5193/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kontrollen von Tiroler Hotels im Lockdown
Medienberichten zufolge seien in Tirol zwischen 26.12.2020 und dem 14.01.2021 keinerlei Strafen wegen Verstößen gegen Beherbergungsverbote ausgesprochen worden. So berichtet die Wiener Zeitung: "An sich ist die Lage klar. Einen Winterurlaub in einem Hotel, einer Pension oder einem Appartement zu verbringen, ist seit dem Lockdown [...] verboten. Trotzdem übernachten darf man nur im Rahmen bestimmter Ausnahmen, zu denen vor allem Geschäftsreisen gehören. In der Praxis ist die Einhaltung dieser Regeln allerdings nicht so klar, wie auch eine Recherche des ORF Tirol zeigte. Die Redaktion buchte auf Onlineplattformen acht Unterkünfte - sowohl Hotelzimmer als auch Ferienwohnungen und Appartements. Nur ein Betreiber lehnte die Buchung wegen des Lockdowns ab. In den anderen sieben Unterkünften war die Buchung kein Problem - auch unter klarem Verweis auf Wintersport-Pläne.
Die Regierung kündigte darauf schärfere Kontrollen des Beherbergungsverbotes und "harte Strafen bei Verstößen" an. Für Betriebe können laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bis zu 30.000 Euro Strafe fällig werden, für Gäste bis zu 1.450 Euro. Polizei und Gesundheitsbehörden würden "jedem Hinweis nachgehen, um Verstöße zu ahnden und schwarze Schafe aus dem Verkehr zu ziehen", so die Ministerin. Die bisherigen Kontrollen dürften indessen nicht allzu ergiebig gewesen sein, denn laut Landespolizeidirektion Tirol sind bislang noch keine Strafen wegen verbotener Beherbergung verhängt worden. "Wir sind zwar einigen Hinweisen nachgegangen, mussten bisher aber noch keine Anzeigen an Betreiber oder Gäste ausstellen", heißt es dort gegenüber der "Wiener Zeitung"." (Wiener Zeitung, 14.01.2021, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2088353-Noch-keine-Strafen-wegen-Beherbergung.html)
Gleichzeitig häufen sich Medien- und Bürgerberichte darüber, dass es oftmals zu unerlaubten Beherbergungen käme, vor allem in Tourismuszentren. Seit dem 03.11.2020 sind Beherbergungsbetriebe für den generellen Betrieb geschlossen (§8 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 463/2020) sowie den folgenden Verordnungen).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Beherbergungsbetriebe wurden in Tirol seit dem 26.12.2020 auf Verdacht eines Verstoßes gegen das Beherbergungsverbot (§8 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung) kontrolliert? (Um Gliederung nach Bezirk wird ersucht.)
2. Wie viele Übertretungen nach §8 COVID-19-SchuMaV wurden in Tirol seit dem 26.12.2020 festgestellt? (Um Gliederung nach Bezirk wird ersucht.)
a. Wie viele Strafen wurden gegen Betreiber ausgesprochen?
b. Wie viele Strafen wurden gegen Gäste ausgesprochen?
3. Wie viele Anzeigen wurden gegen Betreiber von Beherbergungsbetrieben in Tirol seit dem 26.12.2020 auf Grund §8 COVID-19-SchuMaV erstattet? (Um Gliederung nach Bezirk wird ersucht.)
4. Wie hoch war die Gesamtsumme der Geldstrafen, die nach §8 COVID-19-SchuMaV in Tirol seit dem 26.12.2020 verhängt wurden?
a. Wie hoch war die Summe jeweils in den Tiroler Bezirken?
5. In wie vielen dieser Verfahren wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben?
6. Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer:
a. Aufhebung des Strafbescheids?
b. Abänderung des Strafbescheids?
c. Korrektur der Strafhöhe?