5162/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Biodiversitätsrelevante Fördermittel des Bundes

 

Die Biodiversitätskrise ist gemeinsam mit der Klimakrise die größte umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Weltweit wird das Aussterben von über einer Million Tier- und Pflanzenarten im Laufe des 21. Jahrhunderts befürchtet, auch in Österreich ist der Rückgang der Biodiversität trotz partieller Anstrengungen nahezu ungebremst. Auf Ebene von UNO, EU und Österreich werden daher seit Jahrzehnten Anstrengungen unternommen, den weiteren Verlust von Biodiversität zu stoppen. Diese Anstrengungen betreffen einerseits ordnungspolitische Maßnahmen, andererseits die Förderpolitik. Auch das Regierungsprogramm kündigt zahlreiche- teilweise ambitionierte - Maßnahmen an, um hier entgegenzuwirken, welche vom Biodiversitätsfonds bis zur kompetenzrechtlichen Klärungen reichen.

In letzter Zeit wurden und werden in Österreich nicht nur Biodiversitätsstrategien erarbeitet, sondern auch einige neue nationale Förderinstrumente installiert, die unter anderem einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten sollen, was ausdrücklich begrüßt wird.
Allerdings haben bereits mehrere Stakeholder die Sorge an uns herangetragen, dass es zunehmend schwierg werden könnte, sich einen klaren Überblick über die verschiedenen Instrumente und deren potenziellen Nutzen für die Biodiversität zu verschaffen.

Von den für die Biodiversität bisher bzw. in Zukunft wichtigsten Instrumenten auf Bundesebene wurden von uns bisher unter anderem folgende identifiziert:

·         Kofinanzierung der EU sowie Kofinanzierung des Bundes zum Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums (LE) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP (Federführung: BMLRT) – Fokus auf Land- und Forstwirtschaft (zahlreiche biodiversitätsrelevante Fördergegenstände)

·         Waldfonds des BMLRT (Gesetz 2020 beschlossen, Förderrichtlinie per Jan.2021 jedoch noch in Arbeit) – Fokus auf Forstwirtschaft (biodiversitätsrelevant: Ziffer 10 „Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald“)

·         Biodiversitätsfonds des BMK (ab 2021) – zunächst Fokus auf Forschung und Monitoring sowie Bewusstseinsbildung

·         COVID-19-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (ab 2021, zuständig mutmaßlich BMF) – biodiversitätsrelevant mutmaßlich vor allem das Programm „InvestEU“ sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (JTF)

Um einen effektiven und transparenten Einsatz dieser Mittel zu gewährleisten und um Grundbesitzer_innen, Zivilgesellschaft sowie anderen Stakeholdern den Zugang zu den richtigen Mitteln zu erleichtern, braucht es eine klare Förder- und Kommunikationsstrategie.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Förderinstrumente, die ganz oder teilweise der Erhaltung, Wiederherstellung und Stärkung der Biodiversität dienen (z.B. GAP/LE, Waldfonds, Biodiversitätsfonds, Next Generation EU), gibt es aktuell bzw. in absehbarer Zeit auf Bundesebene?

a.    Wer wird Anspruch auf diese Mittel haben?

b.    Welche Leistungen sollen dafür erbracht werden?

c.    Wie soll der korrekte Einsatz der Mittel gewährleistet werden?

d.    Wie sollen diese Mittel ausgezahlt werden und durch welche Stellen?

2.    In welchem Ausmaß wurden aus den vorhandenen Instrumenten aus Bundesmitteln seit 2014 bzw. seit dem Start der Instrumente bereits Biodiversitätsleistungen erbracht (Zweckwidmung)? Bitte um Aufschlüsselung der jährlichen Fördersummen pro Instrument in Euro.

3.    In welchem Ausmaß werden 2021 und 2022 voraussichtlich Bundesmittel für die Biodiversität zweckgewidmet? Bitte um Aufschlüsselung der jährlichen Fördersummen pro Instrument in Euro.

4.    Für wie hoch werden die gesamt für Biodiversität zu widmenden Bundesmittel bis 2030 (jährlich) geschätzt, die im Sinne der österreichischen Biodiversitätsstrategie 2020 für das Stoppen des Verlusts der Biodiversität in Österreich im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes erforderlich sind?

5.    Wie wird von der Regierung sichergestellt, dass einerseits keine Doppelförderung ausgezahlt wird und andererseits keine Lücken entstehen, wo für wichtige Biodiversitätsleistungen keine Finanzierung zur Verfügung steht?

6.    Welche Maßnahmen sind geplant, um Stakeholder und potentielle Fördernehmer_innen über die Förderlandschaft bestmöglich zu informieren?