*innen, Corona-Leugner*innen und Corona-Maßnahmenkritiker*innen nahmen oft ohne Abstand und Mund-Nasen-Schutz teil, wiewohl dies nicht den derzeitigen Regelungen entspricht. Wie beobachtet wurde und auch den Medien zu entnehmen ist, nahmen hier amtsbekannte, zum Teil verurteilte Rechtsextremist*innen, sowie gewaltbereite Hooligans teil, die jedoch von der Polizei vollkommen unbehelligt blieben.

Gegendemonstrant*innen hingegen, die eine Sitzblockade errichteten, wurden von der Polizei zur Identitätsfeststellung angehalten und mit körperlicher Gewalt entfernt, sodass sie im Spital behandelt werden mussten. Ebenso wurden Medienvertreter*innen von gewaltbereiten Hooligans angepöbelt ohne, dass die Polizei eingeschritten ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.       Wie viele Demonstrationen wurden am 16. Jänner 2021 in Wien angemeldet?

2.       Welche Route/Routen wurde angemeldet?

3.       Wann wurden die Versammlungen angemeldet?

4.       Welchen Inhalt hatten diese Anmeldungen?

5.       Wie viele Demonstrationen wurden untersagt, weil sie von amtsbekannten, dem rechtsextremen Lager zuzurechnenden Personen angemeldet worden waren?

6.       Wie viele Demonstrationen wurden dann in gleicher Weise unter anderem Namen angemeldet?

a.       Warum wurden diese Demonstrationen gestattet, wenn doch bekannt war, dass hier lediglich Strohpersonen für Rechtsextreme und Neonazis anmeldeten?

7.       Welche Angaben über die zu erwartende Zahl an Teilnehmer*innen wurden gemacht?

8.       Gab es im Vorfeld Bedenken oder Gründe, die Veranstaltung(-en) zu untersagen? Wenn ja welche?

9.       Wurden in Bezug auf die geltenden Corona-Maßnahmen (Maskenpflicht und Abstand halten gem. § 12 Abs 2 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung) den Anmelder*innen bzw. Organisator*innen der Demonstrationen die geltenden rechtlichen Vorschriften mitgeteilt, welche von den Teilnehmer*innen bei Versammlungen einzuhalten sind?

a.       Wenn ja, welche waren dies genau? Bitte um detaillierte Aufzählung.

                                                               i.      Wurde die Einhaltung dieser Maßnahmen durch die Polizei kontrolliert?

1.       Wenn ja, welche Kontrollen wurden durchgeführt?

2.       Wurden Maßnahmen bei Nichteinhaltung ergriffen?

a.       Wenn ja, welche waren das? Bitte um genaue Auflistung.

b.       Wenn ja, waren darunter auch Strafen oder Anzeigen bei Nichteinhaltung von Maskenpflicht und Mindestabstand?

c.       Wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen wegen Nichteinhaltung der geltenden Vorschariften ergriffen? Bitte um detaillierte Begründung.

b.       Wenn nein, warum ist eine solche Information nicht erfolgt?

10.   Wurde von Personen, die sich nicht an Abstandsregeln und Maskenpflicht gehalten haben, die Identität festgestellt und falls ja von wie vielen Personen?

a.       Wenn ja, wurden sie angezeigt?

b.       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden sonst noch ergriffen?

c.       Wenn nein, warum nicht? Bitte um detaillierte Begründung

11.   Weshalb wurden angesichts der durch zahlreiche Bildaufnahmen belegten, systematischen Verstöße gegen die geltenden Corona-Vorschriften und der daraus resultierenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung die Versammlungen nicht gem.  § 13 VersammlungsG aufgelöst?

12.   Aus Medienberichten und mehreren Einträgen auf Sozialen Medien geht hervor, dass an den Demonstrationen zahlreiche namhafte und amtsbekannte Neonazis, Rechtsextreme, gewaltbereite Hooligans teilgenommen haben.

a.       Welche Maßnahmen wurden hinsichtlich dieser Personen getroffen?

b.       Wurden Personen, die Pfeffersprays, Messer, Schlaghandschuhe etc. mit sich führten und daher gegen das Waffenverbot des § 9a VersammlungsG verstießen, angezeigt?

c.       Wurden ihnen solche Gegenstände abgenommen?

d.       Wie viele derartige Amtshandlungen wurden gesetzt?

13.   Aus Medienberichten und mehreren Einträgen auf Sozialen Medien geht hervor, dass gegen Antifaschist*innen, die sich an mindestens einer Stelle zu einer Sitzblockade formiert hatten, mit teilweise unangemessener Befehls- und Zwangsgewalt vorgegangen wurde.

a.       Wurde von diesen antifaschistischen Demonstrat*innen eine Identitätsfeststellung vorgenommen?

b.       Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt?

c.       Erfolgte nach den bisherigen Erkenntnissen diese Gewaltanwendung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und verhältnismäßig?

d.       Gab es Disziplinaranzeigen bzw. Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen jene Polizist*innen, die mit nicht angemessener Gewalt gegen antifaschistische Demonstrant*innen vorgegangen sind?

                                                               i.      Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden eingebracht?

                                                             ii.      Wenn nein, warum nicht? Bitte um ausführliche Begründung

e.       Gab es Suspendierungen von Polizist*innen, die mit nicht angemessener Gewalt gegen antifaschistische Demonstrant*innen vorgegangen sind?

                                                               i.      Wenn ja, wie viele Suspendierungen wurden vorgenommen?

                                                             ii.      Wenn nein, warum nicht? Bitte um ausführliche Begründung.

14.   Ist die Polizei gegen Personen (Hooligans) vorgegangen, die Medienvertreter*innen angegriffen und bedroht haben?

a.       Wenn, nein, warum nicht? Bitte um ausführliche Begründung

b.       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?

c.       Wenn ja, wurden diese Personen angezeigt?

                                                               i.      Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden eingebracht?

                                                             ii.      Wenn nein, warum nicht? Bitte um ausführliche Begründung

15.   Laut Medienberichten kam es zu einem gewaltsamen Übergriff auf einen Journalisten von Seiten eines Demonstrationsteilnehmers, bei dem Beamte der WEGA dem Journalisten zu Hilfe kamen. Der Betroffene erstatte, laut Medienberichten, Anzeige.

a.       Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?

b.       Wurde dieser Übergriff im Polizeibericht erwähnt?

                                                               i.      Wenn nein, wieso nicht?

16.   Die Tageszeitung der Standard berichtet am 19.01.2021 auch über Hinweise, dass einer der eingesetzten Einsatzleiter („G.B.“), freundschaftlichen Umgang mit Organisator*innen, Ordner*innen und Teilnehmer*innen pflege. Welche Erkenntnisse liegen zu diesen behaupteten Nahverhältnis vor? Gibt es bereits weitere, insbesondere disziplinarrechtliche, Schritte diesbezüglich und wenn ja welche?

  1. Im Rahmen der Demonstration hielt der bayrische AfD Abgeordnete Hansjörg Müller eine Rede. Laut geltender Rechtslage hätte Herr Müller vor seiner Einreise elektronisch registriert werden müssen und sich anschließend für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen.
    1. Wurde Herr Müller vor oder nach seinem öffentlichen Auftritt befragt, ob er diese Auflagen eingehalten hat?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn ja, was hat diese Befragung ergeben, wurden seine Angaben überprüft und welche Konsequenzen wurden gezogen?