5177/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Verkauf des Garnisonsübungsplatz Hengstberg   

 

Den Medien war in den letzten Monaten immer wieder zu entnehmen, dass Sie planen diverse Kasernen und Liegenschaften des Bundesheeres zu verkaufen.

 

Der Garnisonsübungsplatz (GÜPL) Hengstberg gehört zur Ostarrichi Kaserne, welche das Jägerbataillon 12 des österreichischen Bundesheeres beheimatet. Der GÜPL Hengstberg  wird seit dem Raumverteidigungskonzept von dem Jägerbataillon 12 genutzt. Im Falle eines Verkaufes des GÜPL Hengstberg gäbe es für das Jägerbataillon 12 keine Ersatzausbildungsräume für die Rekrutenausbildung sowie die Kaderausbildung.

 

Ein Verkauf des Garnisonsübungsplatzes Hengstberg sowie von weiteren Liegenschaften des Bundesheeres führt nur zu einem Verlust von wichtigen Vermögenswerten, welche unser Heer nie wieder bekommen kann. Die Freiheitliche Partei lehnt dieses Vorgehen daher ab.  

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist der Auslastungsgrad des GÜPL Hengstberg durch das Jägerbataillon 12 Amstetten?

2.    Wird der GÜPL Hengstberg nur durch das Jägerbataillon 12 genützt oder trainieren auch andere Heeres-Einheiten oder Heeres-Teileinheiten auf diesem Arial?

a.) Wenn ja, welche Einheiten trainieren dort konkret noch?
b.) Wenn nein, warum nutzen keine anderen Einheiten des Bundesheeres den GÜPL Hengstberg?

3.    Nützt das Pionierbataillon 3 aus Melk ebenfalls das Gelände des GÜPL Hengstberg?
a.) Wenn ja, in welchem Ausmaß?
b.) Wenn nein, warum nicht?

4.    Wird der GÜPL Hengstberg im Bezirk Melk nur vom Jägerbataillon 12 Amstetten genützt oder wird das Arial auch von anderen behördlichen Organisationen genützt?

a.)  Wenn ja, wird der GÜPL Hengstberg auch durch die Exekutive genützt?

b.)  Wenn ja, welche Polizeieinheiten nutzen den GÜPL Hengstberg und in wie weit ist der GÜPL durch die Nutzung der Exekutive ausgelastet?

c.)  Wenn ja, wird der GÜPL Hengstberg auch durch die Polizeischule Ybbs genutzt?

d.)  Wenn nein, warum wird der GÜPL nicht durch die Exekutive bzw. andere staatliche Sicherheitsorgane genutzt?

5.    Wird der GÜPL Hengstberg auch teilweise von zivilen Organisationen genutzt?
a.) Wenn ja, von welchen?
b.) Wenn nein, planen Sie künftig eine Nutzung durch zivile Organisationen und falls ja durch welche?

6.    Planen Sie den Verkauf des Garnisonsübungsplatzes Hengstberg?
a.) Wenn ja, warum wird überlegt das Arial zu verkaufen?

b.) Wenn ja, gibt es schon Interessenten, die den GÜPL Hengstberg kaufen wollen?

c.) Wenn nein, was sind die weiteren Pläne für die Nutzung des GÜPL Hengstberg durch das Bundesheer?

d.) Wenn nein, gibt es Pläne, die Exekutive bei der Nutzung des GÜPL einzubinden?

7.    Im Falle eines Verkaufes des GÜPL Hengstberg, welche Alternativen für einen Ersatzausbildungsraum, im Nahbereich Amstetten, stehen seitens des BMLV zur Verfügung?