5190/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verweigerung der Ausstellung eines Waffenpasses für Jagdkommandosoldaten
Das Jagdkommando (JaKdo) stellt den Kern der Spezialeinsatzkräfte des Österreichischen Bundesheeres dar. Seine Angehörigen durchlaufen eine drei- bis vierjährige Spezialausbildung, in welcher diese für Einsätze in extremen Gefahrensituationen, beispielsweise in Kriegsgebieten oder zur Befreiung von Geiseln, ausgebildet werden, und gelten daher als Elitesoldaten, die im Umgang mit Schusswaffen bestens geschult sind und ein wesentliches Rückgrat der österreichischen Sicherheitspolitik bilden. Umso befremdlicher und unverständlicher ist daher die Tatsache, dass Medienberichten zufolge Jagdkommandosoldaten die Ausstellung eines Waffenpasses und damit die Erlaubnis zum Tragen von Schusswaffen der Kategorie B außerhalb des Dienstes von manchen Behörden verwehrt wird. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bei Gefahrensituationen, beispielsweise im Falle eines Terroranschlags, zufällig anwesende Spezialkräfte durch sofortiges Eingreifen Menschenleben retten könnten. Darüber hinaus besteht für Soldaten des Jagdkommandos sowie für ihre unmittelbare private Umgebung aufgrund ihres Einsatzfeldes gegen hochgefährliche Gegner eine akute Gefährdungslage ausgehend von Terroristen und extremistischen Gruppen.
Laut einem Bericht der „Wiener Zeitung“ vom 23. Jänner 2021 haben aus diesen Gründen zahlreiche Jagdkommandosoldaten infolge des islamistischen Terroranschlags von Wien am 02. November 2020 Anträge zur Genehmigung eines Waffenpasses gestellt, wovon bisher in fünf Fällen von den entsprechenden Behörden positiv beschieden wurde. In weiteren zehn Fällen sei von der Behörde per Stellungnahme eine negative Entscheidung angekündigt worden, während insgesamt noch rund 50 Verfahren anhängig seien. Die in besagtem Artikel der „Wiener Zeitung“ wiedergegebenen Begründungen und Entscheidungen der Behörden sind teils haarsträubend und abenteuerlich zugleich. So wird etwa die Landespolizeidirektion Niederösterreich mit der Aussage zitiert, wonach Jagdkommandosoldaten „keineswegs besonderen Gefahren“ ausgesetzt seien. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vertritt laut „Wiener Zeitung“ gar die Ansicht, dass es „im Nahkampf ausgebildeten Soldaten des Jagdkommandos bei solchen Szenarien auch ohne Waffe gelingen (solle), die geschilderte Situation zu bereinigen“. Das Landesverwaltungsgericht Wien stellte jedoch in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2020 (VGW-103/040/7208/2018) infolge der Beschwerde eines Jagdkommando-Angehörigen gegen einen negativen Waffenpass-Bescheid der Landespolizeidirektion Wien folgendes fest: „Die festgestellten individuellen Umstände – insbesondere die nicht bloß abstrakte Möglichkeit, Opfer eines Racheaktes einer kriminellen oder terroristischen Organisation zu werden – kommen einem solchen Bedarf aber sehr nahe. Aufgrund der beruflichen Tätigkeit und seines Persönlichkeitsbildes ist davon auszugehen, dass der BF bei einem etwaigen gefährlichen Angriff auf seine Person mit einer Faustfeuerwaffe so sicher umgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen über Gebühr gefährdet werden. Ein öffentliches Interesse, welches gegen das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B durch den BF spräche, ist daher nicht ersichtlich“.
Insgesamt ist daher der gegenwärtige Zustand sowohl im Interesse der öffentlichen als auch hinsichtlich der persönlichen Sicherheit von Jagdkommandosoldaten vollkommen unbefriedigend und die regionale Divergenz von Behördenentscheidungen vollkommen unverständlich. Man bedenke dazu, dass laut §22 Abs. 2. Z 2-4 Waffengesetz (WaffG) 1996 ein Bedarf für die Ausstellung eines Waffenpasses bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörigen der Militärpolizei oder Angehörigen der Justizwache jedenfalls anzunehmen ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Bescheidung von Beantragungen eines Waffenpasses für Jagdkommandosoldaten durch die zuständigen Behörden?
a. Befürwortet das Bundesministerium für Inneres das Ausstellen von Waffenpässen an Jagdkommandosoldaten?
b. Falls nein, warum nicht?
c. Welche Gründe sprechen gegen die Ausstellung eines Waffenpasses für Jagdkommandosoldaten nach einer Ermessensentscheidung gemäß Waffengesetz?
d. Planen Sie einen entsprechenden Erlass zur Sicherstellung einer einheitlichen, positiven Bescheidungspraxis?
e. Wenn ja, wann?
f. Wenn ja, mit welchen genauen Inhalten?
g. Wenn nein, warum nicht?
h. Gibt es seitens Ihres Ressorts Planungen hinsichtlich einer entsprechenden Novellierung des Waffengesetzes 1996?
i. Wenn ja, inwiefern?
j. Wenn ja, wann soll ein entsprechender Gesetzesentwurf dem Nationalrat übermittelt werden?
k. Falls nein, warum nicht?
2. Wie viele Anträge auf Ausstellung eines Waffenpasses wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 durch Jagdkommandosoldaten gestellt, gegliedert nach Bundesländern?
a. Wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden, wiederum gegliedert nach Jahren und Bundesländern?
b. Wie viele dieser negativen Bescheide wurden durch Landesverwaltungsgerichte aufgehoben, gegliedert nach Bundesländern und Jahren?
3. Wie schätzen Sie die aktuelle Bedrohungslage für Angehörige des Jagdkommandos ein?
a. Von welchen Personen bzw. Gruppen werden diese besonders gefährdet?
b. Hat sich das Gefährdungspotenzial infolge des Terroranschlages vom 02. November 2020 verändert?
c. Wenn ja, inwiefern?
d. Wenn nein, warum nicht?