5179/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend die Kranken- und Pensionsversicherung als Fördervoraussetzung für den Härtefall-Fonds Phase 2
Der Härtefall-Fonds Phase 2 – als Fortsetzung des Härtefall-Fonds – wurde als Sicherheitsnetz für Unternehmer eingerichtet, damit sie in der Zeit der Corona-Krise Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen. Die Förderung zielt also speziell auf Unternehmer ab, die steuerliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder einem Gewerbebetrieb erzielen.
Die Antragstellung für die zweite Phase des Härtefall-Fonds ist seit dem 20. April 2020 online auf der Homepage der WKO möglich, die auch für die Abwicklung der Anträge zuständig ist. Der Förderzuschuss liegt pro Monat bei maximal 2.000 Euro. Auf den festgelegten Betrachtungszeitraum von 12 Monaten beträgt die maximale Fördersumme pro Unternehmen daher 24.000 Euro.
Die Förderung ist insbesondere auf jene Unternehmen ausgerichtet, die gemäß Kleinstunternehmerdefinition der Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 spezifiziert werden. Anspruchsberechtigt sind demnach u.a. Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Freie Berufe.1)
Neben zahlreichen anderen Förderkriterien stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrages und den Erhalt von Unterstützung eine eigenständige Sozialversicherung in Österreich dar. So heißt es laut WKO:
„Antragsberechtigt sind Selbständige, die zum Antragszeitpunkt bei der SVS in einer österreichischen Kranken-/Pensionsversicherung pflichtversichert sind (…). Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn Sie aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit nicht kranken-/pensionsversichert sind. Dies betrifft etwa Personen, die von der Kleinunternehmerregelung in der Sozialversicherung Gebrauch gemacht haben (…). In diesem Fall können Sie die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wenn zum Antragszeitpunkt neben der geringfügigen selbständigen Tätigkeit zusätzlich ein Versicherungsverhältnis aufgrund eigener Tätigkeit gegeben ist.
1) https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
Nebeneinkünfte werden nach Maßgabe der Richtlinie im Rahmen der Deckelung berücksichtigt. Eine Förderung ist möglich, wenn Sie neben Ihrer geringfügigen selbständigen Tätigkeit bspw. vollversicherter Arbeitnehmer sind, geringfügig tätig sind und nach § 19a ASVG kranken- und pensionsversichert sind (opting-in), (…).“1)
Das heißt Kleinunternehmer, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen bzw. Umstände von der Vollversicherung der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen sind, müssen in irgendeiner anderen Form, z.B. durch eine weitere berufliche Tätigkeit, sozialversichert sein, um Anspruch auf eine Hilfszahlung aus dem Härtefall-Fonds Phase 2 zu haben.
Diese scheinbar simple Regelung bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen führt in der Praxis immer wieder dazu, dass Unternehmer, die in Österreich jene Steuern bezahlen, aus denen sich der Härtefall-Fonds finanziert, durch das Raster fallen und bei der Antragstellung leer ausgehen. Sei es, weil sie durch die Kleinunternehmerregelung von der Sozialversicherung ausgenommen sind und keine zusätzliche Nebenbeschäftigung haben, ihre Nebenbeschäftigung aufgrund der COVID-19 Krise verloren haben oder ihrer Nebenbeschäftigung im Ausland nachgehen. Auch eine reine Mitversicherung, beispielsweise beim Ehepartner, reicht nicht aus.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende
ANFRAGE
1. Von wie vielen Unternehmen wurden bislang Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds Phase 2 gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Branchen)
2. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge von der Einreichung bis zur Genehmigung bzw. Ablehnung?
3. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher genehmigt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Branchen)
4. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher ausbezahlt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Branchen)
5. Wie hoch ist die durchschnittlich ausbezahlte Summe pro Antragsteller?
6. Wurden bisher Anträge abgelehnt?
a. Wenn ja, wie viele, mit welchem Gesamtvolumen und aus welchem Grund? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern und Branchen)
7. Warum ist die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung eine Voraussetzung zur Beantragung des Härtefall-Fonds Phase 2?
8. Erhalten auch jene Kleinunternehmer, Freien Dienstnehmer etc., die aufgrund der Covid-19 Krise ihre nicht-selbständige Tätigkeit verloren haben und dadurch nicht mehr die volle Kranken- und Pensionsversicherungsleistung abführen, einen negativen Bescheid bzgl. ihres Antrages?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Erhalten auch jene Kleinunternehmer, Freien Dienstnehmer etc., die ihrer nicht-selbständigen Tätigkeit, über die sie pensions- und krankenversichert sind, im Ausland nachgehen, einen negativen Bescheid bzgl. ihres Antrages?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Warum reicht laut Förderkriterien eine reine Mitversicherung nicht aus, um Anspruch auf Hilfsleistungen aus dem Härtefall-Fonds Phase 2 zu haben?