515/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme des freiwilligen Gütesiegels für Agenturen die Pflegebedienstete für die 24-Stunden-Betreuung vermitteln

 

 

Die „Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem Österreichischen Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24)“ wurde vom Sozialministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie den Wohlfahrtsträgern entwickelt. Im Mittelpunkt der Richtlinien steht eine gelingende und stabile Betreuungssituation für Kundinnen und Kunden, Angehörige und Betreuungskräfte in Zusammenarbeit mit den Vermittlungsagenturen. Eine qualitäts-, personen- und serviceorientierte Vermittlungsagentur achtet auf die Ausgewogenheit der Interessen zwischen Kundinnen und Kunden, Angehörigen, Betreuungskräften und der Agenturtätigkeit zum Wohle der betreuten Person und zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Übernommene Verpflichtungen werden nach den Grundsätzen der Vertragstreue, Transparenz und Professionalität erfüllt.

 

Folgenden Nutzen können sich Kundinnen und Kunden erwarten:

 

o   Transparenz in den Verträgen und Leistungen ist gewährleistet.

o   Klare Rahmenbedingungen für die Personenbetreuerinnen und –betreuer sind definiert.

o   Qualitätssicherung durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen vor Beginn der Betreuung sowie mindestens einmal im Quartal. Damit ist sichergestellt, dass die über die Betreuung hinausgehenden pflegerischen Aufgaben und Erfordernisse gesetzeskonform durch Pflegefachkräfte begutachtet und umgesetzt werden.

o   Ein umfangreicher Notfallplan liegt vor, damit alle Beteiligten rasch reagieren können.

o   Die Vermittlungsagentur kümmert sich bei auftretenden Differenzen zwischen der betreuten Person und den Betreuungspersonen um eine rasche und nachhaltige Lösung.

o   Bei Ausfall der Personenbetreuerin wird ein Ersatz binnen 3 Tagen gestellt. [1]

 

Unter dem Siegel des ÖQZ-24 finden sich jene Agenturen, die sich freiwillig gemäß den Richtlinien des Sozialministeriums überprüfen haben lassen. Dies garantiert, dass nicht nur die gesetzlichen Mindestauflagen, sondern auch die Qualitäts­merkmale der Richtlinien eingehalten wurden. Im Mittelpunkt dieser Richtlinien steht eine gelingende und stabile Betreuungssituation für Kundinnen und Kunden, Angehörige und Betreuungskräfte in Zusammenarbeit mit den Vermittlungs­agenturen. Die zugrundeliegenden Leitwerte bilden mit den Ausübungs- und Standesregeln für die Organisation von Personenbetreuung die Ausgangsbasis des Qualitätsstandards. Aufgrund des stetig steigenden Pflegebedarfs und der damit einhergehenden Nachfrage nach Pflegebediensteten für die 24-Stunden-Betreuung sind qualitätsüberprüfte Vermittlungsagentur mit Sitz in Österreich zukünftig unabdingbar.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung haben das freiwillige Gütesiegel bisher beantragt? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

2.    Wie viele davon haben das Gütesiegel bekommen beziehungsweise wie viele wurden abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Bundesländern.

3.    Mit welcher Begründung wurde den in der Frage 2 abgelehnten Vermittlungs­agenturen das Gütesiegel verwehrt?

4.    Da die Zertifizierung bisher nur durch den Verein zur „Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen“ möglich ist, stellt sich nun die Frage, welche Kosten dem Bund dadurch bisher entstanden sind?

 



[1] Vgl. Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung, online unter: www.oeqz.at/das-oeqz-24