5201/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.02.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend KMU-Equity-Fonds: Umsetzungsstand eines 500-Millionen-Versprechens
Gerade für Klein- und Mittelunternehmer_innen ist der Zugang zu Geld (bzw. die Liquidität) vital, um die Krise und die Zeit nach dem Lockdown zu überstehen. Daher braucht es eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Finanzierungsmodellen für kleinere und mittlere Betriebe, die über die letzten Jahrzehnte einen Großteil der Steuerlast in Österreich getragen haben. Nicht zu agieren und KMU alleine dastehen zu lassen, wird rasch zu Insolvenzen und damit zu gesellschaftlichen Problemen, wie Arbeitslosigkeit, sowie zur weiteren Belastung des Bundeshaushalts führen. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können.
Aus diesem Grund ist es jetzt an der Zeit, ein markttaugliches Instrument zu schaffen, dass KMU einen raschen, unbürokratischen Zugang zu Geld verschafft und gleichzeitig der Republik erlaubt, sich nicht noch weiter zu verschulden. Mit einem KMU Beteiligungsfonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen nachhaltig zu stützen. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise.
Große Ankündigung von BM Schramböck
Im Juli 2020 kündigte Frau Bundesministerin Schramböck die Einrichtung eines Fonds für KMU in Höhe von 500 Mio. EUR an. (vgl. Artikel in der Presse am 10.07.2021: https://www.diepresse.com/5838104/schrambock-plant-500-mio-fonds-fur-kmu) Dieses sollte im Herbst 2020 finalisiert werden. Begründet wurde dies damit, dass jedes fünfte Unternehmen wegen einer zu geringen Eigenkapitalquote Probleme hat, in dieser Krise bei den eigenen Banken einen Kredite zu bekommen. „Es wird ein kulturellen Wandel bei den heimischen Betrieben notwendig sein“, wurde BM Schramböck zitiert. Dem berechtigten Anliegen folgten aber keine Taten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Juli 2020 gemeint, als Sie die Einrichtung eines 500 Mio. EUR Fonds für KMU angekündigt haben?
a. Wie genau soll ein solcher Fonds ausgestaltet sein?
i.Wer entscheidet, wo investiert wird? Anhand welcher Kriterien?
ii.Welche privaten Investoren werden als Zielgruppe definiert?
iii.Welche institutionellen Investoren werden als Zielgruppe definiert?
iv.Welcher Prozentsatz an staatlichen Garantien soll angeboten werden?
b. Wie steht diese angekündigte Maßnahme im Zusammenhang mit dem Venture Capital Garantie-Fonds?
c. Wie steht diese angekündigte Maßnahme im Zusammenhang mit dem bereits ausgeschöpften COVID-Start-up-Hilfsfonds?
2. Welche konkreten Schritte wurden zur Einrichtung des angekündigten 500 Mio. EUR Fonds für KMU gesetzt?
3. Warum wurde dieses Projekt nicht im Herbst 2020 finalisiert, wie im Juli 2020 angekündigt?
4. Welche konkreten Schritte wurden von Juli bis Oktober 2020 gesetzt?
5. Einbindung anderer Bundesministerien:
a. Welche anderen Bundesministerien sind bei Vorbereitung des angekündigten 500 Mio. EUR Fonds eingebunden?
b. Wann und wie wurden die anderen Bundesministerien damit befasst? (Datum des entsprechenden Dienstzettels)
6. Einbindung der Bundesländer:
a. Wurden die Bundesländer in den Prozess eingebunden?
b. Wenn ja:
i.Wann und wie fand die Einbindung statt?
ii.Wurden bereits Forderungen vonseiten der Bundesländer bekanntgegeben? Wenn ja, welche?
7. Welche Stakeholder sind bei Vorbereitung des angekündigten 500 Mio. EUR Fonds eingebunden?
a. Welche Sozialpartner und sonstige Interessenvertreter_innen wurden eingebunden?
b. Welche Unternehmensvertreter_innen wurden eingebunden?
c. Welche Expert_innen aus der Wissenschaft wurden eingebunden?
d. Welche NGOs wurden eingebunden?
e. Welche sonstigen Vertreter_innen wurden eingebunden?
8. Wo im Budget wird diese Maßnahme voraussichtlich veranschlagt (UG, Globalbudget, Detailbudget)?
a. Wann wurde mit dem BM für Finanzen damit Einvernehmen getroffen?
9. FALLS BISHER KEINE SCHRITTE GESETZT - Aus welchem Grund wurden nach der Ankündigung im Juli 2020 keine Schritte gesetzt?
10. FALLS BISHER KEINE SCHRITTE GESETZT - Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätskrise bei KMU werden aktuell vorbereitetet? Bitte gehen Sie dabei auf Inhalt und Zeitplan der jeweiligen Maßnahme ein.
11. FALLS BISHER KEINE SCHRITTE GESETZT - Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung eines "kulturellen Wandel bei den heimischen Betrieben", in den Worten von BM Schramböck, werden aktuell vorbereitet? Bitte gehen Sie dabei auf Inhalt und Zeitplan der jeweiligen Maßnahme ein.
12. Ist die Einführung eines Instruments zur Umwandlung bisher gestundeter Abgaben in stille Beteiligungen geplant?
a. Wenn ja: für welche Unternehmen wäre eine solche Maßnahmen geplant? Bitte gehen Sie auf die Kriterien ein.
13. Sind neue Maßnahmen geplant, um den Rahmen für Investitionen durch institutionelle Anleger zu verbessern?
a. Wenn ja: Bis wann sind neue Maßnahmen geplant und mit welchem Inhalt? Welche Bundesministerien und externe Expert_innen sind bei der Erarbeitung beteiligt?
b. Wenn nein: warum nicht? Aus welchen empirischen Daten schließen Sie, dass keine weiteren Anpassungen des aktuellen Rahmens nötig sind?
14. Ist eine Änderung des österreichischen Gesellschaftsrechts von Ihnen im kommenden Jahr geplant oder stehen Sie darüber im Austausch mit anderen Bundesministerien (v.a. BMF und BMJ)?
a. Wenn ja:
i.Bis wann ist eine Novelle geplant (Bitte erläutern Sie den konkreten Zeitplan) und mit welchem Inhalt?
ii.Welche Bundesministerien und externe Expert_innen sind bei der Erarbeitung beteiligt?
b. Wenn nein:
i.Warum nicht?
ii.Aus welche internationalen Untersuchungen schließen Sie, dass keine weiteren Anpassungen des aktuellen Rahmens nötig sind?