5203/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend FFP2-Masken
Nach Aufkommen der mutierten Version vom SARS-CoV-2, der sogenannten britischen Mutation, wurde in Österreich von der bisherigen Maskenpflicht auf eine Pflicht von FFP2-Masken umgeschwenkt. Allerdings ist unklar, was mit der in Verordnungen verwendeten Formulierung "...Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske ..." konkret gemeint ist. So erreichen Masken nach der europäischen CWA-Standardisierung (1) eine Schutzwirkung von bis zu 99%. Ob sie einem "höheren Standard entsprechend" sind, ist bis dato ungeklärt.
(1) https://www.pressetext.com/news/maskenpflicht-neu-europaeischer-standard-zu-alltagsmaske-veroeffentlicht.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche Arten von Masken fallen nach Ansicht Ihres Hauses unter die Kategorie "FFP2 oder einem höheren Standard entsprechend"?