5124/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Mag. Andreas Holzers Verbindungen zu den Belastungszeugen gegen den vermeintlichen Produzenten des "Ibiza"-Videos 

Der jetzige Leiter der SOKO "Tape", Mag. Andreas Holzer, war laut gleichlautender Informationen verschiedener Quellen bereits vor seiner Tätigkeit als stellvertretenden Leiter des Büros für Suchtmittelkriminalität im Bundeskriminalamt im Jahr 2008 mit Suchtmittelagenden bei der Landespolizeidirektion Salzburg befasst. Nach seinem offiziellen Wechsel vom Landesgendarmeriekommando Salzburg zum BKA Wien im Jahr 2003 soll er trotzdem Ermittlungen im Landesgebiet Salzburg iZm Suchgift geleitet haben bzw. an diesen maßgeblich beteiligt/involviert gewesen sein. 

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Auf Basis des Artikels der Salzburger Nachrichten vom 1. August 2020 mit dem Titel "Ibiza-Video über Drogendeals finanziert?" und der publik gewordenen frühen Verbindungen zwischen SOKO "Tape"-Leiter Mag. Andreas Holzer zu Belastungszeugen (wie Slaven K. bzw. auch zum vermeintlichen "Ibiza-Initiator" Ramin M.) und deren engen Konnex zu den vermeintlichen Produzenten des und Akteurinnen im "Ibiza"-Video (Julian H., Edis S., "Alyona Makarov" etc.) gilt es den Verdacht auszuräumen, dass Mag. Holzer diese Personen aufgrund seiner beruflichen Funktionen kennt bzw. von Geldtransaktionen an diese Belastungszeugen nicht einmal Kenntnis hatte. Dies ist auch von Relevanz, weil er nun als Leiter der SOKO "Tape" gegen diese Personen ermittelt. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Sind der Frau Bundesministerin für Justiz polizeiliche Praktiken bekannt, die beinhalten, dass mit Hilfe von Personen, die als V-Männer/Konfidenten/Verbindungspersonen/Vertrauenspersonen oder anders bezeichnete Personen, die Straftaten bei Dritten provozieren, Drogendeals fingiert werden/wurden?

a.    Wenn ja, basieren diese Tätigkeiten auf Anordnung einer/eines Staatsanwältin/Staatsanwalts? 

b.    Wenn nein, haben die im Artikel genannten Salzburger Drogenfahnder die Drogendeals mit Hilfe von Personen, die als V-Männer/Konfidenten/Verbindungspersonen/Vertrauenspersonen oder anders bezeichnete Personen, die Straftaten bei Dritten provozieren ohne Anordnung irgendeiner Staatsanwaltschaft durchgeführt? 

2.    Laut dem Artikel hat "VM 007" unter Führung des Salzburger Drogenfahnders seit 2008 40 mutmaßliche Scheinankäufen durchgeführt und so 60 Personen "hinter Gitter" gebracht. Werden/wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft Beweise, die aus provozierten Straftaten stammen, wie hier die Scheinankäufe von Drogen, tatsächlich im Hauptverfahren verwendet?

a.    Wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage können rechtswidrig und selbst provozierte Beweise im Strafverfahren verwendet werden? 

b.    Auf welcher Gesetzesgrundlage können solche Scheinankäufe von Seiten der Staatsanwaltschaft angeordnet werden? 

c.    Woher stammt das Bargeld für die Scheinankäufe? 

d.    Aus welchem Budget stammt die Belohnung für die V-Männer/Konfidenten/Verbindungspersonen/Vertrauenspersonen oder anders bezeichnete Personen, die Straftaten bei Dritten provozieren?

3.    Ist das im Artikel genannte Ermittlungsverfahren der StA St. Pölten bereits abgeschlossen? 

a.    Wenn ja, gibt es bereits eine rechtskräftige Anklage gegen die im Artikel genannten Polizisten? 

b.    Wurden in diesem Zusammenhang auch Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte eingeleitet, die durch provozierte Scheinankäufe zu Verurteilungen gekommen sind? 

4.    In einer Eingabe vom 21.7.2020 von Ramin M. bei der Staatsanwaltschaft Wien ist die Rede von einer „Vorsprache“ bei der „neben Mag. Andreas HOLZER auch Dieter Csefan anwesend war“. Außerdem soll Mag. Andreas Holzer gemeint haben, „dass er aus dem Ermittlungsbereich Drogenkriminalität komme, man vom Drogenkonsum Heinz Christian Straches ohnehin wisse und man in erster Linie an den Lieferanten interessiert sei. Wem in Ihrem Hause wurde dieser Umstand als erstes bekannt?

a.    Wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft geprüft, ob Mag. Holzer ebenfalls in derartige Scheinankäufe involviert war? 

                                      i.Wenn ja, mit welchem Ergebnis?  

b.    Sind der Staatsanwaltschaft Kontakte zwischen Mag. Holzer und den im Artikel genannten Drogenfahnder bekannt? 

c.    Welche Konsequenzen hat die Staatsanwaltschaft gezogen, nachdem durch die Eingabe bekannt wurde, dass bereits im Jahr 2015 Kontakt zwischen Ramin M., Oliver R. und Mag. Holzer und einem weiter Mitglied der SOKO Ibiza Dieter Csefan herrschte? 

d.    Wurde Mag. Holzer und Dieter Csefan zu diesem Umstand befragt? 

e.    Hat Mag. Holzer den Drogenkonsum von Heinz Christian Strache angezeigt?

                                      i.Wenn ja, wann?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, wurde in diesem Zusammenhang nach Bekanntwerden gegen Mag. Holzer ermittelt? 

5.    Wird die Anwerbung von V-Männer/Konfidenten/Verbindungspersonen/Vertrauenspersonen oder anders bezeichnete Personen, die Straftaten bei Dritten provozieren, mit dem Justizministerium/Staatsanwaltschaft akkordiert, oder passiert die Anwerbung selbstständig in der Polizei? 

6.    Wieviele V-Männer/Konfidenten/Verbindungspersonen/Vertrauenspersonen oder anders bezeichnete Personen, die Straftaten bei Dritten provozieren, werden für die Ermittlungen ungefähr eingesetzt? 

a.    Werden V-Männer/Konfidenten/Verbindungspersonen/Vertrauenspersonen oder anders bezeichnete Personen, die Straftaten bei Dritten provozieren, auch mit Geldern der Justiz finanziert?

                                      i.Wenn ja, wieviel und aus welchem Budget genau?

7.    Handelt es sich bei den im Artikel genannten südosteuropäischen Staatsbürgern um die Belastungszeugen gegen den vermeintlichen Produzenten des "Ibiza"-Videos? 

a.    Wenn ja, um welche? (Initialen reichen)