5118/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.01.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Familienbeihilfe 2020 für im Ausland wohnhafte Kinder
Die Familienbeihilfe ist eine Leistung aus dem Familienlastenausgleichsfonds, die nicht nur österreichischen Staatsbürgern gewährt wird, sondern auch ausländischen Kindern, deren Elternteile in Österreich leben. Aufgrund der EU-Richtlinie 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit haben nicht nur in Österreich wohnende Kinder ausländischer Eltern (mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) einen Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern auch im Ausland wohnhafte Kinder.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen bezogen im Jahr 2020 österreichische Familienbeihilfe (insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Monate)?
2. Wie hoch waren die gesamten Familienbeihilfe-Zahlungen im Jahr 2020?
3. Wie viele ausländische Kinder bezogen im Jahr 2020 österreichische Familienbeihilfe? (Gesamtanzahl, Bezugsdauer und Aufsplitterung nach der Staatsangehörigkeit)
4. Wie hoch waren die Familienbeihilfe-Zahlungen an ausländische Kinder im Jahr 2020 (Gesamthöhe und Aufsplitterung nach der Staatsangehörigkeit)?
5. Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2020 österreichische Familienbeihilfe (Gesamtzahl)?