513/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anzahl der in Österreich geschlossenen Scheinehen in den Jahren 2016 - 2019

 

Immer wieder ist in den Tageszeitungen vom Auffliegen sogenannter Scheinehen – also Eheschließungen deren Zweck der Erwerb eines Aufenthaltstitels oder der Zugang zum Sozialsystem sind – zu lesen. Dies ist in Österreich verboten und durch § 117 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 mit bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Dass diese Form der Ehe nicht immer nur auf die Blauäugigkeit mancher Beteiligter zurückzuführen ist, sondern in vielen Fällen auch durch die Androhung von Gewalt zustande kommt, zeigt ein aktueller Fall aus Kärnten. So berichtete die Tageszeitung „Kurier“ am 12. November über einen Fall, in dem zwei Bosnier sich einen Aufenthaltstitel und Zugang zur Wohnbeihilfe durch Eheschließung erschlichen. Die Betroffenen, ein slowenisches Paar, wurden jahrelang durch die Bosnier unter Druck gesetzt: „Das slowenische Paar, das sich auf den Deal eingelassen hatte, wurde von den Bosniern immer wieder bedroht. Sie sollten bei der Polizei ‚das Richtige‘ aussagen, was dazu führte, dass sie falsche Beweisaussagen bezüglich der Ehe machten.“ (Quelle: https://kurier.at/chronik/oesterreich/bosnisches-ehepaar-kam-mit-scheinehe-zur-aufenthaltsberechtigung/400672745)

Dass es sich dabei um keinen Einzelfall handelt, zeigt ein Bericht vom September diesen Jahres aus Niederösterreich. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestand eine 27-jährige Mühlviertlerin dass sie eine Scheinehe mit einem türkischen Staatsbürger führt. (Quelle: https://www.krone.at/2005266)

Dahinter stecken oft verbrecherische Banden, die durch Anbahnungshilfe Drittstaatsangehörigen den Weg in die EU und damit auch nach Österreich ebnen. Erst im Mai konnte durch einen internationalen Polizeischlag ein Netzwerk in Sofia ausgehoben werden, dass Jahrelang mit der Organisation von Scheinehen ein Vermögen verdiente. Als eines der attraktivsten Länder galt hierbei die Alpenrepublik wie ein Mitglied des Fahndungsteams gegenüber der „Krone“ andeutete: „Nachdem die Brautleute dann zusammengebracht worden waren, studierten sie eine gemeinsame Liebesgeschichte ein und ließen sich trauen. Mindestens zehn derartige Scheinehen sollen nachweislich in Österreich geschlossen worden sein, der Großteil davon in Wien. ‚Wir sind uns sicher, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist. Wir ermitteln hartnäckig weiter‘, so ein heimischer Fahnder.“ (Quelle: https://www.krone.at/1919757)

Wie hoch die tatsächliche Anzahl derartiger Straftaten in den letzten Jahren gewesen ist, soll die gegenständliche Anfrage klären.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch war die Anzahl der angezeigten Straftaten nach § 117 Abs. 1 FPG in den Jahren 2016 – 2019 in den einzelnen Bundesländern? (aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl der Straftaten und Bundesland)

2.    Wie hoch war die Anzahl der angezeigten Straftaten nach § 117 Abs. 2 FPG in den Jahren 2016 – 2019 in den einzelnen Bundesländern? (aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl der Straftaten und Bundesland)

3.    Wie hoch war die Anzahl der angezeigten Straftaten nach § 117 Abs. 3 FPG in den Jahren 2016 – 2019 in den einzelnen Bundesländern? (aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl der Straftaten und Bundesland)

4.    Welches Geschlecht hatten die nach § 117 FPG in den Jahren 2016 – 2019 angezeigten Personen? (aufgeschlüsselt nach Jahr, den jeweiligen nach § 117 umfassten Tatbeständen und Geschlecht)

5.    Welche Nationalität hatten die nach § 117 FPG in den Jahren 2016 – 2019 angezeigten Personen? (aufgeschlüsselt nach Jahr, den jeweiligen nach § 117 umfassten Tatbeständen und Nationalität)