5194/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend AMA Agrarmarketingbeitrag Getreide

 

Laut Grünem Bericht 2020 ist die Einkommenssituation der heimischen Landwirtschaft nach wie vor bedenklich. Und aufgrund der anhaltenden COVID-19 Krise befindet sich die gesamte heimische Wirtschaft unter Druck. Zusätzlich werden die Belastungen aufgrund des voranschreitenden Klimawandels - vor allem beim Getreideanbau - immer deutlicher spürbar. In diesem Zusammenhang sind mehrfache Berichte von einer geplanten Ausweitung der Agrarmarketingbeiträge auf die österreichische Getreideproduktion, und somit der Schaffung einer zusätzlichen Belastung besorgniserregend.

Obwohl laut § 21d Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 auch für die Vermahlung von Getreide im Rahmen einer Handelsvermahlung ein Agrarmarketingbeitrag zu entrichten ist, wurde auf Getreide bisher kein Beitrag erhoben. Laut Rechnungshofbericht Bund 2016/21 betreffend die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH "habe es seit Inkrafttreten der Bestimmungen des 2. Abschnitts des AMA-Gesetzes 1992 keine entsprechende Willensbildung" für die Erhebung von Agrarmarketingbeiträgen auf Getreide gegeben (vgl. RH-Bericht 2016/21, S. 43-44).  

Angesichts mehrfacher Berichte einer Ausweitung der Agrarmarketingbeiträge auf Getreide scheint eine entsprechende Willensbildung innerhalb des AMA Verwaltungsrats inzwischen doch zustande gekommen sein. Gerade inmitten einer wirtschaftlich angespannten Lage sollte die österreichische Landwirtschaftspolitik besonderen Wert darauf legen, nicht mehr Gebühren einzuheben und den Bürokratiedschungel zu verstärken, sondern die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu gewährleisten und deren Abhängigkeit von Förder-Almosen zu vermindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Ist eine Ausweitung des Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, gemäß AMA-Gesetz 1992 geplant?

a.    Wenn ja, wann wurde die Entscheidung im AMA Verwaltungsrat getroffen?

b.    Wenn ja, welche Expert_innen und Interessensvertretungen wurden in die Entscheidungsfindung eingebunden?

c.    Wenn ja, wann und wie werden die betroffenen Landwirt_innen darüber informiert?

d.    Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wird dieser Beitrag eingehoben?

e.    Wenn ja, aus welchen Gründen ist eine Erhebung des Agrarmarketingbeitrags für Getreide zu diesem Zeitpunkt erforderlich?

f.     Wenn ja, welche Umstände haben sich geändert, sodass die Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide nun notwendig erscheint? 

g.    Wenn nein, gibt es Verhandlungen oder Gespräche im AMA Verwaltungsrat, in dem das BMLRT gemäß § 25 AMA Gesetz ein Aufsichtsrecht ausübt, die eine Ausweitung des Agrarmarketingbeitrags auf Getreide andenken?

h.    Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gegen bzw. für eine Ausweitung des Agrarmarketingbeitrags auf Getreide? 

2.    Mit Einnahmen in welcher Höhe rechnet das BMLRT im Fall der Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide? (bitte um Angaben in €)

a.    Wie ist geplant, die Einnahmen aus dem Agrarmarketingbeitrag auf Getreide einzusetzen?

b.    Welche Werbemaßnahmen sind angedacht, um den Absatz von Getreide zu stärken? (Bitte um Auflistung nach Werbekanälen)

3.    Gemäß AMA Gesetz 1997 §21a Abs. 1 Z 1 wird der Agrarmarketingbeitrag zur "Förderung und Sicherung des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus hergestellten Erzeugnissen" erhoben.

a.    Wie wurde der Absatz von Getreide und daraus hergestellten Erzeugnissen bisher, ohne Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, gefördert? 

b.    Welche Maßnahmen zur Förderung und Sicherung des Absatzes von Getreide und daraus hergestellten Erzeugnissen werden im Falle eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide zusätzlich gesetzt?

4.    Gemäß AMA Gesetz 1997 §21a Abs. 1 Z 2 wird der Agrarmarketingbeitrag zur "Erschließung und Pflege von Märkten für diese Erzeugnisse im In- und Ausland" erhoben.

a.    Wie wurden Märkte für Getreide im In- und Ausland bisher, ohne Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, erschlossen?

b.    Welche Maßnahmen zur Erschließung und Pflege von Märkten für Getreide im In- und Ausland werden im Falle eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide zusätzlich gesetzt?

5.    Gemäß AMA Gesetz 1997 §21a Abs. 1 Z 3 wird der Agrarmarketingbeitrag zur "Verbesserung des Vertriebs dieser Erzeugnisse" erhoben.

a.    Wie schätzt das BMLRT den Vertrieb von Getreide bisher, ohne Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, ein?

b.    Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Vertriebs von Getreide werden im Falle eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide zusätzlich gesetzt?

6.    Gemäß AMA Gesetz 1997 §21a Abs. 1 Z 4 wird der Agrarmarketingbeitrag zur "Förderung von allgemeinen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -sicherung bezüglich dieser Erzeugnisse (...) sowie zur Vermittlung von für die Verbraucher relevanten Informationen hinsichtlich Qualität, Aspekte des Verbraucherschutzes und des Wohlergehens der Tiere sowie sonstiger Produkteigenschaften dieser Erzeugnisse" erhoben.

a.    Wie wurde die Qualität von Getreide bisher, ohne Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, gesichert bzw. verbessert? 

b.    Wie wurden Informationen hinsichtlich Qualität, Aspekte des Verbraucherschutzes sowie sonstiger Produkteigenschaften von Getreide bisher, ohne Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, gefördert?

c.    Welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -sicherung von Getreide werden im Falle eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide zusätzlich gesetzt?

d.    Welche Maßnahmen zur Vermittlung von für den Verbraucher relevanten Informationen hinsichtlich Qualität, Aspekte des Verbraucherschutzes sowie sonstiger Produkteigenschaften von Getreide werden im Falle eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide zusätzlich gesetzt?

7.    Gemäß AMA Gesetz 1997 §21a Abs. 1 Z 5 wird der Agrarmarketingbeitrag zur "Förderung sonstiger Marketingmaßnahmen" erhoben. 

a.    Welche sonstigen Marketingmaßnahmen wurden bisher, ohne Erhebung eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, gesetzt?

b.    Welche sonstigen Marketingmaßnahmen von Getreide werden im Falle eines Agrarmarketingbeitrags auf Getreide zusätzlich gesetzt?