5183/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorgehen gegen regierungskritische Polizeibeamte

 

Die Polizei sucht auf Weisung der Ressortspitze im Bundesministerium für Inneres gezielt nach Polizeibeamten die an Demos gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen. Fiktion? In Polizeikreisen gibt es dahingehend immerhin nachhaltige Verdachtsmomente die den Anfragestellern zugetragen wurden. Demnach soll es zumindest informelle Weisungen bzw. Aufträge in diese Richtung geben. Unter Zuhilfenahme von Foto- und Videoaufzeichnungen sollen an Demos gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmende Polizeibeamte identifiziert worden sein, um gegen diese disziplinarrechtlich vorzugehen. Zudem soll es auch viele Polizisten geben, die sich in sozialen Medien kritisch zur Regierungslinie äußern und so ebenfalls in den Fokus gerückt sein könnten. Auf jeden Fall wäre eine derartige Vorgehensweise strikt abzulehnen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es derartige formelle oder informelle Weisungen oder Aufträge, Angehörige der Polizei zu identifizieren, die sich im Rahmen von Kundgebungen oder anderweitig als Kritiker der Corona-Politik der Regierung zu erkennen geben?

2.    Wenn ja, wer zeichnet dafür namentlich verantwortlich?

3.    Wenn ja, was ist der konkrete Inhalt?

4.    Wenn ja, wann wurden diese Weisungen bzw. Aufträge konkret kommuniziert?

5.    Wenn ja, an wen gingen diese Weisungen bzw. Aufträge im Detail?

6.    Wenn Ihnen keine derartigen Weisungen oder Aufträge, können Sie definitiv und vollinhaltlich ausschließen, dass in einzelnen Bereichen Ihres Ministeriums das Ziel verfolgt wurde, Polizeibeamte zu identifizieren, die an Demos gegen Corona-Maßnahmen teilgenommen haben, damit sympathisieren oder sich in anderer Weise kritisch zur Regierungslinie geäußert haben?

7.    In wie vielen Fällen wurde – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – festgestellt, dass Polizisten an Kundgebungen, Demos oder anderen Protestveranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen haben?

8.    In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – aufgefordert, sich zu rechtfertigen?

9.    In wie vielen Fällen wurden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – gegenüber den Betroffenen in Gesprächen gemäß § 109 Abs 2 BDG Belehrungen oder Ermahnungen ausgesprochen?

10. In wie vielen Fällen wurde – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – ein Disziplinarverfahren eröffnet?

11. In wie vielen Fällen erfolgte – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – eine Dienstfreistellung oder (vorläufige) Suspendierung?

12. In wie vielen Fällen wurden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – Disziplinarverfahren abgeschlossen und mit welchem Ergebnis wurden diese jeweils abgeschlossen?

13. Werden Aktivitäten von Polizisten in sozialen Medien oder anderweitigen öffentliche Stellungnahmen gezielt auf kritische Äußerungen zu Corona-Maßnahmen überprüft?

14. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden – gegliedert nach Bundesländern – dahingehende Feststellungen gemacht?

15. Wenn ja, welche Konsequenzen werden in diesen Fällen konkret getroffen?

16. Erlangten die Behörden auf andere Weise – etwa durch Meldung von Bürgern – Kenntnis darüber, dass sich Polizisten in sozialen Medien oder anderweitigen öffentliche Stellungnahmen kritisch gegenüber den Corona-Maßnahmen äußern?

17. Wenn ja, in wie vielen Fällen?

18. Wenn ja, welche Konsequenzen werden in diesen Fällen konkret getroffen?