5203/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend FFP2-Masken

 

Nach Aufkommen der mutierten Version vom SARS-CoV-2, der sogenannten britischen Mutation, wurde in Österreich von der bisherigen Maskenpflicht auf eine Pflicht von FFP2-Masken umgeschwenkt. Allerdings ist unklar, was mit der in Verordnungen verwendeten Formulierung "...Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske ..." konkret gemeint ist. So erreichen Masken nach der europäischen CWA-Standardisierung (1) eine Schutzwirkung von bis zu 99%. Ob sie einem "höheren Standard entsprechend" sind, ist bis dato ungeklärt.

(1) https://www.pressetext.com/news/maskenpflicht-neu-europaeischer-standard-zu-alltagsmaske-veroeffentlicht.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Arten von Masken fallen nach Ansicht Ihres Hauses unter die Kategorie "FFP2 oder einem höheren Standard entsprechend"?