5143/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Probleme mit den Auszahlungen der Corona-Hilfen an Heurigenlokale

 

Betriebe wie zum Beispiel die Heurigen erzielen ihr Einkommen durch die Landwirtschaft sowie durch die Gastronomie. Die Heurigen sowie die Gastronomie wurden seitens der Regierung behördlich geschlossen. Als Entschädigung hat die Regierung eine rasche und unbürokratische Hilfe versprochen. Falls die Heurigen einen Umsatzersatz beantragen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: „ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren und eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020.“[1]

 

So berichten Betreiber von Heurigen, dass sie die Arbeitsplatzgarantie gegenüber den Angestellten ausgesprochen haben, da die Regierung rasche Auszahlungen bis zu 80 % des Netto-Umsatzersatzes für November im Vergleichszeitraum versprochen hat. Leider haben sich diese Versprechen als „reine Sonntagsrede“ herausgestellt, und viele haben bis dato kein Geld erhalten. Die Nachfrage betroffener Heurigen-Betreiber bei der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), warum die Auszahlung so lange dauert, ergab, dass Anträge wegen Angabe einer „falschen Branche“ händisch bearbeitet werden müssten. Die Branche braucht der Antragsteller jedoch gar nicht anzugeben, zumal diese offensichtlich im System bereits hinterlegt ist. Zu den massiven Verzögerungen kommt es offenbar aufgrund der landwirtschaftlichen Tätigkeit der Heurigen-Betreiber, die diesen nicht als Gastronomiebetrieb führen. Genauso verhält es sich auch beim Antrag auf Umsatzersatz für Dezember 2020. (Im Dezember beträgt der Ersatz 50 % des Umsatzes im Vergleichszeitraum).

 

Jetzt haben wir Jänner 2021, der Lockdown wurde wieder verlängert! Die von der Regierung versprochene schnelle Hilfe ist immer noch nicht angekommen. Laut Internetseite des BMF werden „die Hilfen innerhalb von 14 Tagen überwiesen“.[2] Für viele Betriebe – insbesondere auch die Betreiber von Heurigen – ist dies jedoch nicht der Fall, sie warten noch immer auf die Auszahlungen aus dem Umsatzersatz für November und haben keine Information, wann sie mit diesen rechnen können. Für den Umsatzersatz für Dezember gelten die gleichen Voraussetzungen (unter anderem dürfen keine Mitarbeiter gekündigt werden). Die Unternehmer müssen ihr Personal behalten und weiterzahlen, es war zusätzlich das Weihnachtsgeld fällig, auch Steuern und Abgaben sind weiter zu bezahlen, um nur ein paar Probleme unter vielen, die durch die verspäteten Auszahlungen verursacht werden, zu nennen.

 

Wenn die Bundesregierung den Heurigen helfen will, müssen die Hilfen sofort ausbezahlt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Woran liegt es, dass in den in der Begründung genannten Fällen noch keine Auszahlungen aus dem Härtefallfonds und aus dem Umsatzersatz erfolgt sind?

2.    Wie viele Anträge auf Umsatzersatz (gegliedert nach Monaten) wurden eingereicht?

a.    Wie viele davon wurden positiv erledigt?

b.    Wie viele davon wurden abgelehnt?

c.    Wie viele sind noch nicht erledigt?

3.    Mit welchen Argumenten wurden die Anträge auf Umsatzersatz abgelehnt?

4.    Wie kann verhindert werden, dass Anträge wegen der vermeintlichen Angabe einer „falschen Branche“ nicht zu lange auf eine endgültige Bearbeitung warten müssen?



[1] Blümel präsentiert Umsatzersatz: Jetzt zählt unbürokratische Hilfe für betroffene Unternehmen (bmf.gv.at)

[2] Blümel präsentiert Umsatzersatz: Jetzt zählt unbürokratische Hilfe für betroffene Unternehmen (bmf.gv.at)