5163/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Genossinnen und Genossen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Förderung der Flexenarena in Lech-Zürs durch Mittel des Ministeriums

Am 13. und 14. November hätte die Flexenarena in Lech-Zürs mit zwei Skiweltcup-Bewerben eröffnet werden sollen - aufgrund von Schneemangel werden die beiden Parallelslalom­Bewerbe nun am 26. und 27. November nachgehott. Der Bau besagter Flexenarena gilt in der Region ats nicht unumstritten, wurden hier doch erhebliche finanzielle Mittel, nicht zuletzt aus öffentlicher Hand, aufgewandt, um Weltcup-Nachtbewerbe nach Lech-Zürs zu holen. Um den touristischen Schibetrieb nicht zu stören, sollen diese Rennen in diesem und den nächsten Jahren im November stattfinden - trotz der Schneeunsicherheit zu dieser Jahreszeit. Als Konsequenz müssen, wie eingangs schon erwähnt, bereits die Eröffnungsrennen dieses Jahr aus Schneemangel verschoben werden.

In den vergangenen Wochen wurde zudem bekannt, dass die Betreiber der Flexenarena in Lech-Zürs im Zuge der Errichtung der Weltcup- und Trainingsstrecke {Finanzierungsbedarf laut übereinstimmenden Medienberichten 2,7 Millionen Euro) offenbar eine ganze Reihe an Gesetzesübertretung begangen haben. Laut Darstellung der Verantwortlichen (Ski-Club Arlberg, die Ski-Zürs-AG und die Sportstätte Lech Zürs GmbH) beziehen sich die 3 bis 5 Anzeigen {die genaue Anzahl wurde von der zuständigen BH Bludenz bislang nicht genannt) unter anderem auf ein Schneedepot, auf Geländeveränderungen und auf die Beschnetung.

Diese Verwaltungsübertretungen wurden allesamt angezeigt und hier ist mit Geldstrafen gegen die Verantwortlichen zu rechnen. Bei (wie in diesem Fall vorliegenden) naturschutzrechtlichen Vergehen ist mit einer Strafhöhe von maximal 16.000 Euro zu rechnen. Dies scheint von vornherein in Kauf genommen worden zu sein, da der Baubeginn ohne Genehmigung der baulich geplanten Maßnahmen begonnen wurde. Am 26. August 2020 erfolgte nach einer Überprüfung ein behördlicher Baustopp, zwei Tage später ergingen die naturschutz-, wasser- und forstrechtliche Bewilligung für die Anlage, der Baueinstellungsbescheid wurde aufgehoben.

Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende

Anfrage

1)      Wurde seitens der Betreiber der Flexenarena beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport um eine Förderung angesucht?

2)      Hat das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport den Bau der Flexenarena finanziell gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe?

3)      Wie wird das Bundesministerium in Zukunft sicherstellen, dass Sportstätten nicht ohne sämtliche notwendige Genehmigungen gebaut werden?

4)      Welche Konsequenzen kann es seitens des Bundesministeriums gegen Sportstätten wie die Flexenarena geben, die vorneweg ohne ausreichende rechtliche Grundlage errichtet worden sind?

5)      Gibt es seitens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport das Vorhaben, naturschutzrechtliche Verstöße beim Bau von Sportstätten zukünftig härter zu sanktionieren?

a)         Wenn ja, welche?

b)         Wenn nein, warum nicht?