5148/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende

 

Blutspenden retten Leben! Gerade in Zeiten von Corona ist daher auch die Umsetzung der „diskriminierungsfreien Blutspende“ essentiell, weil wir als Gesellschaft auf jede Blutspende, vor allem auch auf die Blutplasmaspenden, angewiesen sind. Deshalb haben NEOS u.a. auch im Juni die parlamentarischen Petition mit dem Namen "Blutspende öffnen - Leben retten!" eingebracht.

Am 6. Oktober 2020 hat Bundesminister Anschober schließlich in einer Aussendung die Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspender_innen bis zum Jahresende angekündigt, um so die diskriminierungsfreie Blutspende zu ermöglichen.

Wörtlich heißt es in der OTS: „Wesentlich wäre eine Anpassung des Leitfadens, in dem das in der Verordnung nicht näher ausgeführte Risikoverhalten bestimmt wird. Ziel ist es, die Anpassung noch in diesem Jahr vorzunehmen.“ (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201006_OTS0165/anschober-anpassung-des-leitfadens-zur-pruefung-von-blutspenderinnen-diskriminierungsfreie-blutspende-soll-moeglich-sein)

Die bis zum Jahresende avisierte Anpassung des Leitfadens wurde bislang noch nicht umgesetzt. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sei diese Verzögerung auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen und man sei aktuell noch im fachlichen Austausch u.a. mit den Expert_innen der Blutkommission.

Dem entgegen steht jedoch die in der Wortmeldung der ÖVP Abgeordneten Corinna Schwarzenberger in der Debatte zum TOP 16 der 79. Plenarsitzung des NR am 20.01.2021 getätigte Aussage, dass die Kommission noch einmal mit der Thematik beschäftigt worden sei - im Sinne dessen, dass das De-facto-Verbot der Blutspende von homo- und bisexuellen Männern dahingehend zu betrachten sei, ob es im Sinne der Sicherheit der Empfänger_innen notwendig sei oder ob es sich um eine Diskriminierung handle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie ist diese Aussage der Abgeordneten Schwarzenberger in der NR-Sitzung vom 20.01.2021 zu verstehen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

2.    Worauf ist die Verzögerung der angekündigten Umsetzung der Anpassung des Leitfadens bis Jahresende zurückzuführen, was sind die genauen Gründe dafür?

3.    In welchem Stadium ist die Überarbeitung des Fragebogens konkret?

4.    Mit welchen Expert_innen werden dazu noch Gespräche geführt?

5.    Welche Informationen, Entscheidungen fehlen noch genau für eine Finalisierung?

6.    In welcher Form werden die Oppositionsparteien in diesen Vorgang miteingebunden resp. darüber informiert?

7.    Bis wann ist verbindlich mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?