5153/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsetzung EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nicht verschlafen: umfassende Konsultationen starten!

Die Corona-Pandemie hat zur schwersten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg geführt. Mit dem befristeten Instrument der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RFF) wurden Möglichkeiten geschaffen, die negativen Effekte der aktuellen Krise der europäischen Wirtschaft abzufedern und wichtige neue Impulse für nachhaltiges Wachstum zu setzen. Den Mitgliedstaaten stehen 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Verfügung. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 18.12.2020 eine politische Einigung darüber erzielt. 

Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen des Europäischen Semesters bis 20.4.2021 nationale Umsetzungspläne erstellen, die ein kohärentes Paket von Reformen und öffentlichen Investitionsprojekten enthalten und bis 2026 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission wird die nationalen Pläne anhand der folgenden Ziele bewerten: 

·         37% für grüne Investitionen und Reformen

·         20 % für digitale Investitionen und Reformen

Dieses Programm hat an Aktualität gewonnen, da die Frage der Verteilung dieser Gelder am 13.1.2021 zu einer Regierungskrise in Italien geführt hat, die zu Neuwahlen führen könnte. Da es hierbei um hohe Summen geht, birgt dies naturgemäß eine gewisse politische Sprengkraft. Die unterschiedlichen Ansätze der österreichischen Regierungsparteien und offensichtlich stockende Vorbereitungen lassen befürchten, dass es grobe Differenzen über die Umsetzung dieses Programms in der Bundesregierung gibt - die Zündschnur könnte also insgeheim auch hier schon brennen. 

Der Republik Österreich stehen im Rahmen dieses Programms rund 3 Mrd. EUR zur Verfügung. Trotz der Wichtigkeit im Rahmen von umfassenden Konsultationen dafür zu sorgen, dass dieses Instrument bestmöglich genutzt wird, gibt es vonseiten der Bundesregierung keine öffentlichen Stellungnahmen zum weiteren Vorgehen. Es besteht daher die dringliche Befürchtung, dass die Bundesregierung die Umsetzung verschläft oder diese im kleinsten politischen Kreis vorbereitet. Letzteres ist deshalb gefährlich, da wegen der Komplexität und Vielfalt möglicher Maßnahmen, eine zufriedenstellende Planung konkreter Schritte ohne Einbindung zahlreicher Expert_innen undenkbar ist. Andererseits bedarf eine sachgerechte Durchführung solcher Konsultationen entsprechend viel Zeit. Angesichts der Frist von 20.4.2021 sollte die Bundesregierung so schnell wie möglich erste Schritte setzen. 

Es liegen auch keine öffentlichen Informationen vor, dass die Österreichische Bundesregierung aktuell in Kontakt mit der Europäischen Kommission bzgl. der Umsetzung dieses Programms steht. Während die Regierungen anderer Mitgliedstaaten im regen Austausch mit der Europäischen Kommission stehen, setzt die Bundesregierung wieder auf unnötige Alleingänge. Die zeitgerechte Einbindung der Europäischen Kommission entscheidet aber wesentlich über die Geschwindigkeit der Freigabe der EU-Gelder. Es liegt auf der Hand, dass eine Überprüfung schneller läuft, wenn der Prüfer über Monate schon eingebunden bzw. konsultiert wird. Angesichts der Fehler der Bundesregierung bei der Beantragung von Wirtschaftshilfen im Sommer und Herbst 2020 (Schaukampf Blümel um Beihilfen - vorbei an der rechtlichen Realität), sollte die Bundesregierung ehestmöglich einen konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission über die Umsetzung dieses Programms einleiten und folglich aufrechterhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung dieses Programms? 

2.    Welche anderen Prioritäten außer grüne und digitale Investitionen und Reformen werden im nationalen Programm zur RFF verfolgt werden?

3.    Wie werden die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Prioritäten prozentuell aufgeteilt werden? 

4.    Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der Nutzung der Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität? (geordnet nach konkreten Projekten)

a.    Wie viele dieser Maßnahmen befinden sich bereits im Regierungsprogramm?

b.    Wie viele dieser Maßnahmen befinden sich nicht im Regierungsprogramm?

5.    Wann und in welchem Rahmen wurde mit der nationalen Umsetzung dieses Programms begonnen? 

6.    Wie sieht der konkrete Zeitplan vom Beginn des Umsetzungsprozesses bis zur Übermittlung des nationalen Programms an die EK aus? (nicht allgemein zum Europäischen Semester sondern konkret zum RFF)

7.    Einbindung anderer Bundesministerien:

a.    Welche anderen Bundesministerien sind bei der Erstellung des nationalen Umsetzungsplans eingebunden?

b.    Wann wurden die anderen Bundesministerien damit befasst? (Datum des entsprechenden Dienstzettels)

8.    Einbindung der Bundesländer:

a.    Wurden die Bundesländer in den Prozess eingebunden?

b.    Wenn ja:

                                      i.Wann und wie fand die Einbindung statt?

                                    ii.Wurden bereits Forderungen vonseiten der Bundesländer bekanntgegeben? Wenn ja, welche?

9.    Öffentliche Konsultation:

a.    Wie sieht Zeitplan und Ausgestaltung der öffentlichen Konsultation aus? 

b.    Welche Stakeholder sind bei der Erstellung des nationalen Umsetzungsplans eingebunden? 

                                      i.Welche Sozialpartner und sonstige Interessenvertreter_innen wurden eingebunden?

                                    ii.Welche Unternehmensvertreter_innen wurden eingebunden? 

                                   iii.Welche Expert_innen aus der Wissenschaft wurden eingebunden?

                                   iv.Welche NGOs wurden eingebunden?

                                    v.Welche sonstigen Vertreter_innen wurden eingebunden?

                                   vi.Ist eine breite Einbindung der Öffentlichkeit geplant?

1.    Wenn ja, wie und wann?

2.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wann und wie wurden die oben genannten Stakeholder eingebunden? (differenzieren Sie nach Gruppen und Formaten)

d.    Welche Leuchtturmprojekte wurden bisher im Rahmen des Konsultationsverfahrens identifiziert?

                                      i.Wie viele dieser Projekte befinden sich bereits im Regierungsprogramm?

                                    ii.Wie viele dieser Projekte befinden sich nicht im Regierungsprogramm?

10. Kontakt mit der Europäischen Kommission:

a.    Wann und auf welcher Ebene wurde bilateral Kontakt mit der Europäischen Kommission über die Ausgestaltung des nationalen Umsetzungsplanes zum RFF aufgenommen? (Unterscheiden Sie zwischen Minister, Sektionsleitung und Abteilungsleitung)

                                      i.Wie oft vor dem 1.1.2021?

                                    ii.Wie oft im Jänner 2021?

                                   iii.Wie oft im Februar 2021?

                                   iv.Wie oft im März 2021?

b.    Welche Rückmeldung haben Sie im Rahmen dieses Austausches von der Europäischen Kommission erhalten? 

c.    Wie wurden die Anregungen der Europäischen Kommission in dem Prozess berücksichtigt?